Chancen auf einen Umzug?

  • Hallo allerseits.


    Hab eine etwas knifflige frage:
    Ich (24) bin alleinerziehend und lebe mit meinem Kind (2) in einer 50qm Wohnung.
    Bin vor 1 1/2 Jahren hier eingezogen. Nun möcht ich aber umziehen da mir die Wohnung zu klein und etrem zu laut ist.
    Zu klein deshalb weil 1/3 der Wohnung nicht als Wohnraum genutzt werden kann.
    Laut deshalb da die Wohnung nicht wie normal innen im Haus liegt sondern aussen neben der Hauseingangstüre. :mad:
    Besteht eurer meinung nach eine Chance das ich in eine andere Wohnung umziehen kann??:confused:


    Lg Mary

  • Guten Morgen!
    Eigentlich steht dir ne größere Wohnung zu! Wenn ich das richtig verstehe hast du eine 2 Zimmer Wohnung?! Haben darfst du eine 3 Zimmer Wohnung bzw. 75m² Frag doch einfach mal bei deinem Sachbearbeiter nach?! Ich denke schon das du Umziehen dürftest.


    Lieben Gruß

  • Hallo,


    ich kann dir leider keine große Hoffnung auf einen bezahlten Umzug machen.


    Zu klären bleibt in deinem Fall noch, warum die Wohnung nur teilweise bewohnbar ist.


    Die Lautstärke ist keine Begründung....bedenke, die meisten Häuser haben eine Parterrewohnung neben der Eingangstür, habe ich schon oft gesehen und ist architektonisch durchaus sinnvoll.


    Zwei Personen steht eine Wohnung von maximal 60m² zu. Die Raumaufteilung ist vollkommen egal, es besteht KEIN Anspruch auf 3 Räume.


    Ebenso muss die maximale Wohnungsgröße nicht erreicht sein, eine kleinere Wohnung kann also ebenfalls angemessen sein und begründet keinen Umzug.
    In deinem Fall beträgt die Differenz 10m² und du bewohnst die Wohnung mit einem Kleinkind. Kaum eine Arge wird hier die Notwendigkeit eines Umzuges aufgrund der Wohnungsgröße anerkennen.


    Dir steht es frei, auf eigene Kosten umzuziehen (die Kaution, Umzugskosten, Renovierung musst du dann aus eigener Tasche zahlen). Doch bedenke, die Arge wird auch weiterhin nur die angemessenen KDU Kosten übernehmen (Kosten deiner alten Wohnung) bzw. anteilig für max. 60m². Sollte deine momentane Wohnung über den Höchst KDU liegen und aus Kulanz trotzdem gezahlt werden, ist dies mit einem Umzug nichtig. Das hieße in diesem Falle, dass die neue Wohnung auf jeden Fall innerhalb der max. KDU liegen muss.

  • Hallo.


    Danke schon mal für eure antworten.


    Aber ich mein das kann doch nicht normal sein das ich zwar in einer 50qm Wohnung lebe aber ca. 15-18qm davon nicht nutzen kann da diese aus Flur bestehen.


    Das mit der Parterre und neben der Hauseingangstüre wäre ja auch kein Problem wenn die Wohnung nicht aussen wäre.
    Also wenn ich aus meiner Wohnung rausgehe steh ich glaich im freien. Soweit kein Problem aber mein Kind hat sein Schlafzimmer neben der Wohnungstüre.
    Man hört jeden der ein und aus geht, Hundegebell, gequatsche der anderen Hausbewohner usw.....
    Es gibt kein möglichkeit sein Zimmer woanders zu machen. Hab nur dieses ein schlafzimmer....


    Lg Mary