Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung ist, neben der Erfüllung der Anwartschaftszeiten und dem Vorliegen von Arbeitslosigkeit, eine weitere Anspruchsvoraussetzung, um Arbeitslosengeld I beziehen zu können.

Die Arbeitslosmeldung, gesetzlich geregelt in § 122 SGB III, ist streng zu unterscheiden von der Arbeitsuchendmeldung nach § 38 SGB III. Letztere ist keine Anspruchsvoraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld I, allerdings kann das Unterlassen einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen.

Die Arbeitslosmeldung kann frühestens drei Monate vor dem ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Agentur für Arbeit vorgenommen werden.

Die Arbeitslosmeldung gilt zudem als Antrag auf Arbeitslosengeld. Zudem wird Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gewährt.