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#1
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Hallo..
Ich hoffe das mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen kann?? Also folgendes: Ich bin damals vor dem U25-Gesetz bei meiner Mutter ausgezogen, wohne seitdem bei meinen Großeltern zur Miete ( 1 Zimmer ca 14 m², Küche und Bad werden zusammen genutzt.) und habe bis vor einem Jahr Arbeitslosengeld II erhalten. Dann habe ich eine schulische Ausbildung begonnen und Bafög bis letzten Monat erhalten. Anfang Juli habe ich einen neuen Antrag auf ALG II gestellt, da ich meine Ausbildung abgeschlossen. Ich bin zurzeit im 5 Monat schwanger, da ich mit dem Kind in eine "eigene Wohnung" möchte, war ein Aussendienstmitarbeiter der ABf bei mir zu hause um zu prüfen, ob es nicht zumutbar wäre mit dem Kind in meinem Zimmer zu leben. Dieser Mitarbeiter stimmt einen Auszug frühestens zwei Monate vor der Geburt des Kindes zu. Dann bin ich im achten Monat und soll dann noch umziehen??? Was kann ich denn machen um früher aus meinem jetzigen Zimmer raus zu kommen??? Ich falle ja nicht mehr unter die U25 Regelung und nach Gesetz steht mir doch jetzt schon 45 m² zu!! Vielen Dank im voraus für eure Antworten. |
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#2
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Zitat:
Diese 25er-Regelung sagt mir zwar nichts, aber Du sagst ja, Du fällst nicht mehr darunter.Also such Dir eine angemessene Wohnung, sprich 60m² (für 2 Personen). Wegen der bevorstehenden Geburt wird wohl kein normaler Mensch auf 45m² bestehen. Boa, manche "Mitarbeiter" möchte ich mal nachts im Dunkeln erwischen... |
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#3
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Danke für deine Antwort...
meinte die regelung das man unter 25 nicht mehr ohne weiteres aus dem elterlichen haushalt ausziehen darf.. da ich jetzt schon nicht mehr im elterlichen haushalt lebe(und vor dieser regelung ausgezogen bin) verstehe ich das jetzt nicht, dass ich erst frühstens zwei monate vor der geburt meines kindes anspruch auf eine wohnung habe?? hätte schon zum 1.10. eine wohnung haben können, die warmmiete hätte dass betragen was mir an kaltmiete zusteht, doch der mitarbeiter der ABf hat mir nur geantwortet, dass mir frühestens eine wohnung zum 1.11. zusteht und ich doch mal mit dem vermieter reden sollte ob er mir die wohnung nicht zum 1.11. vermieten kann... ich denke mal nicht das der vermieter die wohnung einen monat leer stehen lässt. |
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#4
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Kann ich nicht nachvollziehen
Evtl. hat jemand anders eine plausible Erklärung, mir fällt jedenfalls mit gesundem Menschenverstand nichts dazu ein, außer dass ich sauer werde, wenn ich über Deinen SB nachdenke... |
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#5
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Du hättest jetzt einen Anspruch auf bis zu 50 qm, wenn dein Kind da ist bis zu 60 qm - leider ist es so. Solltest du jetzt in eine Wohnung ziehen, die größer als 50 qm ist, dann wird dir bis zur Geburt auch nur dies übernommen, den Rest musst du selber tragen.
Das du aber erst im 8. Monat umziehen darfst ist Schwachsinn!! Da du ü25 bist, darfst du in eine eigene Wohnung ziehen - dann steht dir auch die Erstausstattung UND die Erstrenovierung zu!!!!!! Geh entweder zum Teamleiter oder Geschäftsführer und wenn die auch so nen Schwachsinn erzählen, dann zum Sozialgericht!! |
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#6
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hallo
hat er dir einen grund genannt warum das so ist? sollte er mit dem spruch kommen weil das so ist(selbst schon erlebt) muss er dir meines erachten das begründen MFG Sven |
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#7
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danke für eure antworten.
Der Mitarbeiter der vor kurzem bei mir war meinte nur dass mir kurz vor der geburt erst eine eigene Wohnung zusteht. aber warum das so ist hat er mir nicht erzählt. ich bin 21 aber vor dieser U 25 Regelung aus dem elterlichen haushalt ausgezogen und hier auf der seite habe ich gelesen, dass ich dann nicht mehr unter die regelung falle. also kam mir das komisch vor mit dem auszug kurz vor der geburt. habe auch im internet nix drüber finden können. aber danke für eure tipps. werde morgen früh mal dort anrufen... |
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#8
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es ist meiner Vermututng nach wieder einmal der rechtswidrige versuch der behörden, geld zu sparen und die unwissenheit und verunsicherung der bürger auszunutzen
jederzeit eine wohnung mit 45 qm suchen; aber aufpassen, die größe ist nur der maßstab, es kommt auf die gesamtkosten an ob ein baby den wohnflächenbedarf erhöht, ist umstritten hoffe aber auch wirklich, dass du aus der 25regelung raus bist wenn nicht, passt wieder alles zusammen spätestens bei geburt bildest aber eigenen bedarfsgemeinschaft und die 25er-Sache hat sich auf jeden fall erledigt du bekommst übrigens auch nich wegen der geburt mehrbedarf |
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#9
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nich soll noch heißen
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#10
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Muss mich kurz korrigieren:
Ich hatte mich bei deinem Alter verlesen (Tschuldigung) ABER, wenn du vor dem 17.2.06 schon bei deinen Eltern ausgezogen bist, gilt dieses neue Gesetz nicht für dich!!! |
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