Zusammen ziehen mit Freund

  • Hallo ihr Lieben, ich habe mich hier neu angemeldet
    in der Hoffnung dass ihr mir vielleicht ein bisschen weiter helfen könnt. :confused:


    Also ich bin jetzt in der 16 SSW und habe vor in eine eigene Wohnung zuziehen.
    Nur dass Problem dass ich jetzt habe ist folgendes: Ich werde vom Hartz 4 Amt,
    wenn ich alleine einziehe die volle Miete bezahlt bekommen (solange sie im rahmen liegt)
    ABER ich würde dass gerne so machen dass ich mit mein Freund dort zusammen einziehe.


    Da er aber arbeitslos ist und kein Geld vom Hartz 4 Amt bekommt weil seine eltern zuviel verdienen,
    wollte ich ihn bei mir wohnen lassen, nur ich möchte jetzt wissen ob ich ihn trotzdem in dem Mietvertrag mit einschreiben kann aber wenn denn nur als Untermieter, oder ob ich dass lieber lassen soll ? weil ich habe Angst wenn ich dass so mache dass er dann die hälfte von der Miete zahlen muss und dass kann er ja nicht & seine eltern haben soviel unkosten dass die ihn auch nichts geben können.


    also bitte helft mir und gebt mir tipps was ich machen soll .. ?

  • Wenn dein Freund mit in die Wohnung ziehen soll mußt du dem JC dies mitteilen denn dann bekommst du nur noch die Miete zur Hälfte und die andere Hälfte müßte dein Freund zahlen.Wenn du ihn ohne Wissen des JC bei dir wohnen läßt und es rauskommt dann machst du dich strafbar.

  • Hi wannabe,


    für n paar Wochen kann man immer jemanden in seiner Wohnung beherbergen, irgendwann sollte aber auch der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn das überhaupt im Mietvertrag erlaubt ist. Manchmal verlangen Vermieter dafür auch einen kleinen Aufschlag, wenn er dann amtlich gemeldet ist.


    Es ist auch nicht richtig, dass dein Freund keinen Anspruch auf Hartz IV hat, denn wenn er nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, ist es egal wieviel die verdienen, er ist dann nicht mehr Mitglied in deren BG:


    Wenn er sich nun mit Vermietererlaubnis bei euch anmeldet, hat er auf jeden Fall Anspruch auf die Hälfte der Mietkosten + Regelleistung. Lasst euch da keinen Mist vom Jobcenter erzählen!


    Das nächste Problem wird sein, dass euch eine Haushalts/Einstehensgemeinschaft unterstellt wird, dagegen müsst ihr unmißverständlich vorgehen, denn sonst werdet ihr wie ein Ehepaar eingestuft, was ihr ja nicht seid, und ihr bekommt weniger Regelleistung. Ihr wärt dann quasi gezwungen, zusammen zu wirtschaften. Ihr beantragt einfach getrennt Leistungen und bildet somit eine Wohngemeinschaft in der alles getrennt bleibt.


    Nachtrag: "Strafbar" macht man sich noch lange nicht, nur weil jemand bei einem wohnt und keine Kohle hat, soweit sind wir hier (noch) nicht. Es kann aber passieren, dass das JC Ärger macht und die Zahlungen erst mal einstellt, wenn euch jemand denunziert.


    .

  • Bevor du Ratschläge gibst Kuddel.... lese bitte richtig.Sie hat hier kein Alter des Freundes angegeben.Wenn er unter 25 ist bekommt er bei einem Auszug nicht einfach Leistungen.Fraglich ist auch ob er eine abgeschlossene Ausbildung hat oder die Eltern unterhaltspflichtig wären.Er hat also nicht in jedem Fall Anspruch auf die Miete und Regelleistung.Natürlich wird das JC sofern sie zusammen ziehen beide als BG rechnen und da ich mal annehme das der Freund auch gleichzeitig der Vater des Kindes ist ist dies dann auch so in Ordnung.Warum soll der Vermieter einen Aufschlag berechnen.Die Kosten einer Wohnung richten sich nach der qm zahl und nicht nach den in der Wohnung lebenden Personen.

  • Und wo liest du, dass der Freund auch der Vater ist?


    Lies du erst mal richtig, statt immer wieder irgendwelche Vermutungen zum Nachteil der Hilfesuchenden anzustellen!


    Als U-25 hat man genauso Anspruch auf Leistungen, wie Ü-25, und wenn er (aus welchen Gründen auch immer) nicht bei seinen Eltern wohnen kann, muss er dann auf der Strasse leben und verhungern, oder wie stellst du dir das vor?


    Und wenn alle SB in den JC doch so nett und freundlich sind, wie du hier immer wieder erzählen willst, warum sollte es dann nicht einfach für ihn sein, Leistungen zu bekommen?
    Oder stimmt da etwa irgend etwas an deinen "Geschichten" nicht? :rolleyes:


    .

  • Zitat

    Die Kosten einer Wohnung richten sich nach der qm zahl und nicht nach den in der Wohnung lebenden Personen


    Entschuldigung, wenn ich mich da einmische, aber das ist so nicht ganz korrekt. Der Vermieter kann durchaus einen Aufschlag auf den Mietpreis erheben, da sich durch eine zusätzliche Person eine erhöhte Abnutzung ergibt.

  • Nimms mir nicht übel Kuddelsonstwas du bist ****.Sie schreibt das sie in der 16.Woche schwanger ist und das sie ihren Freund mit einziehen lassen will.Wenn er nicht der Vater wäre dann hätte sie es wohl angegeben.Aber das ist auch ganz egal.Du bist derjenige der hier Ratschläge erteilt wobei dann das JC nur den Kopf schüttelt.Um unter 25 eine Leistungsberechtigung zu haben müssen Gründe vorliegen.Nur ein Streit mit den Eltern reicht da nicht aus.Außerdem hat sie bereits geschrieben das er keinerlei Leistungen bekommt da die Eltern gut verdienen und es gibt wohl auch keine Streitigkeiten.Wenn er jetzt auszieht und unter 25 ist wird er nichts bekommen.Lerne lesen und dann lies dir die Gesetze mal durch.Du kannst dir gerne alles so zurechtbasteln wie es dir in den Kram passt aber die Wirklichkeit sieht nun mal anders aus.Wie war das in dem anderen Thread mit der Sanktion?Hatte ich recht oder nicht.Deine Ratschläge braucht kein Mensch du bist genauso verdreht wie deine Name.

  • Genau genommen hätte auch der ohne Genehmigung ausziehende U25jährige Anspruch auf ALG 2. Aber eben nur 291 Euro Regelsatz abzüglich seines Einkommens und keinen Anspruch auf Mietleistungen.


    Wenn er der Kindesvater ist, sollte aber allein das (Stichwort "Familienzusammenführung) ausreichend sein um als wichtiger Grund für die Auszugsgenehmigung und die Gewährung vollen ALG 2s zu dienen.


    Turtle

  • Du solltest erstmal offiziell alleine einziehen, das spart Dir Probleme bei der Bearbeitung Deines Antrages. Dann kann auch der Freund, egal ob Kindesvater oder nicht, ohne weiteres zunächst auf Besuch kommen, auch über Nacht. Sag dem Vermieter Bescheid, dass Dein Freund Dich besuchen kommt. Mitunter werden Betriebskosten nach Bewohnern im Haus abgerechnet und das kann Ärger geben im Haus. An potentielle Denunzianten sollte man also immer denken.


    In weiterer Folge wäre dann erst zu prüfen ob der Freund auch offiziell mit einzieht und wenn ja, ob es sich nicht doch vielleicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt. Ich weiß aus eigener Erfahrun, dass man aus einer Bedarfsgemeinschaft nur sehr schwer eine Haushaltsgemeinschaft machen kann – bei mir haut das bis heute nicht hin.


    Es steht Dir überdies frei, den Vater des Kindes offiziell anzugeben oder nicht. Grundsätzlich finde ich es richtig, vor allem wegen des Kindes. Auch kann man durchaus mit einem Exmann, der auch Vater eines gemeinsamen Kindes ist, in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und eben keine Bedarfsgemeinschaft haben. Außerdem ist es höchst fragwürdig, ob das JC im Bett schnüffeln darf, um damit einem Betrug auf die Spur zu kommen.


    Fazit: wahre Deine Rechte und tu das beste für Dein Kind!


    Ich drücke Dir die Daumen,


    Freydis ;)

  • Nein nein Freydis damit war schon ich gemeint.Turtle hat doch hier noch gar nicht soviel geschrieben.Bei Kuddel ist das keine Beleidigung er ist einfach strohd... da ist Legastheniker ein Kosewort.Ich finde seit Kuddel hier seine Kommentare abgibt hat sich sowieso ein bösartiger Ton eingeschlichen.Er beleidigt in einer Tour und das gehört einfach nicht hierher.In anderen Foren wäre er schon längst gesperrt worden.Mal sehen ob ich den Admin erreichen kann das er sich das mal ansieht.

  • Zitat

    .Ich finde seit Kuddel hier seine Kommentare abgibt hat sich sowieso ein bösartiger Ton eingeschlichen


    Ich finde seit Turtle hier ist, findet sich vermehrt ein unhöflicher Ton, aber das ist wohl Ansichtssache...


    Dennoch ist es ziemlich offensichtlich, dass Leute, welche die Rechte der Leistungsbezieher klar und deutlich formulieren und tatsächlich helfen wollen, beleidigt und beschimpft werden und dies meist unter der Gürtellinie. Umgekehrt wird analog zum realen Leben hoch geschätzt, wer Leistungsbezieher beleidigt und ihnen ihre Rechte vorenthalten will. In den JCs eben mittels Rechtsbeugung, Nötigung und Diffamierung und hier eben ähnlich wie im realen Leben. Es wäre ja auch schlimm, wenn sich Leistungsbezieher ungestört nach ihren Rechten erkundigen dürften, ne?


    Stäbe umgekehrt? Falls das ein Hinweis auf Knast sein sollte, fände ich das auch nicht weiter schlimm. All jene, die wissen, dass wir hier in keinem Rechtsstaat leben und dass die Diktatur hier immer hervorstechender umgesetzt wird, können wohl an Stäben von der Innenseite, egal ob von Psychiatrien oder Gefängnissen nichts schlimmes finden. Ich wurde in diesem Forum auch mal als total dumm und mal als angeblich besonders klug bezeichnet und was ich schreibe, ist ja angeblich immer nur ein einziger langer Brei, den keiner versteht oder lesen mag. Schon ok, ich kann gut damit leben.

  • @all: ich habe den Thread hier mal um die nicht zum Thema passenden Beiträge gekürzt. Ferner bitte ich darum, persönliche Streitigkeiten nicht im öffentlichen Forum auszutragen und einen angemessenen Umgangston zu wahren.


    Gruß
    Philipp


    Und Beitrag # 10 ist Dir dann wohl entgangen oder wie? Ich kann an dem Beitrag nichts passendes zum ursprünglichen Thema finden:


  • Und Beitrag # 10 ist Dir dann wohl entgangen oder wie? Ich kann an dem Beitrag nichts passendes zum ursprünglichen Thema finden:


    Hallo Freydis, es ist wie fast überall, Leute mit vielen "Beiträgen" werden geduldet auch wenn da nur heiße Luft produziert wird.


    Quantität geht vor Qualität, nach dem Motto: Besser irgend eine Antwort, wie gar keine Antwort!


    Da kann man nur kommentieren: Ohne Worte!!!

  • @ Freydis und Kuddel Dieser Beitrag von mir ist beim löschen ganz sicher nur übersehen worden und Philipp hat ganz Recht diese Diskussionen gehören nicht hier rein.Es wäre also schön wenn ihr beiden dem Admin den nötigen Respekt erweisen würdet und nicht wieder damit anfangt hier sinnlos zu diskutieren.