Nebenverdienst und EEj

  • Nebenverdienst und EEJ
    Text: Hallo an alle hab mal nee Frage,


    ich hab seit Februar06 nen Nebenjob in einem Bäckerladen, der im moment über 75Euro läuft. Mein Chef will mich jetzt zum 01. Juni 06 auf 350 Euro anmelden bei einer etwa 15 Stunden Woche. Habe keine festen Arbeitstage sondern als Springer. Nun soll ich laut Arge einen EEJ machen, so etwa 4-6 Stunden die Woche, geht aber schlecht, da ich auf Abruf im Bäckerladen steh, das heisst ich kann beim EEJ keine festen Zeiten ausmachen.


    Nun hat mein SB gemeint das ich ja dann auch der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen Würde( nicht mal halbtags) und mir somit ja eigentlich keine Leistung mehr zustehen würde.
    Ich hab daraufhin zu ihm gesagt, wenn er einen Voll-oder teilzeitjob hat her damit, dann meinte er ach dafür würden sie den Nebenjob aufgeben aber für den EEJ wollen sie das nicht tun.


    Also für mich ist das keine Frage da ich ja mit meinem Job einen Fuss in der Türe zum 1. Arbeitsmarkt habe oder seh ich das falsch?


    Meine Frage nun muss ich meinen Job aufgeben für den EEJ ?


    Gruss Dolly

  • Hallo Dolly,


    um was für einen 1 ? Job handelt es sich denn ? Bringt der dich beruflich voran ? Besteht durch den 1 ? Job eine Chance auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis ? Grundsätzlich sollen ja Leistungen des SGB II nachrangig vor regulärer Beschäftigung erbracht werden, das betrifft auch die 1 ? Jobs. Ich würde mich immer auf den konkreten Fall beziehen, das macht vieles einfacher. Diese Fangfragen sind aber wohl an der Tagesordnung. Kommt also auf das jeweilige individuelle Angebot an.


    Nur meine Meinung keine Rechtsberatung.


    LG openeye

  • Hallo openeye,


    danke für deine Antwort. Ich soll in ein Alten und Pflegeheim zur sogenannten Patientenbetreuung, das heisst den Leuten was vorlesen und sie ein bischen beschäftigen. Und ich glaube kaum das ich als ungelernte Kraft da nee Chance auf Festeinstellung hab, das heisst es kommt bestimmt keiner und sagt oh Sie lesen abe schön vor, Sie bekommen einen Festvertrag.


    Gruss Dolly

  • Hi Dolly,


    also ich sehe da wirklich keinen Nutzen drin, denn dem gegenüber steht doch aktuell eine 15 h Woche und das ist jawohl allemal besser als ein vorübergehender Job ( 6 Monate ) aus Sozialhilfemitteln. Ich würde mir das schriftlich geben lassen, zwecks Widerspruch und Klage ! Das er wünscht das Du einen sinnentleerten 1 ? Job machen sollst und dadurch einen Mini Job im 1 Arbeitsmarkt verlierst, ist in meinen Augen nicht hinnembahr ! Aber du mußt deinerseits auch etwas vorlegen können, sprich das konkrete Angebot deines Arbeitgebers ! Denn auf 75 ? Basis hättest du auf Dauer m.E. nicht eben soooo große Chancen.


    NUR MEINE MEINUNG KEINE RECHTSBERATUNG


    LG openeye

  • mal eine richtigstellung zu deinem problem. wenn dein bäcker dir eine stellung mit 15h die woche anbietet, ist dies kein minijob mehr sondern eine sozialversicherungspflichtige arbeit und du musst dich vom a-amt oder jobcenter abmelden. dann musst du auch keinen 1-?job mehr machen.
    minijobs gehen nur bis zu einer arbeitszeit von 14,9 h/woche. wurde gestern auch von einer juristin in einem gespräch so bestätigt. also frage deinen chef, ob es wirklich eine stelle von 15h/woche ist. wenn du das nicht meldest ist es schwarzarbeit.


    das ist meine meinung, keine rechtsberatung.


    mfg
    zicke

  • zicke schrieb:


    mal eine richtigstellung zu deinem problem. wenn dein bäcker dir eine stellung mit 15h die woche anbietet, ist dies kein minijob mehr sondern eine sozialversicherungspflichtige arbeit


    ehem *g* ja stimmt zicke ! Und gerade deshalb ist es so wichtig denen klar zu machen das dieser Job vorrang hat. Ich frage mich jedoch immer noch eine Sache, irgendwie bin ich wohl durcheinander.. Dolly du hast am 7 Juni gepostet das dein Chef dich zum 1 Juni auf 350 ? Basis anmelden wollte.... *grübel* ??? dann zahlt Dir dein Chef am 1 Juli das erste mal 350 ? oder sehe ich das falsch ? Oder hast du Juli gemeint ?

  • zicke schrieb:


    minijobs gehen nur bis zu einer arbeitszeit von 14,9 h/woche. wurde gestern auch von einer juristin in einem gespräch so bestätigtmfg
    zicke


    Die Stundenbegrenzung für Minijobs wurde aufgehoben!
    Seit 2003 ist ein Arbeitsverhältnis geringfügig im Sinne der Sozialversicherung, wenn das monatliche Brutto bei höchstens 400 Euro liegt.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Noch ein zusätzlicher Vermerk zu den 15 h / Woche
    In früheren Regelungen, durfte ein Arbeitsloser nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten.
    Diese Regelung ist mit Hartz-IV völlig gekippt worden.
    Es spielt jetzt keine Rolle mehr, wieviel Stunden man im Monat arbeitet (auch in der Woche). Maßgebend für eine Unterstützung mit Hartz-IV ist das Einkommen. Ist es niedriger als der Regelsatz + Miete + Heizung, so steht einem Hartz-IV zu (wenn kein Vermögen oberhalb der Freigrenzen).
    Diese 15 Stunden Regelung gibt es jetzt nur noch bei ALG-I = Arbeitslosengeld von der Arbeitslosenversicherung. Hier fällt man bei mehr als 15h/Woche aus dem Arbeitslosengeld heraus


    Gruß


    Jones

  • Leider ist das alles nur z.t richtig:


    Also: die 15-Stunden Regelung gibt es nicht mehr.

    UND: man kann und darf neben dem 1-euro-job seinen minijob weiter ausüben.
    Das heißt im Klartext: Du machst den 1-euro-Job und das da verdiente Geld darfst du ganz behalten.
    Für die Zeit, in der Du im Minijob gebraucht wirst, bist du vom 1-Euro-Job befreit!!! Das ist rechtlich so geregelt, weil ein Job immer Vorrang hat!!!
    Die Zeit die Du für den Minijob nicht beim 1-Euro-Job bist, kriegst du halt den Euro nicht--das ist alles.


    Ich hab das gemacht--und es war kein Problem, weil die 1-Euro stell dazu verpflichtet sind, dir die Zeit für den Minijob zu lassen!!


    Ganz einfach

    flyingwitch :D


    Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
    Beitrag fälschlicherweise so aufgefasst werden, übernehme ich dafür keinerlei Verantwortung!!

  • Hallo,
    das hört sich ja "gut" an, 1 ? zusätzlich zum Nebenverdienst...


    aber wer kann mir sagen, wie das mit den Fahrkosten zum 1-?-Job ist, ich soll tgl. 60 Kilometer fahren....
    (Monatskarte für die Bahn wären 53 ?, mit dem Auto tgl. 60 Kilometer)


    Muß ich das selber bezahlen? Oder übernimmt das Amt die Kosten?


    Montags arbeite ich schon 5 Stunden in einem Nebenjob, muß ich da auch noch zum 1-?-Job (ich soll tgl 6 Std. dort sein)?


    Wer weiß, ob es Schwierigkeiten vom Amt gibt, wenn ich an manchen Tagen einfach weniger als diese 6 Stunden arbeite (würde das an manchen Tagen nicht schaffen)


    Danke im vorraus

  • Hallo,


    also nochmal zum Mitschreiben:


    sobald du im Minijob arbeiten musst, MUSS du für diese Zeit vom 1-Euro-Job frei bekommen!!! (war bei mir auch so, und nie ein Problem.


    die 15-Std-Regelung gibt es wie schon gesagt eh nicht mehr.


    und: was du im 1-euro-job verdienst, darfst du ganz behalten-fertig


    im Nebenjob gilt die übliche Rechnung: die ersten 100 Eruo sind frei, dann vom Rest nochmal 20%, das wären bei 325 Euro Verdienst ? 145,- die dir davon bleiben, der Rest wird dir von der ARGE abgezogen.


    Fahrtkosten für 1-euro-job??? haha..leider keinen anspruch!!
    Es sei denn, der Träger des 1-Euro-Jobs zahlt dir freiwillig was dazu, war bei mir so-bekam die monatskarte von denen gestellt. ist aber nicht üblich. Leider

    flyingwitch :D


    Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
    Beitrag fälschlicherweise so aufgefasst werden, übernehme ich dafür keinerlei Verantwortung!!