§5 Schein

  • Guten Tag,
    ich weiß nicht ob ich meine Frage hier nun richtig platziere aber ich hoffe es:)


    Also ich habe folgendes problem...nach langer suche habe ich nun endlich eine Wohnung gefunden die mir zusagt und die ich gerne mieten würde. Es ist eine Sozialwohnung von der Saga. Bis letzte woche hat man mir gesagt das ich diese wohnung auch ohne §5 schein beziehen koennte. Jedoch Freitag ging es plötztlich nicht mehr. 12.000 ist der maximal verdienst im jahr den man haben darf. (brutto!) da liege ich klar drüber. ich würde nun gern wissen wie man eine ausnahme bei diesem schein kriegt?
    gelten schulden? und kann zum beispiel der arbeitsweg mit einbezogen werden? ( ich fahre 50 km pro strecke mit dem auto also 100km am tag) wird beachtet wie lange mein arbeitsvertrag gilt? sind das alles relevante gründe?


    vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen...


    danke schonmal.


    Anne