Sperre, nun keine Leistungen mehr - was nun ?

  • Hallo zusammen,
    kurze Beschreibung meiner Sache: bekam Harz IV - dann gings los - ein Termin beim Berater verschwitzt - =Kürzung ( ok) - es folgten weitere einladungen (2 mal ) - an diesen tagen hatte ich mich Krankschreiben lassen - dieses wurde nicht anerkannt mit der Begündung ich hätte keine " Reiseunfähigkeitsbescheinigung " vom Arzt . - es folgten weitere kürzungen ! nun wurde mir eine Stelle angeboten und zwar Toilettenreinigung auf Autobahnraststätten - diese stelle habe ich verweigert - ich weiss zwar , das man alles annehmen muss ( zumutbar ist) aber - na ja - daraufhin bekam ich dann nun gar nichts mehr - volle Sperre - nicht einmal mehr Miete oder so - bin dann aus meiner Wohnung geflogen - bekam zwar noch 2 - 3 weitere Einladungen, doch muss ich immer mit Zug und Bus zur Arge fahren ( zur Kreisstadt) - hatte kein Fahrgeld .
    War im August nach Norwegen zwecks Arbeitssuche getrampt - hatte Jobangebot dort -(was sich als Flopp herrausstellteda da gutes Norwegisch vorraussetzung dort ist)
    nun wieder in Schleswig Holstein -
    Nun meine eigendliche Frage ;
    kann mir wer sagen ob und wie ich wieder in den Genuß von Leistungen komme , da ich ja voll rausgeflogen bin und mein damaliger Fallmanager mir sagte- ich würde nie wieder was bekommen wenn ich mal rausgeflogen bin ( Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen )- bin jetzt gewissermaßen Obdachlos ( z:Z. mal hier und da - Freunde und Verwandschaft),


    Wie und was kann ich nun machen ?


    MfG. Bummi

  • also wenn ich mir den fall so durchlese dann bist du genau so einer weshalb immer alle sagen das die hartz 4 lute keinen bock haben zu arbeiten. das man in norwegen die sprache sprechen muss ist doch wohl uch völlig normal.
    also ganz ehrlich scheinst du es verdient zu haben

  • Hallo bummi1963,


    Du hast Mist gebaut. Punkt.


    Aber Sanktionen bis auf null sind pervers.


    An Deiner Stelle würde ich unverzüglich einen Fachanwalt oder eine unabhängige Arbeitslosenberatung aufsuchen und sofort einen Antrag auf Einweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Gleichzeitig muss fristwahrend Widerspruch gegen die Bescheide bei der zuständigen ARGE eingelegt werden.


    Du mußt sofort handeln.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg.

  • Hallo,


    ein fristgerechter Widerspruch scheint in diesem Falle ja nun nicht mehr drin zu sein, wenn du in der Zwischenzeit bereits durch die Weltgeschichte getingelt bist.
    Leistungen werden befristet versagt!
    Wie lange dies in deinem Falle ist, kannst du dem Bescheig entnehmen.
    Ich muss mich meinen Vorschreibern aber anschließen, das die Leistungsversagung in deinem Falle mehr als angebracht erscheint.
    Es gibt Obdachlosenunterkünfte bzw. die Tafel, vielleicht ist ja auch jemand so nett und bringt dir norwegisch für nix bei...

  • Hallo Salle,
    ich glaube solche Beiträge kannst Du Dir sparen.Sicher bist Du Beamter oder Politiker,die sind zu solchen Aussagen fähig.Es gibt viele die schon Fehler gemacht haben,nur geben es 90 % nicht zu.
    Für den Mist den Herr Hartz und viele Politiker verzapft haben,dürfte ihnen auch nur diese Leistung zustehen und ihre Gehälter zurückzahlen lassen.
    Typische Reaktion,Menschen die nur noch mit dem Kopf aus dem Dreck schauen,noch ganz reintreten,damit sie keine Luft mehr bekommen.
    Wer hier einen Beitrag schreibt,der sollte schon hilfreich sein und nicht Verachtend.
    Danke

  • Hallo koppi1947,


    dein Beitrag ist ja super hilfreich.
    Toll wenn wann sich über einen Thread aufreget der fast 2 Jahre alt ist.
    Vor allem, sollte man sich erst mal ansehen, wem man hier was unterstellt. Salle hat hier schon vielen Meschen weitergeholfen. Aber du hier, neu im Forum scheinst ja die Weisheit mit dem Löffel ger.... zu haben.
    Wenn du schon andere kritisierst, dann mach es besser. Mal sehen wieviel du hier, den Hilfesuchenden zu bieten hast. Bis jetzt kann ich davon nichts erkennen.
    Sorry, aber so etwas habe ich gefressen, Leute die alles besser wissen und nörgeln aber selber nicht den Arsch in der Hose tragen.
    Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.


    Schalte mal das was bei den meisten Menschen zwischen den Ohren sitzt ein, bevor du hier dumme Sprüche los lässt, auf die kann man nun wirklich verzichten.


    Klaus

  • Hallo Klaus,
    da wo ich schon hing......... habe,wirst Du nie hinkommen.Wenn Du so alt geworden bist wie ich,kannst Du Dir vielleicht auch so ein Urteil erlauben,aber zur Zeit sicher noch nicht.
    Kritik soll ja positiv wirken,aber das hast Du scheinbar noch nicht begriffen.
    Sicher hätte ich mich hier nicht angemeldet,wenn solche Leute wie Du hier im Forum sind,aber zum Glück geht es ja hier nicht oder nicht nur um Dich.
    Mein erster hilfreicher und konstruktiver Beitrag wird gleich nach diesem folgen.
    Schönen Gruß vom Rentner und Opa Gerhard.;)

  • So nun mein Erster,wie ich hoffe hilfreicher Beitrag zu ALG II Beziehern(Hartz IV).
    Wem die Grundversorgung aus zweifelhaften Gründen gesperrt werden,der sollte beim Sozialgericht vorstellig werden und einen Erlass auf einstweilige Anordnung beantragen.
    Hier ein Fall:
    Einem jungen Mann,Baujahr 1965,der sich in ärztlicher Behandlung befindet,seit März krank geschrieben,durchläuft eine Untersuchungsreihe zur Feststellung der Diagnose.
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird immer ornungsgemäß bei der ARGE abgegeben.Da er krank ist,ist er auch nicht verpflichtet irgendwelche Termine bei der ARGE wahrzunehmen,was man aber von ihm verlangte.
    Aufgrund von Medikamenteneinnahme ist er nämlich nicht verkehrstüchtig,was den Vermittlern schriftlich mitgeteilt wird.
    Nun kommt der neue Trick der Schweigepflichtsentbindung seines behandelnden Arztes,welcher er erst einmal nicht zustimmt.
    Darauf hin wird ihm ohne Anhörung und Ankündigung die komplette Leistung gesperrt.
    Es folgt Widerspruch und Klage beim Sozialgericht.Was man ihm aber verschwieg,er hätte eine sofortige einstweilige Anordnung beantragen müssen,um bis zur Entscheidung des Sozialgerichtes weiterhin Leistungen zu bekommen.
    Darüber hinaus wurde er durch die Arge bei seiner Krankenversicherung abgemeldet und sollte sich freiwillig versichern,wo von?Er hat sich durch private Darlehen jetzt zweieinhalb Monate über Wasser gehalten,was natürlich kein Dauerzustand sein kann.
    Diese Sache ist mir über viele Umwege zu Ohren gekommen,da ich einen ähnlichen Fall kannte,habe ich ihm zu diesem Schritt geraten und bin gestern mit ihm beim Sozialgericht vorstellig geworden und habe diesen Antrag gestellt,daß er bis zur Entscheidung seine Leistungen bekommt.
    In diesem Raum lagen Aktenberge von Hartz IV Empfängern,die auch geklagt haben.Ein Datum war von November 2008.
    Ich hoffe hier einigen ein paar Anregungen gegeben zu haben,damit sie sich gegen die Willkür der Argen zur Wehr setzen können.
    In diesem Sinne,viel Glück und viel Erfolg
    koppi1947

  • Hallo Opa,


    sicher werde und will ich nicht da hinkommen wo du hingesch.... hast. Ich suhle mich nicht in der Schei... und schon gar nicht in der von anderen. Finde deine Vorurteile klasse, vor allem da du mein Alter zu kennen scheinst. Bin älter als du denkst aber noch nicht im senilen Alter. Aber ich schreibe dein Verhalten mal deinem Alter zu. Die ältere Generation hat ja immer Recht und ich frage dich, wer hat der jungen Generation das ganze Dilemma eingebrockt ?


    In dem Forum hier gilt Meinungsfreiheit und wer seine Meinung äußert, sollte auch mit der dazugehörigen Kritik umgehen können. Die sollte sachlich und nicht wie bei dir persönlich sein. Aber auch das schreibe ich deinem Alter zu.


    Ich kann in deinem Beitrag, ausser einem allgemeinem Bla Bla nicht entnehmen, was nicht hier schon hundertfach geschrieben steht, man kann eine einstweilige Verfügung beantragen.
    Ist dem Antrag stattgegeben worden und welche Begründung wurde benutzt ?


    Dass die Sozialgerichte völlig überlastet sind, ist auch keine neue Erkenntnis.


    Ich stimme mir dir aber überein, dass man sich gegen die ungerechte Behandlung seitens der ARGE wehren soll. Wenn Du für einen anderen einen Antrag stellst, dann müsstest du Rechtsanwalt oder ähnliches sein.
    Nur warum dann keine Gesetze, auf die sich dein Antrag stützt ?


    In noch einem Punkt stimme ich dir zu, es geht hier nicht um dich oder mich, sondern um die Forumsteilnehmer, die hier um Hilfe ersuchen.
    Dann wünsche ich den Forumsteilnehmer hier, dass du ihnen noch viel konkrete Hilfe angedeihen lässt.


    Gruß Klaus


    Der sich auch von der älteren Generation nicht ans Bein .... lässt.

  • Toll Klaus, bist ja ein richtiger Held der sich nicht ans Bein .... lässt. Und Toll wie du Salle in Schutz nimmst der so hilfreiche Tipps gibt wie : " Es gibt Obdachlosenunterkünfte bzw. die Tafel, vielleicht ist ja auch jemand so nett und bringt dir norwegisch für nix bei... "
    Koppi1947 hat vollkommen recht mit der Aussage das Menschen die mit dem Kopf aus dem Dreck
    schauen, nicht ganz reingetreten werden dürfen. Auch wenn ich keine hilfreichen Ratschläge geben kann,
    verkneif ich mir zynische oder sarkastische Bemerkungen, ausser man ist misanthropisch veranlagt, denn
    dass scheint die einzige Erklärung, solch menschenverachtende Worte im Deckmantel der Meinungsfreiheit zu legitimieren. Shame on you !

  • Nochmals kurz zu Dir Klaus,
    schön daß Du in einigen Punkten mit mir einer Meinung bist,also hat die ganze Sache nicht ganz Ihr Ziel verfehlt.
    Einen kleinen Denkfehler machst Du allerdings,nicht die älteren,sondern die Politik mit Herrn Hartz an der Spitze,hat die Dinge verzapft.
    Wenn Du allerdings Leute oder deren Meinung vertrittst,die Menschenverachtend sind,musst Du Dich nicht wundern,daß Du persönlich angegriffen wirst.
    Ich kann Dir nur in einem Punkt Recht geben,daß jeder seine Meinung sagen darf,aber konstruktiv,denn Müll steht in vielen Foren genügend.
    Leider wird das Internet mehr zur Abzocke genutzt,als zur Hilfe.
    Werde über die weitere Entstehungsgeschichte meines Beitrages berichten und hoffen,daß darin viele hilfreiche Informationen stecken.
    Bin kein Anwalt Klaus,habe aber auch einmal eine ähnliche Situation durchgemacht,bekam auch mal H IV und habe die Dinge auch ohne Anwalt durchgesetzt.
    Bis zum nächsten Mal,immer daran denken,schlage oder verurteile nie einen Dummen,es könnte schon morgen Dein Vorgesetzter sein:).
    Sagt Rentner Opa Gerhard

  • @ jomi


    Ob ich ein richtiger Held bin oder nicht spielt keine Rolle. Lies dir mal die Beiträge von Salle durch und du wirst merken, dass du mit deiner Meinung falsch liegst. Dir kann man anscheinend nichts beibringen, da du ja schon im vorhinein eine eingefahrene Meinung hast. Wenn hier im Forum jemand schreibt, dass er z.B. Voll sanktioniert ist, weil er aus eigenem Verschulden Unterlagen nicht beigebracht hat, sollen wir dann hier schreiben ach du armer Kerl und auf die ARGE wettern. Sorry aber für so etwas habe ich kein Verständnis.
    Wenn ich mich schon nicht an Regeln halte, dann muss ich auch soviel Arsch in der Hose haben und mit den Konsquenzen leben und nicht rumjammern.
    Jeder der hier um Hilfe bittet, wird sie auf die eine oder andere Weise auch erhalten. Nur kann es sein, dass die Antworten nicht immer so ausfallen, wie es sich derjenige vorstellt. Und ein bischen Sarkasmus oder Zynismus schadet nicht. Und von den Leuten die hier im Forum anderen helfen, ist keiner ein Menschenhasser (Misanthrop).
    Es wäre vielleicht mal ganz gut zu versuchen über den Tellerrand zu sehen, wenn er dir nicht zu hoch ist. Das aber wiederum, kann ich nicht beurteilen. Ich habe keinen Grund mich zu schämen. Aber da gilt mal wieder der alte Spruch: Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.


    @ koppi1947


    Weder meine noch Salles Meinung ist menschenverachtend. Nur sollte man, auch mal den Menschen hier, einen Spiegel vor die Nase halten dürfen. Auch ich war Hartz IV Empfänger und das ist der Grund warum ich hier immer noch den Leuten versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen. Ich habe auch alles ohne Rechtsanwalt durchgefochten und bin den Leuten hier dankbar für die Hilfe, auch wenn nicht alles, was ich zu hören bekam, mir gefiel. Ich beurteile keinen Menschen nach seiner Bildung oder seinem Wissen und handgreiflich werde ich sowieso nicht, da Gewalt für mich keine Fortsetzung einer Meinungäußerung mit anderen Mitteln ist. Nur vertrete ich die Meinung, es darf und es wird jeder Fehler machen, nur sollte man auch dann soviel Rückgrat zeigen und dazu stehen. Dann hätten es die Behörden hier in unserem Lande wesentlich schwerer, so mit uns umzugehen.


    Gruß Klaus


    keep on rocking

  • Hier nun mein zweiter Beitrag:
    Wie oben beschrieben,haben wir nun die Einstweilige Anordnung auf Fortzahlung gestellt.Man hat sich zwar etwas Zeit gelassen,aber per 6.07.09 ist es nun so weit,daß die Arge wieder zahlt.
    Nun geht es an die nächste Aufgabe,nämlich die Klage gegen die Arge durchzusetzen,um die ausgefallenen Zahlungen nachzufordern,ein steiniger Weg aber auch den werden wir schaffen.
    Desweiteren werden wir prüfen,ob eine Zivilklage gegen die Arge-Mitarbeiterin Erfolg haben könnte.
    So bis zum nächsten Bericht.
    LG
    koppi1947

  • Hallo ich hab da mal eine Frage. Es geht darum das mein Freund ab November zu mir zieht das Amt war darüber auch informiert und damit einverstanden. Jetzt habe ich vor ein paar Tagen einen Brief erhlaten in dem eine Sperre der Leistung angegeben war, mit der Begründung das ich keine Unterlagen zu meinen Umzug eingereicht habe. Was ich ja auch nicht brauchte weil ich gar nicht umziehe!!! Ich bin alleinerziehend und leb in einer Wohnung im Haus meiner Eltern das ich später vererbt bekomme. Warum sollte ich da raus wenn mir die Wohnung gehört? Nun meine Frage ist die Sperre rechtlich und wie kann ich mich wehren??

  • Entweder handelt es sich um irgendein größeres Mißverständnis, oer aber du müßtest mehr Angaben machen, damit man eine dann konkret gestellte Frage beantworten kann. Ganz unverständlich ist dein Satz: ""Warum sollte ich da raus ..." Also bitte etwas konkreter werden...

  • Ich habe ja geschrieben das es meine eigenen Wohnung ist und ich auch nicht vorhabe da aus zu ziehen. Es ging ja nur darum das sie mir Leistung Sperren weil ich wohl gesagt hab ich ziehe um das stimmt aber gar nicht. Ich hab denen gesagt das mein Freund bei mir einzieht und das wussten sie auch seit einen viertel Jahr

  • Einfach nur aufgrund einer mündlichen Aussage können und dürfen die dir gar nichts sperren, könnten dir höchstens eine Veränderungsanzeige (Formular) übermitteln mit der Bitte um Rücksendung nach Ergänzung. Wenn du also jetzt aufgrund keiner vorangegangenen schriftlichen Anfrage oder dergleichen eine Sperre hast, schreibe sofort hin per Einschreiben oder persönlicher Abgabe, die du dir bestätigen läßt und dann erst kannst du reagieren, also nämlich erst dann, wenn du etwas schriftliches in der Hand hast, gegen das du vorgehen könntest. Oder aber du beziehst dich auf deinen laufenden Bescheid und erfragst (natürlich schriftlich mit Nachweis), warum du diesen Monat kein Geld erhalten hast.