Trennung bei Selbstständigkeit, Harz 4 und Kindesunterhalt-Reglung

  • Hallo Ihr da draußen,


    ich wende mich mit folgendem Problem an Euch, da es einfach um meine Existenz geht.


    Ich bin Selbständig(arbeite in der Familie alleine, Frau Hausfrau ohne Einkommen) mit einem variablen Einkommen von Knapp 5000 Euro monatlich. Durch die hohen Kosten Büro, Benzin, Renten- und Krankenversicherungen usw. ist es sogar so, dass wir Nöte haben, die Kosten darunter zu halten. Wir schaffen es also nicht 1 Euro beiseite zu legen.


    Jetzt trenn sich meine Frau von mir und sucht sich gerade einen Teilzeitjob, da die beiden Kinder 6 Jahre und 2 Jahre bei Ihr wohnen werden. Das Problem, meine Kosten werden dadurch nicht weniger außer Strom, Essen Heizung usw. Dies fängt aber den Kindesunterhalt von ca 600 Euro für beide nicht ab, sodass ich nach und nach ins Minus rutschen werde und die Selbstständigkeit in Gefahr ist. Wir reden hier noch nicht von Unterhalt für die Frau. Das würde mich dann sofort in Harz 4 zwingen.


    Das Haus, welches wir für 850 Euro gemietet haben und wo gleichzeitig mein Büro dabei ist kann ich nicht aufgeben, da ein Büro von der Firma vorgeschrieben ist. Eine kleine Wohnung und ein separates Büro kämen mich dann deutlich teurer wie die jetzigen 850 Euro für das Haus.


    Meine Frau möchte sich gütlich mit mir einigen, damit ich meinen Job nicht aufgeben muss und damit finanziell deutlich mehr für meine Kinder da sein kann. Meine Frau wird auf Harz4 Niveau leben auch mit Job.


    Doch in dem Moment wo sie Harz4 beantragen interessiert doch die Arge meine hohen Kosten nicht.


    Was kann an tun, damit der Steuerzahler durch 2 neue Harz4 Empfänger nicht zusätzlich belastet wird?


    Vielen Dank für Eure Zeit und Eure Gedanken


    Gruß verzweifelter Vater

  • Hallo,


    5.000€ ist nach Steuern?


    Nach Abzug von RV und KV sollten dann doch noch ca. 3.500€ übrig bleiben, oder?


    Von wem meinst Du denn finanzielle Hilfe erwarten zu können? Ich denke nicht, dass Du bei der Entnahme in irgendeiner Weise Anspruch auf staatliche Leistungen hast


    M.M.n. wirst Du den KU leisten müssen, spätestens wenn das Job-center in´s Spiel kommt.


    Stell doch mal Deine monatlichen Belastungen ein. Wie hoch ist der Beitrag zur KV? Was zahlst Du in die RV ein? Betreibst Du sekundäre Altersvorsorge?


    Welche Art von Selbstständigkeit betreibnst Du? Und wie hoch sind die monatlichen Aufwendungen für Benzin?


    LG chico

  • Und was bedeutet:


    Zitat

    da ein Büro von der Firma vorgeschrieben ist

    ???


    Ein Selbständiger kann -deswegen heißt es "selbständig"- selbst entscheiden, ob er ein Büro braucht und wo dieses Büro liegt usw.


    Wenn also ein "Selbständiger" von einer "Firma" Vorschriften gesagt bekommt, mithin Weisungen unterliegt, dann ist er nicht "selbständig", sondern "scheinselbständig".


    Turtle

  • Hi Turtle,


    so etwas kann es geben. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Scheinselbststänigkeit handeln.


    Mein Schwiegervater z.B. war selbstständig für die Allianz tätig. Von der Allianz vorgeschrieben war aber das Vorhandensien eines Ladenlokals.


    LG chico

  • Wenn also ein "Selbständiger" von einer "Firma" Vorschriften gesagt bekommt, mithin Weisungen unterliegt, dann ist er nicht "selbständig", sondern "scheinselbständig".


    Turtle


    Nicht unbedingt. Es gibt noch die arbeitnehmerähnlichen Personen wie Handelsvertreter. Dort kann es sein, dass die Organisation, für die sie arbeiten, bestimmte Mindestforderungen stellt.

  • @ Turtle 1972 - nah das hat unsere Juristin ja gut erkannt, Hilft einem Handelsreisenden aber dann auch nicht weiter. Diese Situation wird einem zudem wenn man im Job steht und ackert wie ein Tier auch nicht unbedingt bewusst, denn wann soll der Gute denn die Zeit haben sich mit der Rechtslage solcher Verträge zu beschäftigen ???


    Da hätte ich von den Richtern und Sonstigen Klugscheissern in der Verwaltung gerne mal eine konkrete Antwort drauf, denn wenn man im Außendienst von einem Kunden zum Nächsten jagt verbleibt wohl kaum die Zeit, sich mit solchen Fragestellungen zu beschäftigen, sofern sie einem überhaupt bekannt werden. Mag sein das man in den Verwaltungsjobs derartig viel Zeit hat,
    Viele im Außendienst tätige Vertreter sind aber froh wenn sie im Unternehmen verbleiben dürfen und denen ist der § 84 HGB auch nicht umfassend genug bekannt. Was ist denn der Unterschied zwischen "Selbstständig und Scheinselbstständig" Frau Juristin ???
    Reicht es aus wenn im Vertrag schon der Vermerk steht das man keine Tätigkeit für andere Unternehmer ausführen darf ??? - Ist doch überall der gleiche Mist, da holt sich die Geschäftsleitung nen verkappten Juristen in die Hütte und der strickt dann solange an den einzelnen Verträgen rum bis jeder der mal Angestellt war für die gleiche Kohle dann als "selbstständig" betitelt wird und schaffen gehen darf.


    5000€ Brutto sind weis Gott nicht die Welt, egal wie toll sich das anhört. Denke mal das Corlin irgendwie in der Versicherungsbranche tätig ist, da braucht er das Büro schon deswegen um seine Bestandskunden bezahlt zu bekommen und da alles Brutto gezahlt wird, kostet nicht nur das Finanzamt richtig Monat für Monat Kohle sondern auch der Steuerberater, dazu dann noch der eigene Pkw und die Kosten für den Unterhalt des allgemeinen Geschäftsbetrieb, Handy ect. - was glaubt Ihr bleibt da noch übrig!?


    Und wenn dann die Frau meint das sie mit den Kindern besser mit HARTZ IV bedient ist kämpft der Gute an zig Fronten, da würde ich gerne mal bei Turtle 1972 sehen wie sie das auf die Reihe kriegt !? Und das ist dann noch nicht das Ende von der Fahnenstange.
    Ich kenne solche Außendienstmitarbeiter, da siehst Du dann schon an den Flusen auf dem Jacket was die Stunde geschlagen hat! Da kannst Du nur froh sein wenn bis dahin das Bankkonto 6 oder 7 stellig ist, eintüten und ab ins Ausland !


    @

    Zitat

    Wenn also ein "Selbständiger" von einer "Firma" Vorschriften gesagt bekommt, mithin Weisungen unterliegt, dann ist er nicht "selbständig", sondern "scheinselbständig".


    Ein Unternehmen kann einem HV sehr wohl untersagen Tätigkeiten die in "direktem" Wettbewerb zum Unternehmen stehen zu unterlassen, er darf nur grundsätzlich nicht soweit eingeschränkt werden, das weitere Aktivitäten gänzlich ausgeschlossen werden - oder ist das etwa auch falsch ????

  • - Da Turtle 1972 - Miss Allwissend - wurde ja schon von 2 anderen hier bestätigt und genau so ist es, hab es selbst durch gemacht und da kannst Du mir auch nichts anderes drüber erzählen, gegen den Juristen mit dem wir im Unternehmen zu kämpfen hatten bist Du zumindest in diesem Bereich eine Null der galt damals in NRW als Drittbester in diesem Fachbereich! Sein Spitzname war "Frettchen" und es gab einige Gerichtsverfahren gegen die von ihm aufgesetzten Verträge !

  • @ Corlin - ich kann Dir nur raten, wenn der Staat Dich platt macht bist und bleibst Du platt, Diese Sesselfurzer wissen überhaupt nicht was Existenzkampf ist. Mein Rat, kläre ´schon jetzt mit dem Finanzamt Deine Situation ab, die machen ansonsten Druck, dann kommt die Bank und zuletzt der Pulk an Verwaltung - Unterhalt und bla bla bla, das fängt dann bei Gericht an, Deine Frau bekommt PKH und Du hast ja ein dickes Einkommen und entsprechend hoch sind Anwaltskosten und Gerichtsverfahren - da sind dann alle gleich, wer hat der hat und der zahlt !


    Wie lange bist Du schon Selbstständig ? Eventuell hast Du zuvor ja in angestellter Funktion gearbeitet, wenn dies der Fall war, besteht vielleicht noch ein Anspruch auf ALGI - ich habe festgestellt das alles Mühen nichts bringt wenn die einen platt machen wollen, Du verlierst nur unnötig Zeit und Anrechte! Man muss das ganz sachlich sehen, der Staat produziert auf der einen Seite die "Erfolgreichen" und auf der anderen die "Verlierer" - seines eigenen Glückes Schmied ist nur der, der Arsch kriechen kann oder soviel Kohle besitzt das er eigentlich gar nicht arbeiten gehen müsste !

  • Hallo Colin,


    Zuersteinmal RUHE BEWAHREN,


    Um den Unterhalt korrekt auszurechnen bedarf etwas mehr Angaben.


    Soeinfach mal die 600€ KU anzunehmen bleibt offen. Als Selbständiger sieht die Sache so aus, das man vom einkommen der letzten 36 Monate ausgeht und zwar NACH STEUER, desweitern sind auch die Position KV,RV weiter abzugfähig.Was man alles als Abzugsfähig betrachten kann kommt hier ganz stark auf den einzelfall an. Wie schon geschrieben wäre es möglich die Selbstständigkeit aufzugeben wenn dadurch ein HÖHERS Gehalt erzielt wird?
    Was den Unterhalt an die Frau angeht ist dieser 2. rangig


    In einem Fall wie deinem ist DRINGEND ein Anwalt für Familienrecht einzuschalten, es gibt auch sogenannte Mangelfälle.

  • Hallo Ihr da draußen,


    vielen Dank für die vielen Infos. Da sieht man doch gleich, dass man nicht immer alleine da steht.
    Hier noch ein paar Details zu Euren Fragen.


    Ich bin seit 12 Jahren selbständiger Versicherungsvermittler mit Vorschrift Büro, welchen gleichzeitig mein Heim und die Voraussetzungen für das Büro gegeben sind, sodass ich keine weitere Räumlichkeit dafür anmieten muss. Für mich also eine durchaus günstige Lösung.


    Meine ca. 5000 Euro sind natürlich Brutto und alle Kosten gehen davon noch weg, wie Kranken- und private Rentenversicherung, Absicherung der Familie, die restlichen üblichen Versicherungen. Ganz wichtig: ich zahle nicht in die Rentenkasse ein, da ich befreit bin und bin somit auf die private Altersvorsorge angewiesen. Ein großer Baustein sind natürlich die Rücklagen für Steuer und Gewerbesteuer was alleine im Monat schon knapp 800 Euro ausmachen. Klar Handy, Auto, Benzin und die Kosten der Betreuung meiner Kunden sind auch nicht unerheblich.


    Ich kann auch diese Kosten so wie chico das schreibt nicht reduzieren, das es fixe Kosten sind. Mein Vermieter wird wohl kaum zu mir kommen und aus Mitleid die Miete halbieren. Die Kosten sind ganz im Gegenteil tendenziell eher steigend wie Benzin z.B.


    Auch eine finanzielle Hilfe erwarte ich selbst nicht. Mir geht es nur darum, dass wenn meine Frau Harz4 beantragt, ich den normalen Kindesunterhalt von 600 Euro zahlen muss, was gerade so gehen würde, ich jedoch noch zusätzlich zu Unterhalt für meine Frau verdonnert werde, was mir dann sofort das Genick brechen würde. Hinzu kommt ja auch noch die Steuerklassenänderung und die Kinderfreibeträge.


    Die 600 Euro Kindesunterhalt sind auch nur dann deswegen machbar, da ich das an Kosten für Frau und 2 Kinder einspare. Zum sparen außer fürs Alter kam ich auch in der Ehe nicht, da die Kosten einen etwas zerquetschen.


    Derzeit sucht meine Frau einen Job auf 25 Std. für so ca. 700-1000 Euro im Monat, sollte kein Problem sein mit 2 abgeschlossenen Berufsausbildungen. Wenn Sie dann noch knapp 400 Euro Kindergeld und von mir 600 Euro Kindesunterhalt bekommt, dann hat sie doch 1600-1900 Euro netto. Bei einer günstigen Wohnung ist das doch nicht gerade viel aber auch kein Beinbruch. Das sollte man sich eben vorher überlegen.


    Ich sage schon mal wieder vielen Dank für die nützlichen Anregungen.


    Gruß verzweifelter Vater