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eigenes haus

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  #1  
Alt 21.12.2011, 18:50
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Standard eigenes haus

meine frau bekam von ihrer mutter ein haus geschenkt das wir mit unseren kindern bewohnen.es bestand aus einer größeren wohnung plus einer kleineren 2 1/2 zimmer wohnung.
als wir dort gemeinsam einzogen nahmen wir uns ein darlehn von 45tausend euro auf um halt durchbrüche von der kleineren wohnung zumachen und auch zimmer für unsere kinder zu schaffen.
jetzt da wir H4 bekommen will sich das jobcenter ins grundbuch eintragen lassen und die leistungen als kredit oder wie auch immer zu zahlen.
wir wurden aufgefordert von unserer bank eine bescheinigung zu beschaffen wie hoch haus und grundstück zu belasten sind.die bank stellte uns ein schreiben aus wo draus hervor ging das sie weder haus noch grundstück höher belasten würden und auch uns kein höheres darlehn (da H4 empfänger)bewilligen würden.
eine tochter lebt noch bei uns verdient ihr eigenes geld und hat halt noch ihr zimmer bei uns.sie wurde von einem früheren SB aus der bedarfsgemeinschaft heraus genommen und bezog auch keine leistungen mehr.
jetzt mit einem neuen SB gehört sie aufeinmal wieder dazu wieso auch immer.
die frage ist nun wieviel wohnraum steht uns zu und wieviel kann man evt davon abziehen da in diesem haus kein keller ist und wir halt räume brauchen um sachen ab zu stellen die halt andere leute im keller lagern bzw was wäre der reine wohnraum bzw zählt nicht zum eigentlichen wohnraum.
die monatliche belastung beträgt 250 euro.also eigentlich günstiger wie eine mietwohnung.
bedanken uns schon mal für evt antworten.
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  #2  
Alt 21.12.2011, 19:54
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Beiträge: 2.291
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das werden 120 qm sein, die man euch lassen muss. der keller tut nichts zur sache. das die tochter wieder zur <BG gehört, obwohl wirtschaftlich selbstständig ist einspruchsfähig. ihr müsst aber dann einen untermietvertrag mit ihr machen, zu örtsüblichen konditionen. die miete von ihr wäre dann einkommen für euch.

Zitat:
jetzt da wir H4 bekommen will sich das jobcenter ins grundbuch eintragen lassen
das ist abwegig was du da schreibst und juristisch nicht möglich. mir scheint, das haus ist zu groß für euch eltern und den rest der kinder/kind.
also müsstet ihr ein teil verwerten, sei es vermietung oder teilverkauf.
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  #3  
Alt 21.12.2011, 22:43
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Beiträge: 13
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das abwegige und juristich nicht mögliche habe ich schriftlich vor mir liegen.einspruch haben wir eingelegt.erste ende vom lied ist bis jetzt das wir seit 3 monaten keine leistungen bekommen die bank uns im nacken sitzt und die lage sich dramatisch zu spitzt.
das merkwürdige ist für uns das es jahrelang keinerlei probleme gab erst mit dem neuen SB dem scheint irgend etwas nicht zu gefallen.
einen anwalt haben wir auch schon eingeschaltet aber der weigert sich verständlicherweis meine frau und mich am essen zu halten.
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  #4  
Alt 22.12.2011, 15:27
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Nehmen die euch vielleicht das Haus weg weil ihr es geschenkt bekommen habt? Was sagt denn der Anwalt dazu?
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  #5  
Alt 22.12.2011, 20:29
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nein nicht weil es ein geschenk war sondern weil es zu groß sein soll obwohl finanziel günstiger wie eine mietwohnung.
obwohl die wohnfläche 120-130qm beträgt und auch noch ein darlehn abzuzahlen ist würde bei einem verkauf nur wenn überhaupt ein evt minimal gewinn erwirtschaftet der selbst den leuten vom jobcenter die schamesröte ins gesicht treiben müßten. aber egal hauptsache der harzer ist sein haus los so kommt mir das langsam vor.
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  #6  
Alt 22.12.2011, 22:15
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Wann bekamt ihr das Haus geschenkt? Vor oder während des ALG 2 Bezuges? Wieviel Personen seid ihr? 120 bis 130 qm sind für 4 Personen z. B. durchaus angemessen, da dürfte es keine Probleme geben.

Turtle
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  #7  
Alt 23.12.2011, 15:02
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Auf die Größe kommt es hier in Berlin gar nicht an. Zu mir haben die gesagt nur der Preis ist entscheidend. Im Osten bekommt man hier in Berlin eine 4-Zimmer-Wohnung für weniger Geld als für eine 1-Zimmer-Wohnung im Westteil. Da sagen die sogar das Angebot mit der höheren Quadratmeterzahl zu. Warum ist das bei euch so anders?

Frag mal nach dem "wichtigen Grund" für die Quadratmeterbegrenzung ohne Kosteneinsparung! Solche Wörter kennen die und schreiben das öfter. Die sollte man alle ausschnippeln und auf einem Stück Papier in anderer Reihenfolge zusammengeklebt als Antwort zurückschicken.
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  #8  
Alt 23.12.2011, 16:03
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tja mit beiden kindern zu hause gab es auch keine probleme nur sind die alt genug ihre eigenen wege zu gehen.jetzt aufeinmal ist das haus zu groß sind ca 130qm aber ich kann doch nicht nur weil es jetzt nur noch von meiner frau und mir genutzt wird 2 1/2 zimmer abbrechen oder vermieten wie soll das denn gehen ich will jedenfalls keinen mieter in meinem bad sitzen haben ganz einfach.
neues darlehn bekommen wir auch nicht um das haus so umzubauen das man zb eine kleine wohnung einbeziehen könnte.
erst wird wohnraum gefördert und dann wird er bewußt zerstört und das kann es halt nicht sein.
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  #9  
Alt 23.12.2011, 21:24
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Zitat:
meine frau bekam von ihrer mutter ein haus geschenkt das wir mit unseren kindern bewohnen
Wieso schreibst du "bewohnen", wenn die Kinder gar nicht mehr dort leben?! Also seid ihr nur noch zu zweit? Dann könnte es wirklich problematisch werden, denn für 2 Personen sieht das Bundessozialgericht eben nur noch 80 bis 90 qm als angemessen an. Insoweit hält sich das Jobcenter tatsächlich an die aktuelle Rechtslage, so schlimm das für euch auch ist.

Turtle
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  #10  
Alt 24.12.2011, 01:00
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ein beitrag über dir ist des rätsels lösung.
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