ALG2 mit Kleingewerbe - Betriebsausgaben - brauche da mal Rat

  • Hallo Leute.


    Ich erkläre kurz meinen Stand: Ich bin ALG-2-Leistungsbezieher und verdiene mit einer kleinen Online-Hardwaretest-Redaktion ca 155,- Euro im Monat dazu. In dieser Tätigkeit testen wir diverse Computerkomponenten verschiedenster Hersteller, welche uns die Hardware NUR als Leihgabe zukommen lassen und wir dann im Anschluss einen Testbericht darüber schreiben, danach gehen die Samples wieder zurück.


    Nun reiche ich wie jedes Mal meine EKS ei,n wo ich auch das Porto (also den Rückversand zum Hersteller und den Zwischenversand zu meinen anderen Redakteuren) jedes mal detailliert eintrage und mit Rechnungskopie belege. Nun bekam ich heute einen Brief mit einem abschließenden Bescheid, wo plötzlich verlangt wird für jede Sendung die ich verschicke auch noch eine Erklärung beizufügen, um was es sich handelt bzw. welchen gewerblichen Nutzen hier anliegt. Ist sowas rechtens? Also können die einfach verlangen das ich neben der Rechnungskopie (über den Versand) auch noch den Inhalt und Grund jeder Sendung mitteilen muss?


    Der zweite Punkt ist, dass ich zwei CD-Keys von PC-Spielen als Ausgabe geltend gemacht habe. Diese dienen nicht des Zeitvertreibs sondern sind Teil des Testparcours z.b. von Grafikkarten um dessen Leistungsfähigkeit zu nutzen. Es werden davon jeweils Bench-Szenarios erstellt, das Spiel spielt also niemand durch oder sowas. Meint ihr, dass es ausreichen würde denen das nochmal so zu erläutern, oder muss ich das garnicht? Es ist ja eigentlich normal wie mein Werkzeug zu werten, über dessen Sinn man ja auch nicht reden müsste.


    Mir geht das ehrlich gesagt ganz gewaltig gegen die Hutschnur, dass ein Amt ohne fachliche Qualifikation in meinem Bereich entscheiden kann, was ich gewerblich benötige und was nicht. Deshalb wäre ich sehr froh, wenn mir jemand nochmal einen Leitfaden verlinken könnte, der meine Doku-PFLICHTEN aufzeigt, wenn möglich und vorhanden, denn ich habe nichts brauchbares gefunden bisher.


    Anbei habe ich das anonymisierte Beigleitschreiben beigefügt:
    http://filehorst.de/d/btEspHch


    Bin für jede Hilfe dankbar


    Gruß
    dertutor

  • Naja, aber das Geld willst du doch haben. Also.


    1. Was das JC verlangt, ist ein Nachweis über einen betrieblicher Anlaß. - Porto kann man auch privat haben. Z.B. wegen eines Präsentes an die Babička.
    2. Dann lege dem JC plausibel dar, daß die CD- Keys von PC Spielen nicht privat veranlaßt sind.


    Ähnliches könnte dir auch beim FA passieren. Du kannst ja im Extremfall das JC bzw. einen Mitarbeiter des JC deine Firma anschauen lassen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Was hat dies mit dem Geld zutun? Ausgaben die mir betrieblich entstehen sind nunmal nach geltendem Recht auch als solche zu behandeln. Ich weiß dass das JC hier gegenüber dem FA viel mehr Entscheidungshandhabe hat, aber es gibt ja auch Grenzen. Es geht ja darum nur das machen zu müssen, was auch notwendig ist. Die Sammelwut mancher JCs hat schon längst ein Ausmaß angenommen das nicht mehr vertretbar ist. Und da ich bereits alle sechs Monate einen dicken fetten Umschlag mit hunderten von Belegen einsende, will ich echt nicht noch mehr Doku-Arbeit machen, die nicht notwendig ist oder gar rechtens. Und das Finanzamt hat derartiges noch nie von mir verlangt. Auch nicht von meinem Bruder und der ist mit seiner Baufirma seit 11 Jahren selbstständig.


    Du meinst also das es erstmal reicht, wenn ich dem in einen Schreiben darlege, wie beide Positionen zu verstehen wären?


    Gruß
    dertutor

  • Da kannst du rummaulen, was du willst. Vor dem SG gegen die Richter mit Selbständigen so um: "Was du nicht nachweist, wird nicht anerkannt.". Von daher liegt es in deiner Hand, was jetzt weiter passiert. Zumindest mit dem PC-Spielzeug wirst du auf alle Fälle Probleme bekommen, weil ein Richter gemeinhin auch davon ausgeht, dass sowas nur zum Spielen verwendet wird.


    Wer ist eigentlich "wir"? Du willst doch nicht etwa wirklich sagen, dass du für die 155 Öcken Umsatz im Monat noch wen angestellt hast?

  • Auch, wenn es mit der Frage nicht direkt zu tun hat, wie viel Zeit in der Woche setzt du für das Gewerbe ein? Mal Gewinn und Arbeitseinsatz prüfen. Ich meine, 155 EUR Gewinn (oder ist es lediglich der Umsatz ohne die Ausgaben?) sind bei einer so intensiven Aufgabe mit den nötigen Qualifizierungen doch sicher nur ein Trinkgeld.


    Daß das JC dich in Lohn und Brot bringen will, ist sicher klar. Da gibt es gleich mal ein paar Arbeitsangebote, Auflage mit drei, vier Bewerbungen (nennt sich Eigenbemühungen nachweisen) im Monat & co. Denn auch ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer ist im ALG II eine Option.

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  • Zitat

    Zudem bitte ich dich mit diesem leichten "PC-Spielzeug"-Ton aufzuhören.


    Das ist der Ton, den du dir auch vor Gericht anhören müsstest. Denn das ist mein Job: Jobcenter vor Gericht vertreten. U. a. auch, wenn solche "Selbständige" wie du klagen. BTW: die meisten Richter meinen, dass Selbständige überhaupt nicht mit ALG 2 unterstützt werden dürften.

  • Hi dertutor,
    da hast du Turtles Post vielleicht in einen falschen Hals bekommen. Ich lese die von dir unterstellte Intention so nicht heraus.


    Es ist aber so, daß das, was sie sagt, fakt ist. Das ist die ungeschmingte Wahrheit. Sie ist in Sachen JC Insider und schreibt, wie es gehandhabt wird. Und mal davon abgesehen: Manche Hartzies, nicht Alle, aber es gibt sie, sind darauf aus, den Mitarbeitern in den JCs nur Streß zu machen.


    Mir sind nicht wenige Fälle bekannt, wo es genauso, wie Turtle schreibt, gehandhabt wird. Deshalb kann ich mit ihren Beiträgen was anfangen und habe von ihren Beiträgen in Sachen Sozialrecht einiges, um nicht zu sagen viel, gelernt. Das ist mir lieber, als blauäugiges Rumgedusel.


    Allgemein gesagt: Leute, die einem nur um den Bart wischen, ohne rechtliche und fachliche Kompetenz, nützen mir nichts. Ich denke, das geht dir auch so.

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  • Min Jung, du willst oder möchtest nicht verstehen. "Selbständige wie du" sind Selbständige, die ALG 2 brauchen. Habe ich da gelogen oder dich herabgewertet? Wohl kaum. Dir sitzen in einem Gerichtssaal gegenüber: Ein Richter = Null Ahnung vom Gewerbe, 2 Ehrenamtliche = Null Ahnung vom Gewerbe. Und denen kannst du x-mal erzählen, dass du das und das für deine 150 Euronen-Nebentätigkeit-Selbständigkeit brauchst und nicht für das World-of-Warcraft spielen für den Rest des Tages. Wenn du das nicht hören magst: dafür kann ich nichts. Ich schildere dir nur die Realität. Insofern ist es an dir, ordentlich zu belegen, dass du die Sachen wirklich ausschließlich für die Selbständigkeit brauchst. Denn nur dann hast du, falls trotzdem das JC die Kosten nicht berücksichtigt, überhaupt eine Chance bei Gericht.