ganz Spezielle Fragen

  • Ich habe ein paar wichtige fragen, aber nichts über Nebenkostenabrechnungen oder dergleichen?


    Da Ihr ja offenbar jede menge Ahnung über ALG2 habt jetzt zu meinen Fragen, kann ich mir dieses wissen auch aneignen damit ich nicht immer so mit leeren händen da stehe und wie ich dann auf so einen Bescheid reargieren, da sich ja laufend die Gesetzeslage ändert, also einfacher gesagt das man das auch verstehen kann.



    Lohnt es sich als ALG2 Empfänger eine Rechtschutz - Versicherung Abzuschliessen die für Hartz 4 Leute ist, da muss ja auch nicht alles dabei sein, so das man Deckung hat wenn man einen Anwalt braucht, da ich leider keinen Schein mehr für eine Rechtsberatung beim Amtsgericht mehr bekomme kann das nicht immer Nachvollziehen, wenn die mit den Argumenten kommen dafür sehen wir keine Grundlage um einen Schein zu bekommen.



    Und gibt es Anwälte für ALG2 Empfänger die einen auch dann vertreten wenn man eben keinen Beratungsschein bekommt vielleicht habt ihr ja einen rat



    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

  • Zitat

    Lohnt es sich als ALG2 Empfänger eine Rechtschutz - Versicherung Abzuschliessen die für Hartz 4 Leute ist, da muss ja auch nicht alles dabei sein, so das man Deckung hat wenn man einen Anwalt braucht, da ich leider keinen Schein mehr für eine Rechtsberatung beim Amtsgericht mehr bekomme kann das nicht immer Nachvollziehen, wenn die mit den Argumenten kommen dafür sehen wir keine Grundlage um einen Schein zu bekommen.


    Wieso bekommst du keinen Beratungshilfeschein (mehr)? Auch bei einer Rechtschutzversicherung gibt es nur eine Deckungszusage, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und wenn man das Ganze nicht überreizt. Das scheint ja irgendwie bei dir der Fall (gewesen zu) sein.


    Zitat

    Und gibt es Anwälte für ALG2 Empfänger die einen auch dann vertreten wenn man eben keinen Beratungsschein bekommt


    Klar, wenn du ihn aus eigener Tasche bezahlst.

  • Sind eigentlich die Beiträge zu einer solchen Versicherung im Regelsatz enthalten? Mein RV schlägt so etwa mit 20€ monatlich zu Buche. Hat man das über beim Regelsatz?


    Hallo chico,
    so teuer muss man sich auch leisten können.:cool:
    Aber der TE könnte ja in die Gewerkschaft eintreten
    - ist der Beitrag immer noch 1 Euro je Monat?-;
    und könnte somit den Rechtschutz benutzen.
    Sollte nur vorher nachfragen,
    ob auch der Sozialrechtsschutz bei der gewählten
    Gewerkschaft geleistet wird.


    dms

  • Hallo dms,


    Beitragskosten für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind 1% vom Bruttoarbeitsentgelt (nicht 1 Euro). Als Hartz4-Empfänger wird er einen solchen Bezug nicht nachweisen können, damit auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft werden können. Der TS hat damit keinen Zugang zum Rechtsschutzversicherungssystem der Gewerkschaften.


    LG chico

  • Stimmt nicht. Auszug aus der Verdi-Satzung:


    Zitat

    2. Für Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkom-mens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.


    Zitat

    1. Mitglied kann werden:
    ...
    e) wer im Organisationsbereich der ver.di erwerbslos wurde oder wer erwerbslos ist und eine Beschäftigung im Organisationsbereich der ver.di anstrebt.


    http://www.verdi.de/ueber-uns/organisation/++co++2ab3bae6-b914-11e0-6fc7-00093d114afd (unten rechts download der Satzung als pdf)


    Ich gehe davon aus, dass es bei anderen Gewerkschaften ähnlich ist.