Es droht obdachlosigkeit

  • Hallo,


    zur vorgeschichte ich bin mit meiner freundin zusammen gezogen, habe meine eig. wohung gekündigt. Das mit meiner exfreundin hat nicht geklappt, so haben wir uns gestrennt und ich wollte vorübergehehend bei meinem Vater einziehen, was ich auch gemacht habe. Wohen dort jetzt fast ein 3/4 Jahr. Jetzt habe ich das Problem das er beruflich umziehen muss und mich nicht mitnehmen will. Ich bin 29 jahre und bekomme Hartz4, ich habe die Dame vom Amt schon darauf angesprochen aber es kommt keine Reaktion, momentan weis ich nicht was ich machen soll, ich habe jetzt noch bis zum 01.10.2011 zeit eine Wohnung zu finden sonst sitze ich auf der Strasse. Alle versuche hier in der gegend was zu finden ist gescheitert entweder zu teuer oder wegen Harzt4, ich kann in meinem erlernten beruf (Industriefachkraft für CNC Dreh und Frästechnik) auch nicht mehr arbeiten weil ich probleme mit der hüfte habe und längere zeit nicht stehen oder gehen kann. Antrag auf Umschulung wurde abgelehnt.



    hoffe ich bekomme hier von euch Tipps was ich tun kann bin grad sehr Ratlos.




    Gruß


    Bemosa

  • zu gross nicht, ist eine 1 Zimmer Wohnung aber mit 390 Warmmiete zu teuer. Kaltmiete darf hier 217 € sein. und wohnung suchen mach ich die ganze Zeit aber erfolglos ich habe überlegt aus dem dorf weg und 30 km weiter in eine stadt zu ziehen aber ich habe noch keine antwort der sachbearbeiterin bekommen. Ich weis das ich einfach wegziehen könnte aber ich hab das problem das ich mom. nur die 360 € bekomme keine miete die zahlt mein vater wenn ich jetzt einfach wegziehen würde hätte ich ein problem .

  • Was für ein Problem meinst du?


    Wenn du eine geeignete Whng findest, muss das JC zahlen, vorher natürlich die Whng absegnen lassen, dann müssen die auch Erstausstattung, Umzug, Kaution etc. zahlen.


    Wenn gar nichts geht, kann man sogar nen Makler vom JC bezahlt kriegen, dafür Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten einreichen, in deinem Fall wohl sinnvoll, da du ja scheinbar alleine nichts findest.

  • Danke =)


    ich war heute nochmal dort un man sagte mir das wenn der vermiter einverstanden ist die wohnung für mich für weitere 6 monate übernommen wird der mietpreis wäre in den 6 monaten egal.


    zum anderen soll ich mir nee wohnung suchen egal in welchem ort, den mietvertrag zu meinem jobcenter bringen die erstellen mir ein schreiben, mit dem ich dann zum jobcenter im neuen ort gehe und mir das absegnen lassen muss =)


    Bemosa

  • Na also, geht doch....:D


    Und immer dran denken: Alles nur schriftlich machen, lass dich nicht mit mündlichen Aussagen beim JC abspeisen!


    Mit der Aussage, dass die Whng zu teuer ist, braucht man sich auch nicht einfach abwimmeln lassen, die meisten Städte und Gemeinden lassen auf dem Gebiet der Angemessenheit die reinste Willkür walten, und wer dagegen klagt, hat gute Aussicht auf Erfolg, ist aber n schwieriges Thema.....

  • ...ich kann in meinem erlernten beruf (Industriefachkraft für CNC Dreh und Frästechnik) auch nicht mehr arbeiten weil ich probleme mit der hüfte habe und längere zeit nicht stehen oder gehen kann. Antrag auf Umschulung wurde abgelehnt.
    ....


    Schon mal an einen Reha-Antrag (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) gedacht?
    Der Antrag wäre bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Allerdings kannst Du dieses Thema auch beim nächsten Besuch im JobCenter ansprechen. Die können auch Reha-Leistungen ermöglichen.


    Eine Reha-Leistung wäre z.B. Umschulung.


    dms


  • ----------------------


    Würde mich mal interessieren ist zwar schon länger her Dein Beitrag aber völig egal!



    Hat man Dir denn oder anders hast Du denn einen Behindertenschein beantragt?? (Schwerbehinderten Schein)


    Ich weiss zwar nicht was Du bekommst aber bei GdB 50 und dem Zusatz Buchstaben für gehbehindert
    bekommst du erstmal preiswertere Bahnbeförderung je nach Behinderung darf sogar ne Begleit person mit!


    Ferner ist Deine Wohnung geschützt (geschützter wie jetzt) man darf dich nicht so einfach kündigen Wohnungsmässig!



    Las dich mal "richtig" beraten es gibt aber auch Nachteile!


    Richtig beraten heisst unabhängig nicht von den Kühlschrank Vertretern der ARGE die sich "Reha nennen.


    Aber Umschulung wenn Diu in deinem Beruf krankheitsbedingt nichts wirst, das müsste gehen"!


    Zumindest kannst Du es jetzt nutzen!


    Wenn sich das mit deiner Hüfte bessert von alleine oder durch eine OP
    Kannst Du den Schwerbehinderten Schein zurückgeben und somit sind Nachteile auf dem Arbeitsmarkt dann auch wieder wech!"


    Nur wenn Du jetzt eh keine Chance hast wie Du sagst in Deinem Beruf haste auch kein wesentliches Risiko, Oder???d
    Elchj

  • Hallo,


    ja ich habe nen behindertenausweis mit 50 %, gehbehinderung wurde abgelehnt, auch der antrag auf umschulung wurde abgelehnt mehrmals.


    die hüfte wird sich von alleine nicht bessern, weil sie als ich 13 jahre alt war fest angeschraubt wurde also jede bewegung die ich mache mit der hüfte kommt eher aus dem rücken. Die schrauben in der Hüfte (3 stück) sind gebrochen und bis jetzt habe ich noch kein Arzt gefunden der daran was machen wollte. Wie gesagt ich kann nicht mehr länger stehen als 10 max. 20 min deswegen fällt mein erlerner beruf weg. Umschulung sind wir noch dran da unterstützt mich jemand vom diakonisches werk. Die wohnung läuft über mein Vater nicht über mich und der vermieter spielt da nicht mit hab ich gestern erfahren.

  • . Die wohnung läuft über mein Vater nicht über mich und der vermieter spielt da nicht mit hab ich gestern erfahren.


    Warst du deswegen schon mal bei einem Mieterverein oder in einer Rechtsberatung?


    Du bist doch auch in der Whg gemeldet, dann hättest du eigentlcih Anspruch darauf, die Whg zu übernehmen, da würde ich an deiner Stelle erst mal rechtlich nachhaken!