Anspruch auf Leistung ?

  • Guten Tag,


    es geht um einen 19-jährigen jungen Mann. Er macht eine Ausbildung beim CJD Berufsbildungswerk Niederrhein. Zusätlich zu seinem Kindergeld (186 Euro) erhält er Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit, welches an die Mutter ausgezahlt wird (104 Euro). Insgesamt stehen ihm also 290 Euro zum Leben zur Verfügung.
    Laut SGB II haben Menschen in diesem Alter einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt von 306 Euro. Besteht die Möglichkeit, die Differenz von 16 Euro irgendwo bewilligt zu bekommen? Jobcenter? Sozialamt?


    Herzlichen Gruß
    Claudy_K

  • Hallo,


    vielen Dank für den schnelle Kontakt :-)


    Der junge Mann wohnt nicht bei seiner Mutter. Im Rahmen der Ausbildung wohnt er in einem Internat. Die Unterkunftskosten werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Mutter bezieht ALG II. Das Jobcenter hat ihn aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, da er nicht mehr in der Wohnung wohnt.


    Dass der junge Mann mit den 290 Euro seinen Lebensunterhalt finanzieren muss, ist mir klar. Und genau dort liegt meine Frage. Das Existenzminimum liegt bei 306 Euro. Diese Summe steht ihm nicht in Gänze zur Verfügung. Hat er niergends Anspruch darauf, zumindest das Existenzminimum zu erreichen?


    LG Claudy

  • Hallo,


    wer zahlt denn die Verpflegung in dem Internat?


    In dem Satz von 306€ werden auch Kosten für Lebensmittel enthalten sein. Sollten diese schon von anderer Stelle gedeckt werden, wäre der junge Mann mit 290€ gut bedient.


    Kindergeld sind übrigens nur 184€.


    LG chico