Wohnung zu groß, Umzug?

  • Hallo,
    ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und bin alleinerziehend (2 Kinder) Ich werde Anfang 2010, spätestens Anfang 2011 falls ich keine Kindergartenplätze bekomme, wieder anfangen zu arbeiten. Als ich mich von meinem Freund getrennt habe, war ich davon ausgegangen, daß auch für mich Unterhalt gezahlt wird. Ich habe eine Wohnung von 90 qm gemietet, in der ich nun seit ein paar Monaten wohne. Inzwischen sieht es jedoch nicht mehr danach aus, daß ich mit Unterhalt rechnen kann. Er ist selbständig und hat jetzt natürlich dafür gesorgt, daß er nichts mehr hat.... :mad: Es ist also durchaus möglich, daß ich doch noch Hartz IV beantragen muß, da meine Ersparnisse mit Sicherheit nicht mehr so lange reichen werden. Ich habe mich inzwischen informiert und erfahren, daß mir wohl nur eine Wohnung mit 75 qm zustehen würde, die 505 EUR ( inkl. NK ohne Strom und Heizung) kosten dürfte. Meine Wohnung ist also 15 qm "zu groß". Sie kostet kalt 450 EUR zzgl. NK von ca. 70 EUR und Heizkosten von ca. 80 EUR. MUß Ich ggf. aus dieser Wohnung ausziehen, wenn es zum Hartz IV Antrag kommen sollte? Wenn ich wieder arbeiten werde ich definitiv alles alleine zahlen können, daher möchte ich einen Umzug möglichst vermeiden. Was wären die Konsequenzen, wenn ich wohnen bleiben würde? Die Kosten für einen Umzug wären viel teurer als für max. 2,5 Jahre NK für 15 qm zu viel, aber das wird sicher keinen interessieren fürchte ich. :confused:
    Viele Grüße
    donaldine

  • zunächst mal müsste das amt auf die zu hohen kosten, wenn sie denn vorlägen, hinweisen udn bis zu 6 monate weiter zahlen, in der ezti müsstest du neue wohnung suchen udn der umzug müsste dir bezahlt werden.


    kannst aber auch wohnung behalten und bekommst nur geld für angemessenen wohnraum, sprich den rest musst aus eigener tasche finanzieren

  • Möchte advokats Schilderungen noch erweitern, weil viele HE bereit sind die Differenz zu zahlen, aber dann bei der Jahresabrechnung den großen Schock bekommen.


    Wenn du in der Wohnung bleiben möchtest, dann ist es deine Entscheidung, aber wenn du Betriebskosten nachzahlen musst, dann rechnet die Arge den Anteil raus, den die Wohnung zu groß ist UND diesen Rest musst du selber zahlen!!!


    Übrigens, wenn die Arge feststellt, die Wohnung ist zu groß und sie fordern dich zum Umzug auf, dann müssen sie ALLE Umzugskosten tragen!!!!

  • Hallo, 3 Personen stehen eine Warmmiete von 462,75 euro zu. Ich würde ausziehen ,da bei der Jahresendabrechnung die Arge wie schon oben geschrieben nicht alles zahlt. Es gibt auch Argen die lehnen es ab, das man den Rest selbst zahlt, sondern raus aus der Wohnung. Eure Gaby:D

  • ist die wohnung zu groß und du möchtest dort wohnen bleiben ,das kannste aber. Das wort aber ist dabei mass gebent. Bis zu 5 qu wachen sie keinen auf stand aber bei den heitzkosten hinter her dann drehn sie am rad. Denn dann über nehmen sie nur dann 85% der heitzkosten so auch bei der nach zahlung.