Wer kann mir helfen???

  • Hallo,


    Ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
    Ich bin letzten Monat umgezogen in eine 50qm große Wohnung die Miete beträgt 400 euro warm.
    Die Arge hat mir für diese Wohnung 265Euro Miete inkl.Nebenkosten genehmigt.Obwohl meine alte Wohnung 48qm den gleichen Mietspiegel hat und ich für diese 340 Euro inkl.NK bekommen habe.Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen aber mein Fallmanger meint das wäre einfach so und gibt mir keine Begründung.
    Kann mir von euch vielleicht jemand helfen???


    Besten Dank im Voraus

  • Hallo,


    ich gehe davon aus, das du den Umzug nicht genehmigt lassen hast.
    Deine alte Wohnung lag wahrscheinlich auch bereits über dem Mietspiegel.
    Bei einem Umzug ohne Genehmigung, wird nur die KDU Grenze und nicht die Kosten der alten Wohnung berücksichtigt.

  • Hallo Salle,:)


    Ich habe bei der Arge eine Mietbescheinigung abgegeben,und die meinten da die neue Wohnung 5qm zu
    groß wäre würde ich keinerlei Beihilfen und Kaution für den Umzug geben.Die wäre nicht angemessen.
    Meine alte Wohnung war 3 qm zugroß.Der Mietspiegel war genau angemessen für meine alte Wohnung und hier ist der Mietspiegel genau gleich.Die neue Wohnung ist sogar vom Baujahr her jünger als die alte und
    saniert.Da mein Fallmanger mir sogut wie nie Auskunft geben kann oder will:p weiß ich jetzt nicht ob das alles so richtig ist.


    Lieben Gruß :D

  • hallo
    es kann auch am baujahr liegen weil bei mir war das so .
    ich willte in eine wohnung ziehe was ein baujahr hatte von 1985 und da hätte ich nur 230euro bekommen und in der anderen 280euro und das war baujahr 1995 und die warm miete war da 305euro und ist ja klar das ich die mit baujahr 1995 genommen habe . mfg marco

  • Hallo,


    die Wohnung ist also unangemssen und dem Umzug wurde nicht stattgegeben.
    Ich gehe nun davon aus, das auch die alte Wohnung vom Mietpreis her über der Höchst KDU lag. (400€ für eine Einzelperson, kann ich mir nicht vorstellen)
    Wenn man nun aus einer unangemessenen Wohnung auszieht, ist nicht die Miete der alten Wohnung ausschlaggebend sondern die Höchstgrenze der Gemeinde.
    Die Miete von 265€ sieht mir sehr nach der Höchst KDU für eine Person aus.


    Sollte der Sachverhalt so sein, besteht keine Aussicht auf die KDU der letzten Wohnung, ganz klar nie ausziehen ohne Genehmigung.