Hilfe!!! weis nicht weiter!!!

  • Es geht um meine Nebenkostennachzahlung! Ich habe eine Antrag gestellt und meine Sachbearbeiterin hat mich am 02.07.2012 eingeladen, und mir alle Papiere zurückgegeben. Sie hat gesagt dass der Abrechnungszeitraum geändert werden soll, da ich ja nicht seit dem 01.01.2011 hier wohne! Daraufhin habe ich vergeblich versuch noch in der gleichen woche meine Vermieterin zu erreichen. Mahung habe ich von Ihr schon bekommen aber telefonisch konnte ich sie nicht erreichen! dann hab ich ihr einen Brief per einschreiben geschickt, ist aber zurückgekommen. Ich war noch in der gleichen Woche bei meiner Sachbearbeiterin und habe ihr gesagt, dass ich meine Vermieterin nicht erreichen kann und sie hat gesagt, dass wir das nach ihrem Urlaub regeln! Jetzt ist meine Sachbearbeiterin noch immer im Urlaub und ich habe eine fristlose Kündigung von meiner Vermieterin bekommen und muss bis zum 31.08. raus sein! Was soll ich machen? Kann mich meine Vermieterin wirklich rausschmeißen?

  • Wann war die NK Abrechnung fällig? Wie hoch war die Nachzahlung? Eine fristlose Kündigung ist erst möglich, wenn 2 Monatsmieten überschritten werden. Hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und gehe zu einem Anwalt für Mietrecht, der kann dir sowieso besser gegen die Vermieterin helfen als ein SB beim JC.

  • die abrechnung war im juni fällig! ich muss 823 euro nachzahlen aber das vom vormieter hat meine vermieterin nicht abgezogen, und seit dem erreiche ich sie nicht! und meine sachbearbeiterin ist ja seit 4 wochen im urlaub!

  • Die Rechtsprechung billigt dem Mieter eine 2-4 wöchige Prüfungsfrist der Abrechnung zu. Spätestens dann ist ohne Dein Veto die Zahlung/Guthaben fällig. Der Mieter ist Vertragspartner und deshalb zur Zahlung verpflichtet. Auch die Nebenkosten incl. Nachzahlung zählen zur Miete. Laut OLG Koblenz, NJW 1984,2369 rechtfertigt aber die nicht geleistete Nachzahlung keine außerordendliche Kündigung wegen Zahlungsverzug gem. § 167; 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BGB.
    Möglich ist eine außerordendliche Kündigung nach § 167; 543, Abs. 1 Satz 2 BGB. Diese setzt aber voraus, dass dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Mieter, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Also da müßte schon mehr dazukommen oder vorhanden sein damit mit der "Klamotte" das Faß überläuft.
    Eher kommt eine ordendliche fristgemäße Kündigung gem. § 167; 573 Abs.2, Satz 1 BGB in Betracht. Vorraussetzung ist hierfür das der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt. Die Rechtspechung zählt hierzu die Nichtzahlung einer berechtigten Nachzahlungsforderung trotz Aufforderung durch den Vermieter.
    Wenn Du also es irgendwie schaffst nochmal mit einem blauen Auge davon zu kommen, dann prüfe die nächste Abrechnung genau auch auf Formfehler. Damit alles glatt läuft auch wegen der Zwischenstation Jobcenter. Darum gibts leider keine längere Frist. Du bist und bleibst Mieter/Vertragspartner und nur Du bekommst es zu spüren bei Nichteinhaltung Deines Vertrags.

  • Außerdem ist zu berücksichtigen, dass lexy ihre Vermieterin weder telefonisch noch postalisch erreichen konnte; davon gehe ich mal aus, weil er / sie schreibt, dass auch ein Einschreibebrief zurückkam (also nicht zugestellt werden konnte). Dann sollte es der Sache nach noch keinen Fristlaufsbeginn / Verzug geben!?

  • die abrechnung war im juni fällig! ich muss 823 euro nachzahlen aber das vom vormieter hat meine vermieterin nicht abgezogen, und seit dem erreiche ich sie nicht! und meine sachbearbeiterin ist ja seit 4 wochen im urlaub!


    Und im Juli ist der TE erst aktiv geworden.

    Es geht um meine Nebenkostennachzahlung! Ich habe eine Antrag gestellt und meine Sachbearbeiterin hat mich am 02.07.2012 eingeladen, und mir alle Papiere zurückgegeben.... Daraufhin habe ich vergeblich versuch noch in der gleichen woche meine Vermieterin zu erreichen. Mahung habe ich von Ihr schon bekommen aber telefonisch konnte ich sie nicht erreichen! dann hab ich ihr einen Brief per einschreiben geschickt, ist aber zurückgekommen. Ich war noch in der gleichen Woche bei meiner Sachbearbeiterin und habe ihr gesagt, dass ich meine Vermieterin nicht erreichen kann und sie hat gesagt, dass wir das nach ihrem Urlaub regeln! ...


    Das wird zwar evtl. im Verfahren wegen der Kündigung mit einfließen, aber m.E. ist Zahlungsfrist nicht gehemmt, da der Zugang seines Einspruches/ Widerspruches gegen die Abrechnung nicht nachgewiesen werden.


    Es bleibt letztendlich der Hinweis von Turtle

    Zitat

    Hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und gehe zu einem Anwalt für Mietrecht, ......


    dms


    PS: ich hoffe, dass der TE erkannt hat, dass er nicht auf die Rückkehr der Sachbearbeiterin des JC warten muss/ soll/ darf.