ALG2 und Hausbesuch

  • Hallo ich bin neu hier und möchte folgendes wissen,
    Mein damaliger Lebenspartner und ich bekamen ein Kind. Diese ist nun fast drei.derzeit erhalte ich ALG2.Der kindsvater ist selbständig.
    Wir haben uns ein Jahr später nach der Geburt getrennt.Die Vaterschaft wurde durch ihn anerkannt.Alles soweit bestens.
    Nun ist es so das der Kindsvater und ich uns noch gut verstehen.wir beide kümmern uns liebevoll um das kind und er hat auch eine gute Beziehung zum grossen Sohn vom Kindsvater.
    Nun war ich vor wenigen Tagen mitten in der Woche beim Kindsvater zu besuch und blieb dort über nacht.
    Tag darauf klingelte die Agentur und meinte das ich hier wohne.was aber nicht der fall ist.Ich habe meine eigene WHG,bin jedoch gelegentlich beim kindsvater.
    nun möchte ich gerne wissen:
    Darf mir das amt vorschreiben wie oft er sein kind sehen darf und nicht obwohl er und ich es so geregelt haben das er sein kind sehen kann wenn er will.und ich dulde es auch.eine 14 tägige regelung kommt für uns beide nicht in frage denn das wolle er nicht, und ich schliese mich dem an.er zahlt auch unterhalt für das kind.
    zudem hat er ein großes haus und ich selbst nur eine kleine 2 Zimmer Wohnung.
    ich lebe nicht mit ihm zusammen oder sonst dergleichen.ich frage mich ob das rechtens ist was die von der arge machen.
    was kann mir da jetzt geschehen und was für auswirkungen wird das haben für mich und unseren sohn...
    ich danke ihnen im voraus..

  • Also ehrlich gesagt; wenn sogar dein Name am Klingelschild steht, können die zu Recht davon ausgehen, dass du mit ihm zusammen bist, auch wenn du nebenher noch eine "eigene Wohnung" "unterhälst". Deine Situationsschilderung hört sich - auch für mich - nach "Ausrede" an, damit du nebenher Sozialleistungen beziehen kannst und das Einkommen des "Kindsvaters" nicht für euch alle gewertet wird.

  • Wenn Du gelegentlich für SEIN Geschäft etwas bestellst, kannst Du SEINE Firmenanschrift als Lieferanschrift angeben und gut ist. Dafür muß nicht Dein Name an der Tür stehen.
    Ich denke auch, daß Du abzocken willst. Was erwartest Du von der ARGE eigentlich? Du bist nicht bei Dir zuhause und machst in einer fremden Wohnung, an der auch Dein Name steht, die Tür auf.
    Die haben das gute Recht, solche Vermutungen anzustellen. Es geht hier um Steuergelder und Leute, die abzocken wollen.

  • Nunja, aber vorher habt ihr ja zusammengelebt und seid dann auseinandergezogen, oder ?
    Ich würde jetzt auch mal stark vermuten, dass ihr wieder zusammen seid...erklär mal der ARGE, dass du beim Kindesvater gelegentlich übernachtest, die zeigen dir einen Vogel. Wie du da wieder raus kommst? Puh, rede mit dem Sachbearbeiter, das ist die einzige Möglichkeit und erkläre es ihm wie hier beschrieben. Vielleicht nehmen sie dir das ab. Was spricht dagegen ins Riesenhaus des Kindsvaters zu ziehen? Ihr versteht euch doch und fürs Kind ist es auch ganz nett...

  • nein, wir haben vorher nicht zusammen gewohnt.
    ich habe wegem kind bei ihm übernachtet und das die ausgerechnet an diesem tag kontrolle machen....
    ich habe meine eigene whg und da bleib ich auch.


    Ich kann mich aufhalten ´WO ich will. solange ich innerhalb von 6 stunden zuhause sein kann.und DAS ist auch der fall.
    Die ARGE will nur nix zahlen.
    ich darf sogar 6 wochen mich bei ihm aufhalten und einen tag zuhause sein und wieder 6 wochen
    und eine eheänliche gemeinschaft wie die sagen besteht auch nicht auch wenn eine zahnbürste und kleider von mir da sind!!!! nur wenn wir füreinander aufkommen würden und ein gemeinsames konto hätten,dann ja.aber das ist nicht der Fall!!!

  • Ja, das mit den 6 Wochen ist richtig.
    Ich kann nur nicht verstehen, warum man Samstags im Forum eine Frage stellt und am Sonntag schon mitteilt, das der Anwalt alles auf dem Tisch hat. Für was wurden denn dann hier Fragen gestellt, stellt sich mir die Frage.
    Wenn die ARGE beim Hausbesuch Zahnbürste u.a. Sachen von dir dort vorfindet, werden sie dir auf jeden Fall etwas unterstellen. Das ist nun mal so.

  • Ja, das mit den 6 Wochen ist richtig.
    Ich kann nur nicht verstehen, warum man Samstags im Forum eine Frage stellt und am Sonntag schon mitteilt, das der Anwalt alles auf dem Tisch hat. Für was wurden denn dann hier Fragen gestellt, stellt sich mir die Frage.
    Wenn die ARGE beim Hausbesuch Zahnbürste u.a. Sachen von dir dort vorfindet, werden sie dir auf jeden Fall etwas unterstellen. Das ist nun mal so.


    ;)
    Sicher das mag sein,denn ich muss mir ja nach dem essen die zähne reinigen. aber das darf ich ja benutzen bzw darf ich dort haben. nun mein ich wollte nur wissen ob das so rechtens ist was die machen..:rolleyes:

  • Wenn Dein Anwalt auch am WE arbeitet, warum hast Du ihn nicht direkt angerufen???????
    In meinen Augen bist Du eine abgebrühte Sozialschmarotzerin und verarscht hier alle im Forum.
    Hättest Dir doch den Eintrag hier sparen können, wenn Du einen so tollen Anwalt hast, den Du übrigends
    auch direkt nach dem Vorfall hättest anrufen können. Warum haste denn damit gewartet?
    Deine Geschichte hört sich wirklich sehr lächerlich und verlogen an.

  • Wenn Dein Anwalt auch am WE arbeitet, warum hast Du ihn nicht direkt angerufen???????
    In meinen Augen bist Du eine abgebrühte Sozialschmarotzerin und verarscht hier alle im Forum.
    Hättest Dir doch den Eintrag hier sparen können, wenn Du einen so tollen Anwalt hast, den Du übrigends
    auch direkt nach dem Vorfall hättest anrufen können. Warum haste denn damit gewartet?
    Deine Geschichte hört sich wirklich sehr lächerlich und verlogen an.


    :mad::mad:
    tja das er gab sich erst später
    UND ich bin keine schmarotzerin.schau lieber andere an die wissen wie es geht und ich mach das nicht. :eek:

  • Ganz einfach: DU WILLST etwas, also passe Dich bitte an!


    Die ARGE darf und kann Vermutungen haben und diese auch kontrollieren...! Bei deiner (eurer)
    Situation ist es eben anzunehmen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

  • Wenn ich schon schmarotzen will... warum lasse ich dann die ARGE in meine Wohung?
    Die Polizei einzig und allein muss ich in meine Wohung lassen und sonst niemand oder irre ich mich da?


    ja da hast du recht.das stimmt.nur die polizei darfst du rein lassen.



    :cool: tellertaxi
    eine eheänliche gemeinschaft besteht nur dann wenn einer der beiden partner für den anderen eingesteht und für ihn aufkommt und sich den haushalt gemeinsam teilt.
    selbst wenn jemand kleider oder zahnbürste im haushalt hat,auch wenn er im gleichen bett schläft, ist das keine eheänliche gemeinschaft

  • Wenn ich schon schmarotzen will... warum lasse ich dann die ARGE in meine Wohung?
    Die Polizei einzig und allein muss ich in meine Wohung lassen und sonst niemand oder irre ich mich da?



    ich hab niemand reingelassen...ist rechtswidrig was die machen.

  • Ganz einfach: DU WILLST etwas, also passe Dich bitte an!


    Die ARGE darf und kann Vermutungen haben und diese auch kontrollieren...! Bei deiner (eurer)
    Situation ist es eben anzunehmen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.


    eine eheänliche gemeinschaft besteht nur dann wenn einer der beiden partner für den anderen eingesteht und für ihn aufkommt und sich den haushalt gemeinsam teilt.
    selbst wenn jemand kleider oder zahnbürste im haushalt hat,auch wenn er im gleichen bett schläft, ist das keine eheänliche gemeinschaft


    ich will nix von denen nur das was mir und meinem kind zusteht vom gesetz.

  • Finde es ganz schlimm wie Ihr hier mit den Leuten umgeht.Sie hat nur eine Frage gestellt und Ihr schreibt hier sie wäre eine Schmarotzerin.
    Unmöglich.


    Und auch wenn die beiden wieder zusammen wären so leben sie doch in getrennten Wohnungen.Klar darf die Arge den Verdacht vorbringen nur sie muß es auch beweisen können. Wer weiß ob die beiden zusammen bleiben ? Wenn Sie jetzt zu ihm zieht und in einem halben Jahr gehts wieder in die Brüche, dann steht Sie da und muß sich einen Wohnung suchen und alles anderer auch.
    Und nein man braucht die Arge nicht reinlassen.Und wenn die jetzt kürzen oder einstellen würde ich dagegen widerspruch einlegen.
    Wiso steht eigentlich dein Name auf der Klingel? Oder sind die einfach so auf Verdacht oder durch hinweis der lieben Nachbarn vorbeigekommen?

  • Ihr seit aber echt alle sehr hart. Kann doch sein das sie wenn das Kind mal einschläft gleich da bleibt. Finde euch echt unfair oder habt ihr keine Kinder???? Und ehrlich ich denke dir hat einer ziemlich ans rad gepisst weil die stehen nicht umsonst zufällig vor der tür da wird ne nachbarin oder sowas schon dich angearscht haben und gesagt haben die die wohnt ja nich hier die is immer bei ihren freund oder sowas finde ich auch arg böse von den leuten denn. Außerdem falls ihr mal richtig gelesen habt sie verstehen sich gut heißt nicht gleich das sie wieder zusammen sind und ehrlich ich finde ihre Lösung fürs Kind recht gut. Weil alle 2 Wochen besuchserlaubnis ich frag mich wie ein Kind da ne Beziehung zum vater aufbauen soll? Also ... wenn ihr nix ahnung habt was gut ist auch fürs Kind dann lasst eure Unterstellung einfach!

  • Ich bin zwar erst seit Heute angemeldet, aber ich möchte trotzdem mal meinen Senf dazu geben.
    Ich habe mir den Text von der Ts (Themenstarterin) jetzt 4 mal durch gelesen, aber WO steht bitte:


    dass IHR NAME an der TÜRKLINGEL steht????????


    Sie schrieb sinngemäß : DA klingelte die ARGE an der Tür!