was steht uns zu?

  • hallo,ich hoffe,dass mir jemand einen rat geben kann.meine tochter ist im jan.18j.geworden.sie hatte im august 2008 eine ausbildung begonnen.an dem ort ist sie in eine wg gezogen u.bekam bab.aus versch.gründen wurde der ausbildungsvertrag von beiden seiten aufgehoben.meine tochter verdient ab sofort kein geld mehr.sie zieht wieder zu mir.(700 km entfernt)allerdings muss sie die nächsten 3 mon.ihren wg-anteil von 300 euro bezahlen/kündigungsfrist).ich kann das leider nicht übernehmen,da ich selbst alg 2 erhalte und erst am 1.5.wieder arbeiten werde.der vater meiner tochter hat,seitdem sie 3j.alt war,keinen kontakt zu ihr gewünscht u.zahlt auch keinen unterhalt.wir wissen auch nicht,wo er sich aufhält.die ämter wissen das.wir wissen nicht mehr weiter.weder das sozialamt,noch das arbeitsamt sind nach deren aussage dafür verantwortlich.dabei geht es doch "nur"um die zahlung der miete für die 3monate kündigungsfrist.was sollen wir bloss tun.bin echt verzweifelt.ganz zu schweigen von den kosten für den umzug.

  • kleiner nachtrag...


    da du ALG2 beziehst, besteht eventuell die Möglichkeit, dass deine Tochter die Umzugskosten zurück in den elterlichen Haushalt (wie es schließlich die U25 Regelung vorsieht) finanziert bekommt.

  • sie muss beim leistungsträger vor ort so schnell wie möglich alg II und KdU beantragen
    wieso andere meinen, dass sie nichts kriegen soll, bleibt mir ein rätsel


    mit der 25er regelung hat das nichts zu tun


    warum aber fragt deine tochter nicht erst mal die zuständige stelle

  • Sie hatte ja geschrieben das sie bereits gefragt hat und die Zahlungsübernahme abgelehnt worden ist.Finde ich auch normal weil die Tochter die Ausbildung abgebrochen hat und nun aber noch aus ihrem Mietvertragsverhältnis Zahlungen an den Vermieter leisten muß.Aus welchen Gründen sollte da die ARGE die Kosten übernehmen.

  • Hallo. Ich bin neu im Forum u. beginne einfach mit meinem Hauptproblem. Ich bin 50 J. verwitwet, habe 70 Prozent Erwersminderung, bin in keinem Arb.verhältnis u. lt. vielen ärztl. GA erwerbsunfähig. Habe mehrfach von d. RV die Ablehnung. EU-Rente erhalten u. befinde mich im Klagewerfahren. Beziehe Harz IV, wo man mich zum Sozialamt abschieben will. Dieses übernimmt mich nicht. Also hin u. her. Mußte nach Tod m. Mannes in kl. Wohng ziehen, Umzugshilfen, Übernahme jegl. Kosten wurden abgelehnt. Ich habe meine W.einrichtg. d. Diagonie gespendet u. bin in billige möb. Kellerwohng. gezogen. Ein Jahr später, jetzt also, dort ist es wegen Kälte etc.nicht auzuhalten- werde immer kränker. Will umziehen, benötige jetzt Teile zur Erstausstattung u. Umzugshilfe u. Kostenübernahme, wurde aber abgelehnt. Was kann ich tun??? Petra

  • Vom Sozialamt bekommst du nur dann Leistungen wenn du zu 100% Erwerbsunfähig bist.Da die Beantragung deiner Rente abgelehnt wurde gehe ich mal davon aus das du wohl schon noch zumindestens einige Stunden arbeiten kannst.Da wirst du die Klage abwarten müssen.wenn dort zu deinen Gunsten entschieden wird wird sich sicherlich auch klären lassen woher du in Zukunft Leistungen bekommen wirst.Unter Umständen würdest du ja dann eine Rente beziehen und wärest auf Sozialleistungen gar nicht mehr angewiesen.Was deine Wohnsituation betrifft kannst du dir sicher eine andere angemessene Wohnung suchen allerdings wird das Amt dir die KOsten für den Umzug nicht übernehmen da du ja eine Wohnung hast und um den Umzug bezahlt zu bekommen müßtest du die genaue Unzumutbarkeit deiner derzeitigen Wohnung nachweisen.Geld für Möbel wirst du leider nicht bekommen oder höchstens als Darlehen da du bereits eine Einrichtung hattest und diese verschenkt hast.