Kein Geld für Fahrt zur 1?-Massnahme

  • Hi,


    Ich befinde mich momentan in einer 1?-Eingliederungsmassnahme (Pro Jugend). Allerdings fehlt mir
    das Geld um dort hinzugelangen. Ich war auch heute bei der ARge wegen diesem Problem, die
    mir allerdings nicht weitergeholfen haben und gemeint haben ich kann nur einen Vorschuss der
    1?-Mehraufwandsentschädigung beim Träger beantragen. Und musste dann ca. 14km zum 1?-Job laufen!
    Diesen Vorschuss konnte ich aber heute noch nicht beantragen, da die zuständigen Personen bis Montag nicht da sind. Und selbst dann werden die mir das Geld wahrscheinlich auch nicht sofort bar auszahlen.



    Der Grund warum ich kein Geld habe ist folgender:


    Einnahmen:
    500? Alg2 (am Beginn des Monats)
    154? Kindergeld (Mitte des Monats)
    ca. 160? Aufwandsentschädigung (Mitte des Monats


    Allerdings hatte ich anfangs des Monats folgende Ausgaben: 254? Miete + 152? Stromrechnung + 50? Telefonrechnung + 25? Handyrechnung = 481?
    Somit hatte ich anfangs des Monats nur noch 19?. Die allerdings nicht mehr bis zur Mitte des Monats reichen. Und eine Monatskarte für 37,50? kann ich mir schon gar nicht leisten.


    Nun stellt sich mir die Frage wie ich morgen zu diesem 1?-Job kommen soll, denn wenn ich dort nicht erscheine wird mir mein Alg2 gekürzt!!!!


    MFG SPlit

  • Hallo......
    Bin selbst hartz4 empfängerin......und jemanden, der sich eine telefon +handyrechnung für 75 euro leisten kann kenne ich bisher nicht......dies ist auch nicht im regelsatz einberechnet........vielleicht solltest du dir mal überlegen eines von beiden abzuschaffen.......LG

  • Ich denke nicht, dass es unsere Sache ist anderen vorzurechnen wie sie ihren Regelsatz verwenden. hilft dem Betroffenen auch nicht wirklich weiter.


    Hast du kein Fahrrad? Kannst du dir eins von einem Freund ausleihen?

  • Hallo miteinander!


    Der Tip von Gaston ist schon mal sehr gut, allerdings melde Dich am Montag vor Kursbeginn bei Deinem Fallmanager und bitte Ihn in der Maßnahme anzurufen und Dein Problem zu schildern!


    Dein Fallmanager ist im Grunde derjenige der auch über eine eventuelle Kürzung entscheiden müsste und da Du Ihm Dein Problem geschildert hats ist er an der Reihe sich eine Lösung einfallen zu lassen. Das soll nicht heißen das Du in Zukunft weiterhin so agiern kannst, denn Du musst in jedem Fall sicher stellen das die Leistungen die Du für die Maßnahme erhälst zumindest soweit nutzt das solche Problematiken erst gar nicht entstehen.


    Viewiel Geld hättest Du ohne die Maßnahme, also dann kann man von Dir auch erwarten das Du die Fortführung sicher stellst!


    Dein Fallmanager kann Dir einen Vorschuß für die Fahrkarte sicherlich noch mal gewähren, aber missbrauche diese Chance nicht!


    Gruß

  • Das sehe ich etwas anders. Der Fallmanager ist nicht für den Vorschuss zuständig, sondern der Beschäftigungsträger. Wenig hilfreich sind Telefonate, weil diese im Streitfall nicht beweisbar sind. Die Praxis der vergangenen Jahre zeigt deutlich, nur persönliche Gespräche mit Zeugen oder nachweisbarer Schriftwechsel sind geeignete Kommunikationsmittel, wenn es um die Argen geht.


    Sicherlich wird es dem Hilfesuchenden zumutbar sein, wenigstens für einen Tag eine Fahrkarte zu lösen um zum Träger zu fahren.

  • Hallo Gaston!


    Nach meinem Kenntnisstand wird der Beschäftigungsträger von der ARGE beauftragt.
    In meinem Fall ist es sogar so gewesen, das die ARGE über die Bundesagentur für Arbeit eine Maßnahme bei der AWO organisierte über die ich dann bei der Tertia gelandet bin. Du kannst Dir vorstellen, das neben der Tatsache das bekanntlich viele Köche den Brei verderben für mich die Problematik bestand den absolut maßgeblichen Ansprechspartner zu ermitteln, weil jeder Zuständigkeiten beansprucht. Letztlich gilt und das konnte ich unmissverständlich klären, das Wort des Fallmanagers (ARGE)!


    So sehe ich das auch im Fall von Split, der sicherlich einen Ansprechspartner in der Maßnahme hat, welcher aber dem Bedürftigen (Split) nicht die finanziellen Mittel zubilligen kann um die Fahrkosten zu bezahlen. Der Träger der Maßnahme zahlt zwar für die geleisteten Stunden den Ausgleich an den Bedürftigen, aber stell Dir vor jeder würde dort um Vorschuß bitten und wohlmöglich die Maßnahme abbrechen! An wen müsste der Träger sich dann wenden? Richtig an die ARGE ! Also, über die Leistungen kann nur die ARGE entscheiden, diese muss sogar entsprechend der Eingliederungsvereinbarung dafür Sorge tragen das dem Bedürftige auch tatsächlich möglich ist an der beabsichtigten Maßnahme teilzunehmen bzw. den Ort dieser Maßnahme in einem zeitlich angemessenen und zumutbaren Rahmen auch erreichen zu können.


    Ich denke das ich mit meiner Empfehlung ziemlich richtig liege, obwohl ich durchaus den Verantwortlichen das "Bäumchen-wechsel- Dich" Spiel zutraue!

  • Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich das so von Arge zu Arge gehandhabt wird. Bei mir war es genau umgekehrt, nur der Träger war zuständig und hatte auch kein Problem mit einem Vorschuss für die Monatskarte.
    Die Arge kann ja den Träger mit bestimmten Aufgaben beauftragen. Das war zumindest bei mir der Fall.

  • Hallo......
    Bin selbst hartz4 empfängerin......und jemanden, der sich eine telefon +handyrechnung für 75 euro leisten kann kenne ich bisher nicht......dies ist auch nicht im regelsatz einberechnet........vielleicht solltest du dir mal überlegen eines von beiden abzuschaffen.......LG



    Nur weil man Hartz4/ ALG2 bezieht, heißt das nicht, das man im Wald leben muß. Außerdem gibt es schlimmers, als sich Handy und Telefon zu leisten, z. B. dicke Autos vor der Haustür stehen zu haben.