Urlaub

  • hallo,
    war unerlaubt 8 Wochen weg, nun muss ich ganzes Geld zurückzahlen, was kann ich tun.
    Bin im Erziehungsurlaub und somit nicht vermittelbar, war ausserdem doch in Deutschland und habe jemanden beauftragt meinen Briefkasten zu leeren

  • Hallo,


    der Bezug von ALG II unterliegt klaren Regeln, auf die du hingewiesen worden bist. Diese Regeln haben u.a. den Sinn, dass du auch wirklich versuchst, Arbeit zu finden - was man nicht kann, wenn man unerlaubt 8 Wochen (!) Urlaub macht.


    Einzig der Dialog mit der Arge kann dir etwas helfen - das Gesamtergebnis wird es aber nicht ändern.


    Grüße,
    Joachim

  • hallo,
    ich habe mich in die Sache selbst rein geritten. Ich habe das wirklich nicht gewusst dass ich nicht weg kann.
    mein Mann war für ein Praktikum im Ausland und die Kinder sehr klein (6 Monate und 1,5J.) und so bin ich zu den Schwiegereltern gefahren. Als ich zurückkam habe ich das ohne mir etwas dabei zu denken(total dumm im nachhinein) im Sozialamt erwähnt.
    Jetzt habe ich absolut Angst überhaupt etwas zu sagen um alles nicht noch schlimmer zu machen.
    Kann ich meine Abwesenheit damit entschuldigen, dass ich Hilfe brauchte?

  • Sogenannte Ortsabwesenheit ist vorher vom Leistungsträger zu genehmigen. Du hast im Jahr lediglich einen Anspruch auf 3 Wochen sogenannter Ortsabwesenheit. Es ist deine Pflicht, dich über deine Rechte und deine Pflichten kundig zu machen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sorry, aber wenn ich solche Fragen lese, geht mir einfach der Hut hoch..... Man bekommte doch über seine Rechte und Pflichten Aufklärungsschreiben - Broschüren etc. Warum zum Teufel lest ihr die denn nicht mal????

  • Sorry, aber wenn ich solche Fragen lese, geht mir einfach der Hut hoch..... Man bekommte doch über seine Rechte und Pflichten Aufklärungsschreiben - Broschüren etc. Warum zum Teufel lest ihr die denn nicht mal????


    Sorry, aber HIER geht MIR der Hut hoch. Kätchen hat doch geschrieben, dass Sie im Erziehungsurlaub ist (und somit nicht vermittelbar)!! Wozu sollte man dann also Abwesenheit melden? Ich war nun knapp 3 Jahre im Erziehungsurlaub und habe nicht mal meinen Fallmanager persönlich kennengelernt. Nichtmal, als ich darum gebeten habe, mich bei der Suche nach einem 400,- Euro Job zu unterstützen. In diesen 3 Jahren hätte ich mich jedesmal abmelden müssen, wenn ich irgendwo länger hinfahre? WOZU?

  • Danny1911 :


    Solang sie ALG II bezieht, ist sie verpflichtet, diese Ortsabwesenheit zu melden, egal ob sie vermittelbar ist oder nicht. Es heißt zum Bezug von ALG II nur, dass sie erwerbsfähig sein muss, von vermittelbar ist nicht im Gesetz die Rede!


    In deinem Fall hast du schlichtweg Glück gehabt!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Dass das so im Gesetz steht ist mir schon klar, aber was soll der Blödsinn? Wozu muss sie sich melden? Gibt es einen einzigen plausiblen Grund dafür? Die haben sich beim Amt 3 Jahre absolut 0 um mich gekümmert... Wozu hätte ich mich melden sollen?
    Kann jawohl nicht angehen, dass sie nun das Geld zurückzahlen muss, obwohl sie im Erziehungsurlaub ist und eben dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung steht.


    Ich hinterfrage also den Sinn dieses "tollen" Gesetzes in dieser speziellen Situation!! Gnade vor Recht würde ich sagen, alles andere wäre (unmenschliche) Paragraphenreiterei!

  • Das ist der Punkt, es gilt, was im Gesetz steht, nicht was sinnvoll erscheint. Und von der ARGE "Gnade" erwarten? (die Antwort erspare ich dir, die kann sich jeder selber beantworten)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • @ Danny1911: ich war auch mal im Erziehungsurlaub ! Ist schon ein paar Jährchen her, ALG 2 gabs da noch nicht. Aber ich habe damals ALG 1 ( war damals noch das ganz normale ALG ) bezogen für eine Teilzeit. Und auch da bin ich informiert worden , daß ich mich bei Ortsabwesenheit vorab melden muss! Auch wenn ich nicht vermttelbar war! Und die Hinweisbroschüren habe ich sehr aufmerksam gelesen und mich daran gehalten! Das mal dazu!


    Es geht hier wirklich nicht darum irgendwelche gesetzlichen Regelungen zu hinterfragen , sondern es geht um Fakten , die nun mal so sind. Und irgendwo fnde ich es völlig ok, daß man sich an ein paar Spielregeln halten muss , wenn man vom Staat ( das ist ja letztlich die Allgemeinheit) etwas will!


    LG Laetitia