BAB für mich nicht möglich?!

  • Hallo liebe Community,


    habe mal ein Problem was ich schildern möchte, vllt kann mir wer da einen Rat geben...
    Undzwar bin ich Lehrling im 2. Lehrjahr.
    Mein Arbeitsplatz ist ca. 70km (hin & zurück) von meim Wohnort entfernt.
    Da ich aber 415€ Brutto verdiene, geht fast das ganze Geld nur fürs fahren drauf.
    Ich war damals beim Arbeitsamt und wollte fragen ob ich Fahrkosten erstattet bekomme oder sowas in der art, aber das ging wohl auch nicht...
    Nun wollen wir versuchen es so zu regeln das ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag mache, um darüber BAB zu bekommen.
    Wir haben 2 Gebäude auf unserem Grundstück, ein Einfamilienhaus und eine 1-Raum Wohnung mit Küche & Bad, wo ich drin wohne.
    Habe heute im Amt angerufen und gefragt ob man mir einen BAB Antrag zuschicken könnte, da meinte sie gleich, das würde eh abgelehnt werden, weil die Wohnung ja bei meinen Eltern sei. Wenn ich mir ne Wohnung im Block nebenan suchen würde, wäre das ganz was anderes? WTF?!


    Gibts da möglichkeiten irgendetwas zu machen? Entweder Fahrkosten erstattet bekommen oder BAB zu bekommen? Oder steht mir GARNIX zu?
    Ich mein muss man als Lehrling nicht auch einen Grundsatz an Geld zum leben haben?
    Wenn die Eltern nicht viel verdienen, können die ein nicht auch mit durchziehen.
    Geht vorn und hinten nicht. Im Moment...


    Wäre erfreut über Anregungen oder dergleichen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    Anspruch auf BAB besteht dann, wenn der Azubi eine Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte beziehen muss, weil ein Erreichen der Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht zumutbar wäre.


    Eine Wohnung im Haus neben den Eltern anzumieten, ist also nicht ausreichend.


    Ein Strecke von 35 km (einfache Fahrt) sollte auch durchaus hinnehmbar sein.


    Ich sehe hier keine Möglichkeit auf BAB.


    LG chico

  • Da irrst du, Chico. Beim BAB reicht es aus, wenn man 18 ist und eine eigene Wohnung hat. Beim Bafög war das bis Oktober 2010 anders, da geht das inzwischen auch.


    Allerdings gabs da immer die Regelung, dass eine Wohnung, die im Besitz der Eltern steht, der elterlichen Wohnung gleich kommt. Ob die im BAB auch gilt, das weiß ich jedoch leider nicht.

  • ...
    Allerdings gabs da immer die Regelung, dass eine Wohnung, die im Besitz der Eltern steht, der elterlichen Wohnung gleich kommt. Ob die im BAB auch gilt, das weiß ich jedoch leider nicht.


    Nein, diese Regelung gibt es im BAB nicht. Er soll also die Nebenwohnung anmieten und auch die GEZ nicht vergessen, und danach einen Antrag stellen.


    dms

  • Guten Abend!


    Zitat

    Beim BAB reicht es aus, wenn man 18 ist und eine eigene Wohnung hat.


    Stimmt. Vielen Dank für die Berichtigung. Ich hatte die Voraussetzungen bei Minderjährigen im Kopf.


    LG chico