U25 - Wohnung und BVJ

  • Servus!


    Also, ich weiß zwar nicht ob das jetzt direkt das richtige Forum dafür ist, aber ich versuche hier einfach mal mein Glück und erzähle euch jetzt mal ein bisschen was zur SItuation und hoffe auf eine produktive Antwort.



    Also, folgendes Problem besteht: Meine "Freundin" ist 17 und ist wegen mir nach Chemnitz gezogen, ursprünglich wohnte sie in Eisenach und hat ihre Ausbildung abgebrochen um hier ihr Abitur nachzuholen und um bei mir zu sein. Als einziges "Einkommen" besitzt sie nur Kindergeld und Unterhalt. WIr haben uns eine eigene Wohnung gemietet, bei der allerdings meine Oma bürgen musste, da wir sie allein nicht bekommen würden.


    Jetzt sieht die Sache allerdings so aus, das unsere Beziehung kaputt geht und sie sich eine eigene Wohnung suchen möchte. Abitur konnte sie nicht machen und macht jetzt ein BVJ, bekommt allerdings wohl keinerlei Bafög da sie ja das BVJ auch Zuhause machen könnte.


    Nun also meine Fragen:


    1. Bekommt sie wirklich kein Bafög wenn sie das BVJ macht, oder hat sie Ansprüche auf andere Leistungen?


    2. Würde sie überhaupt eine Wohnung bekommen? Selbsterhalt wäre ja bei Kindergeld und Unterhalt nicht gegeben (zählt ja nicht als Einkommen soweit ich weiß)


    3. Würde sie denn, wenn sie eine Wohnung bekommt Wohngeld bekommen?


    4. Muss sie denn, wenn all das nicht klappt wieder nach hause? Und wenn ja, wie läuft so etwas ab? Wird man geholt, also wirklich "gewzungen" nach hause zu ziehen oder wie geht so etwas über die Bühne?


    5. Wenn sie eine Ausbildung hier finden würde, was auf die schnelle nichtsmehr wird denke ich, Bewerbungszeit ist vorbei, hätte sie dann eine Chance eine Wohnung zu bekommen?


    Ich würde mich über sachgemäße und wahre Antworten freuen um endlich mal Licht in diese Angelegenheit zu bekommen.


    LG


    Pest

  • Deine Freundin hat keinen Anspruch auf Leistungen.


    Da sie noch minderjährig ist, keine Ausbildung abgeschlossen hat und ihren Lebensunterhalt (Kindergeld und Unterhalt gilt sehr wohl als Einkommen des Kindes, wenn es diesem ausgezahlt wird) nicht selber bestreiten kann, ist sie gezwungen, entweder zu ihren Eltern zurückzuziehen oder von ihnen den Lebensunterhalt finanziert zu bekommen.


    BAB oder Bafög wird ihr sicherlich nicht deswegen verwehrt, weil sie es auch im Heimatort ihrer Eltern machen könnte, sondern weil sie die Anspruchsvorrausetzungen nicht erfüllt.


    Wohngeld wird nicht ausreichend sein, ihren Lebensunterhalt + Miete zu finanzieren, da es als Zuschuss bezahlt wird. Dieser Zuschuss bemisst sich an der Höhe des Einkommens und der tatsächlichen Miete. Es ist jedoch nie so hoch, dass es die Differenz zwischen Einkommen und Miete tragen kann.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D