38 qm....

  • Hallo an alle,


    ich lebe zur zeit mit meinem 2 jährigen Kind auf 38 qm, was wirklich sehr eng ist. nun möchte ich umziehen in eine 52 qm Wohnung, welche auch im Rahmen der angemessenden Kosten wäre. Meine Frage: muss das jobcenter dem Umzug zustimmen, obwohl die 38 qm auf zwei Zimmer Küche Bad verteilt ist oder würden die es als zumutbar bezeichnen?


    danke schon mal für die Antworten

  • @ Lumpi - was ist das denn für eine Fragestellung ??? die neue Wohnung hat keine 2 Zimmer Küche Bad oder wozu die Erwähnung ? Da wäre es sinnvoller gewesen mal anzugeben ob ALG I, ALG II oder Bafög Bezug vorliegt. Wenn man nämlich keine Leistungen bezieht, wird einem das Amt nichts vorschreiben doch darüber wird man als Leser wieder mal im Unklaren gelassen! Ist fast so als würde ich sagen : Nachts ist kälter als draussen! Macht auch keinen Sinn!


    Wenn Du wissen willst ob bei einem Leistungsbezug der Umzug von einer kleineren in eine größere Wohnung als Angemessen gilt, sollte sich die Fragestellung auch halbwegs in diese Richtung bewegen!


    Müssen muss das Amt zunächst nur einmal wenn Leistungsbezug besteht, ob die neue Wohnung im Rahmen der zu übernehmenden Kosten liegt. wenn dies der Fall ist interessiert sie nicht einmal die Größe diese wird erst relevant wenn durch Nebenkosten oder Heizkostennachzahlungen festgestellt wird das das die Wohnung nicht mehr in diesen Kostenrahmen fällt. Sofern Du auch keine Kosten für den Umzug geltend machen willst oder für die Renovierung der neuen Wohnung besteht lediglich die Notwendiigkeit Dein Job-Center zu informieren das Du beabsichtigst eine neue größere oder angemessenere Wohnung anzumieten. Dann wird man Dir vermutlich erläutern das Du einen gewissen Kostengrad, meist den der gegenwärtigen, nicht überschreiten darfst!


    Eine Ausnahme bildet da wohl die Hamburger Kommune, weil dort nicht die qm² die Basis für den Mietspiegel ist sondern das Baujahr der Wohnung - also noch nicht einmal das Bj.j.des Gebäudes !

  • Zitat

    Meine Frage: muss das jobcenter dem Umzug zustimmen,



    Zitat

    Da wäre es sinnvoller gewesen mal anzugeben ob ALG I, ALG II oder Bafög Bezug vorliegt.


    mensch Gruni, wenn sie fragt, ob das jobcenter zustimmen muss, dann ist sie aber doch H4-empfängerin.
    das jobcenter muss nicht zustimmen und wenn du trotzdem umziehst, dann auf eigene kosten und die brauchen auch nur die bisherige miete weiter zahlen.

  • da dies hier ein Forum für ALG II Empfänger ist, die Fragen zu Wohnung und Miete haben, brauch man das wohl nicht extra erwähnen!!! Ich wollte bloß wissen, ob das jobcenter einem Umzug zustimmen würde, obwohl zwei zimmer vorhanden sind...oder ob es für das jobcenter noch "zumutbar" wäre, weiter zu zweit eine 38 qm Wohnung zu bewohnen !!!!!

  • Zitat

    da dies hier ein Forum für ALG II Empfänger ist, die Fragen zu Wohnung und Miete haben, brauch man das wohl nicht extra erwähnen!


    @ Lunmpi - dann lies mal was ich grade diesbezüglich unter dem Tread "Taschengeld" dazu einer hier bestens bekannten Juristin einer Widerspruchsstelle gepostet habe - dann weist Du wie die bisweilen Ihre Mittagspausen verbringen bzw. kurz zuvor, bevor man sich in selbige begibt! Wäre nicht das erstemal das wir von denen verarscht werden!

  • Die Frage ist, ob das Jobcenter auch einen Umzugsgrund sieht.


    Seid wann bewohnst du denn die aktuelle Wohnung???


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ diablo
    das jobcenter hat einen Grund für den Umzug gesehen...ich war heute da. Ich hatte die 38 qm noch nicht einmal ausgesprochen und sie sagte sofort, das die Wohnung definitiv zu klein ist für 2 Personen...selbst für eine Person fand sie es zu klein. Also darf ich umziehen, worüber ich mich natürlich wahnsinnig doll freue :)

  • @ lumpi freut mich für Dich und Dein Kind


    @ lacki - schau mal wie die Job-Center die Kohle raushauen, da saß heute wohl mal kein Schotte Namens "lacki" :D
    Ist das nicht unverfroren ? Wieder sind sie Dir in den Rücken gefallen !!!