Wohngeld für meinen Sohn beantragen?

  • Hallo.
    Ich habe heute Post von meiner ARGE bekommen.
    Ich soll für meinen fast 3jährigen Sohn Wohngeld beantragen, da er durch sein Einkommen aus dem ARGE-Bezug rausfallen würde.


    Regelsatz für ihn: 215,00 Euro.
    Er erhält als Einkommen 133 Euro UVG und 184 Euro Kindergeld monatlich.
    WIE berechnet man nun die Höhe seines Wohngeldes?
    Haben wir nun mehr oder weniger am Anfang des monats? Oder bleibt die Gesamtsumme gleich wird nur aus verschiedenen "Töpfen" gezahlt?



    Hier noch ein paar Angaben bzgl. der Wohnung:


    Grundmiete: 235,00
    BK-vorauszahlung: 80,00
    Heiz- und Warmwasservorauszahlung: 75,00


    Gesamt: 390,00


    Die Wohnfläche beträgt ~ 58 qm


    Mein EinkommenIch beziehe momentan selbst noch Hartz 4.
    Regelsatz 359 Euro, Mehrbedarf für allein erziehende 129 Euro.


    kann mir da wer helfen? Bin schon wieder am rumrechnen wie ich was bezahle ab nächsten Monat (falls ich weniger bekommen sollte)..


    liebe Grüße und schonmal ein Danke :-)


    Yakira

  • Hallo lacki...


    danke für deine Antwort!
    Ich habe diesen Rechner schon mal ausprobiert - nur bin ich entweder zu doof dafür oder er berechnet mir irgendwie was anderes!
    Ist es wichtig für den Rechner zu wissen ob ich oder mein Sohn das Wohngeld beantragen?


    Nach den Berechnungen stünde mir bzw meinem Sohn ein WG von ca. 330 Euro monatlich zu. Das ist ja VIEL mehr als sein ARGE-Regelsatz von 215 Euro.
    Die Differenz wird mir abgezogen?
    Wie läuft es überhaupt?


    bin total verwirrt grad...


    Und noch eine Frage: WG ist ja eine vorrangige leistung. UVG beziehe ich bzw mein Sohn jetzt seit einem ganzen jahr schon! Muss da nicht sogar was rückwirkend gemacht werden? Kann ja nicht sein das GANZ PLÖTZLICH WG beantragt werden soll....es hat sich ausser der Kindergelderhöhung und UVG - ERhöhung Anfang des jahres auch nichts verändert...

  • ja das weiss ich auch.... hab mich das halt nur gefragt.... weil der SB erst JETZT nach einem jahr damit um die Ecke kommt.... hat er wohl nich so ordentlich gearbeitet :-p (sonst wär er viel eher drauf gekommen):p

  • @ Yakira: Nicht auf die armen SB schimpfen. ;)


    [...] Eigentlich kann man immer nur eins beantragen: Entweder Hartz 4 oder Wohngeld. Beides gibt es nicht, soweit mir das gesagt wurde.


    Grds. nein. Es sei denn es ist Kinderwohngeld. D. h. Wohngeld nur fürs Kind, nicht für alle der BG - dann geht es.


    @ Yakira:
    Daher auch die Aufforderung (Kinder-)Wohngeld zu beantragen.
    Die ARGE zahlt dann weniger, dafür zahlt ein Teil die Wohngeldstelle.
    An deinen Anpruch ändert eig. nichts bzw. nicht viel.


    Edit:
    sieh auch hier:
    http://www.sozialleistungen.in…geldanrechnung-13308.html

  • yakari ,


    ich mußte zum 1.7. ALG I beantragen.
    Da dies nicht ausreicht, musste ich zusätzlich ALG II beantragen und bekomme dies nun zusätzlich.
    Für meine Zwillinge musste ich Wohngeld beantragen, da sie durch den Unterhalt vom Kindsvater ein eigenes Einkommen haben.
    Ich bin bei der Wohngeldberechnung nicht mehr mit drin.

  • Halli Hallo


    also bis heute hat sich noch nichts großartig getan bzgl meines Wohngeldantrages...naja ich will ja nicht hetzen :p
    ich lass mich da nu einfach mal überraschen!


    nur was mich wirklich ärgert ist, dass die nach über 1 Jahr damit um die Ecke kommen obwohl es schon letztes jahr hätte beantragt werden müssen....
    das ist kein Schimpfen auf die SB - nui ich hab damals selbst bei der Stadt gearbeitet und da gabs echt nen derben Anraunzer vom Vorgesetzten wenn sowas mal passiert ist - das durfte einfach nicht passieren!


    Und mein SB scheint ansich keine Lust zu haben, da zu sitzen. hab ihn auch schon mal gefragt was los wäre, warum er noch nicht mal ein Hallo über die Lippen kriegt und einen behandelt als wär man ein Stück Dreck! Ne Antwort bekam ich nicht....naja, muss er selbst wissen, muss ja nur 1 x alle halbe Jahre hin :) (und das hoffentlich bald nicht mehr:) )


    erst mal danke für all eure Antworten!!!
    wie gesagt, ich warte erst mal ab was nu kommt - was bleibt mir anderes übrig.....
    sobald ih Post habe, meld ich mich einfach nochmal und poste hier..


    lg

  • Das dauert immer ein Weilchen...
    Erstmal muss der Wohngeldantrag bearbeitet werden, dann bekommst du den Bescheid und die ARGE eine Durchschrift.
    Die / der (mit der Auff.) von der ARGE bei der Wohngeldstelle angezeigte Erstattungaanzeige / -anspruch muss beziffert / abgerechnet werden....
    Und dann wird das Kinderwohngeld irgenwann bei dir angerechnet und an dich ausgezahlt.


    Alles etwas kompliziert. ;)

  • Halli Hallo


    so ich habe einen schriftl. Bescheid bekommen. zumindest von der ARGE - die Wohngeldstelle lässt sich noch ein wenig Zeit. (Zumindest telefonisch hab ich es bestätigt bekommen).
    Ich bekomme nun 110 Euro weniger ARGE, dafür 140,- Euro monatl. Wohngeld für meinen Sohn.
    Macht ein Plus von 30 Euro im MOnat!
    Naja, ich freue mich erstmal...geht ja auch auf Weihnachten zu!


    Bin mal gespannt was das ab nächstes Jahr für eine Rechnerei gibt, wenn ich erst die Maßnahme beendet und anschl. den job angetreten habe :D:D
    ****obwohl ich es diesem faulen SB ja gönne:rolleyes::rolleyes:****


    lg
    Yakira