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Nur 1€/h trotz gleicher Arbeit?

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  #1  
Alt 19.08.2008, 15:42
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Standard Nur 1€/h trotz gleicher Arbeit?

Hallo alle zusammen! Bin neu hier und hab da eine Frage die mir auf der Seele brennt! Es geht zwar nicht um mich, sondern um meine beste Kumpeline, doch es lässt mir einfach keine Ruhe!

Es ist so:

Meine Kumpeline hat 2 Ausbildungen hinter sich, erst 2 Jahre zur Kinderpflegerin danach 3 Jahre Ausbildung zur Erzieherin. Sie hat ein gutes Abschlusszeugnis und konnte schon immer gut mit Kindern umgehen. Jetzt hat sie eiinen 1€-Job bekommen - in einem Kindergarten! Und gleich am ersten Tag wurde ihr gesagt das sie als vollständige Arbeitskraft genutzt wird! Das heisst sie muss die selbe Arbeit machen wie die dort festangestellten. Sie wurde weder rumgeführt noch hat man ihr die Kinder vorgestellt und allgemein hat sie kaum Informationen bekommen! Nach dem Motto: "Friss oder stirb!"

Meine Frage ist jetzt: Ist es überhaupt rechtens das sie die gleiche Arbeit machen muss wie die festangestellten? Schliesslich verdient sie nur 1€/h. So wie sie es mir gesagt hat muss sie auch Planungen (10 Seiten) schreiben und Angebote machen! Ist das nicht die Aufgabe der anderen? Also ich würde sagen: Ja!

So wie ich es bisher gehört habe waren 1€ Jobber in Kitas nur in der Küche tätig oder haben halt Hilfstätigkeiten geleistet. Wäre nett wenn mir da jemand bei dieser Frage helfen könnte! Denn ich finde es eine Unverschämtheit und Ausbeuterei! Warum stellen sie , sie nicht für ein Jahr oder so fest ein? Nagut die Antwort kenn ich schon!Die bekommen 1000 € pro 1€ Jobber! Und neben meiner Kumpeline sind noch 2 andere dort die den gleichen Mist mitmachen müssen!

Bedanke mich im Vorraus für eine Antwort!

euer Ironwolf
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  #2  
Alt 19.08.2008, 20:15
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Das ist nicht zulässig, sprich nicht zusätzlich, da deine Kumpeline eindeutig eine Vollstelle belegt. Wenn sie die Nerven hat, kann sie versuchen den vollen Lohn einzuklagen!!

Sie KÖNNTE zur Arge gehen und dieses mitteilen, ob das was nützt bezweifle ich aber.
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  #3  
Alt 20.08.2008, 12:37
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Danke für die Antwort! Werd mal mit ihr reden und ihr das sagen, ob sie es nun auch macht muss natürlich sie entscheiden. Auch wenn ich befürchte das sie nichts machen wird aus Angst das ihr das Geld gestrichen wird. Aber ich werd ihr auf jeden Fall dazu raten mal mit ihrem Fallmanager zu reden, so schnell wie möglich. Da fallen mir noch 2 Fragen ein!

1. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich beraten zu lassen (ausser beim Hartz IV - Amt)? So ähnlich wie beim Mieterbund oder Lohnsteuerverein?

2. Meine Kumpeline hat mir gesagt das wenn sie einen 400€ - Job annehmen würde, würde man ihr davon was abziehen sodass sie am Ende nur noch 100 oder 200€ oder so hat! Stimmt das? Weil sowas nimmt doch keiner an! Also ich würd mir für 100€ /Monat nicht die Hände schmutzig machen wenn mir 400€ zustehen! Es heisst ja schliesslich: "400€" - JOB und nicht 100 € - Job! Kann es sein dass, das nur Panikmache ist?
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  #4  
Alt 20.08.2008, 13:16
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zu 1.

Ja, sie kann in ihrem Umfeld schauen, ob es Arbeitslosenvereine oder Selbsthilfegruppen gibt, einige Caritas oder AWO-Vereine bieten auch kostenlose Beratungen an.

zu 2.

Deine Kumpeline hat Recht, ihr verbleiben rechnerisch 160 €, der Rest wird bei H4-Bezug abgezogen.

Ich kann deine Reaktion verstehen, aber so sieht es jetzt in D aus, die Menschen werden zu solchen Tätigkeiten regelrecht gezwungen UND dann zieht man ihnen noch den Hauptteil ab.

Bei den Ein-Euro-Jobs ist es noch krasser, wenn man diese "grundlos" ablehnt wird man bestraft, in dem man mindestens 30 % vom RS abgezogen bekommt (für mindestens 3 Monate).
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  #5  
Alt 20.08.2008, 13:19
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Hallo Ironwolf!

1€ Jobs sind nur dann zulässig wenn sie einen gemeinnützigen Zweck unterliegen.
Im Falle von Kindergärten sehe ich das ebenso wenig als gegeben wie in der Altenpflege.

Die oftmals öffentlichen Träger entlasten auf diese Weise nur die Haushaltskassen für die entsprechenden Bereiche.

Wenn man belegen kann, das durch die 1€ Maßnahme andere frühere oder in der Planung vorgesehene Arbeitstellen eingespart werden, besteht eine unmissverständliche Fehlbelegung durch den Maßnahmeträger. Zielsetzung einer solchen Tätigkeit soll ein dauerhaftes, sozialversichungspflichtiges und dem ALG II Bezug entkommendes Arbeitsverhältnis sein. Sobald bekannt wird das eine Vielzahl von Bewerbern hier nur 1€ Jobs machen, ist auch das nicht zulässig.


Gerade in den genannten Bereichen werden die ALG II Bezieher ausgebeutet.

Lasst euch doch endlich mal schriftlich geben das der Stellenplan aus eine Übernahme überhaupt vorsieht bzw. zulässt.

1€ Maßnahmen sind darüber hinaus nur für 6 Monate im Jahr zulässig und nicht Maßnahme auf Maßnahme!
Ausnahmen. die zeitliche Aufteilung auf 12 Monate bei 4 Arbeitsstunden wenn damit gewährleistet ist das z.B. ein Alkoholiker in dieser Zeit trocken bleibt, dann kann man sowas auch als "Gut" ansehen, die Maße aber ist die Ausnutzung.

Wer arbeitet ansonsten denn 6 Monate zur Probe für 1€ pro Stunde, das ist doch wohl der Hohn!!!

Die von der ARGE oft Argumentativ vorgetragene Ansicht doch auch für den Leistungsbezug (Regelsatz + Miete) zu erbringende Gegenleistung und der offerierte Hinzuverdienst sind als unzulässig zu bezeichnen.

Gruß
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  #6  
Alt 20.08.2008, 13:58
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WOW das ging aber schnell!

Das mit dem 400€ ob kann ich echt nicht nachvollziehen! Einfach nur unmenschlich! An etwas schriftliches hab ich auch schon gedacht werd mich da auf jeden Fall mit ihr zusammensetzen! Danke für alles! Ich meld mich falls weitere Fragen entstehen!
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  #7  
Alt 02.09.2008, 14:43
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Zitat:
Zitat von Miss Piggy Beitrag anzeigen
zu 1.

Ja, sie kann in ihrem Umfeld schauen, ob es Arbeitslosenvereine oder Selbsthilfegruppen gibt, einige Caritas oder AWO-Vereine bieten auch kostenlose Beratungen an.

zu 2.

Deine Kumpeline hat Recht, ihr verbleiben rechnerisch 160 €, der Rest wird bei H4-Bezug abgezogen.

Ich kann deine Reaktion verstehen, aber so sieht es jetzt in D aus, die Menschen werden zu solchen Tätigkeiten regelrecht gezwungen UND dann zieht man ihnen noch den Hauptteil ab.

Bei den Ein-Euro-Jobs ist es noch krasser, wenn man diese "grundlos" ablehnt wird man bestraft, in dem man mindestens 30 % vom RS abgezogen bekommt (für mindestens 3 Monate).
Deshalb müßte es auch zwangsarbeit heißen und nicht EEJ
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  #8  
Alt 22.09.2008, 17:41
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Um hier mal ein bisschen was zu aktualisieren: Meine Kumpeline hatte letztens mit ihrer Koordinatorin (sie ist irgendwie zuständig für die 1€-Jobber in den Kindergärten) ein Gespräch gehabt in dem sie ihr Feedback abgeben sollte. Natürlich hat sie alles angesprochen und die Koordinatorin war selbst geschockt wie es da zugeht (das Gespräch ging übrigens so 45 min.). Es waren ja auch so Sachen dabei das meine kumpeline als "Praktikantin" angesprochen wurde. Das darf ja auch nicht sein. Jedenfalls will die Koordinatorin bei der nächsten Versammlung (sowas wie ne Betriebsratsitzung) diese Sachen ansprechen. Alternativ hätte sie auch persönlich in den Kindergarten gehen können,allerdings bleibt meine Kumpeline dann nicht anonym. Deshalb sagt sie es bei der Versammlung und spricht es dann vor allen an!

Wenn ich schonmal beim schreiben bin hab ich auch gleich noch eine Frage: Meine Kumpeline musste manchmal auch die Windelkinder wickeln. Was ich daran komisch finde ist das sie dabei total allein gelassen wurde! Denn wenn sie ein Kind fertig hat setzt sie es auf eine Bank und nimmt sich das nächste vor. Nun kann man sich vielleicht denken das die kleinen dann nicht still sitzen bleiben sondern rumklettern und anderswo rumberserkern wollen. Wenn sie dann aber grad ein Kind wickelt kann sie sich nicht um das andere kümmern und aufpassen. Ich mein das kann doch nicht zulässig sein! Da muss doch wenigstens einer dabei sein der auf die anderen aufpasst. Die Koordinatorin meinte wenn es nur eine Stunde so ist ist das rechtens. Aber ich seh das anders! Und es bleibt ja nicht nur bei einem Kind was da nicht still sitzen kann. Egal wie man es dreht wenn was passiert wird meine Kumpeline nachher noch verantwortlich gemacht weil ein Kind irgendwie stürzt und sich verletzt. Aber sie kann ja schlecht vom Wickeltisch wegrennen. Dann wäre sie auch wieder dran. Kann mir jemand meine Frage beantworten? Würde mich wirklich mal interessieren.
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  #9  
Alt 10.12.2008, 20:30
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Zitat:
Zitat von Ironwolf Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort! Werd mal mit ihr reden und ihr das sagen, ob sie es nun auch macht muss natürlich sie entscheiden. Auch wenn ich befürchte das sie nichts machen wird aus Angst das ihr das Geld gestrichen wird. Aber ich werd ihr auf jeden Fall dazu raten mal mit ihrem Fallmanager zu reden, so schnell wie möglich. Da fallen mir noch 2 Fragen ein!

1. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich beraten zu lassen (ausser beim Hartz IV - Amt)? So ähnlich wie beim Mieterbund oder Lohnsteuerverein?

2. Meine Kumpeline hat mir gesagt das wenn sie einen 400€ - Job annehmen würde, würde man ihr davon was abziehen sodass sie am Ende nur noch 100 oder 200€ oder so hat! Stimmt das? Weil sowas nimmt doch keiner an! Also ich würd mir für 100€ /Monat nicht die Hände schmutzig machen wenn mir 400€ zustehen! Es heisst ja schliesslich: "400€" - JOB und nicht 100 € - Job! Kann es sein dass, das nur Panikmache ist?
Ja ,es gibt ein buergertelephon zu fragen bei alg2:01805-676712;
die sind sehr kompetent!
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  #10  
Alt 05.03.2009, 16:09
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Beiträge: 13
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Oh war schon lange nicht mehr hier! Vielen Dank für die Telefonnummer Antonia! Werden es damit versuchen!
Um mal auf den aktuellen stand hinzuweisen meine kumpeline ist jetzt verlängert worden (war ja klar) Vollzeitkraft für 1€/h sag ich nur...
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