hilfe von grund auf!!??!!bitte!!!

  • hallo zusammen!:):):)


    ich hoffe,dass hier meine fragen beantwortet werden können.


    ich bin 19 jahre und lebe mit meinem freund 23 (Azubi 475 netto pro monat) in einer wohnung in stuttgart.da fängt schon das erste problem an; da die wohnung seinen eltern gehört hat er auch keinen mietvertrag!ich habe nur einen untermietvertrag von ihm,der besagt,dass ich 275€ WM bezahle.
    ich habe im sept 08 meine ausbildung abgeschlossen, nur gibts grad keine freien stellen.(besonderheit-des war ein beamtenverhältniss,somit hab ich keine arbeitslosenversicherung bezahlt!)
    ich habe mich die ersten monate von meinem ersparten übers wasser gehalten,aber mittlerweile is nix mehr übrig und ich such und such nach nem job,aber bei den einen bin ich zu überqualifiziert und bei den anderen hab ich zu wenig berufserfahrung....nicht einmal bei der zeitarbeitsfirma bekomm ich was.
    ich mach ab und zu promotionjobs,aber dat reicht ja hinten und vorne nicht.
    jetzt denk ichhalt,wenn ich keinen job finde,muss ich eine neue ausbiludng im sept 09 beginnen.


    lange rede kurzer sinn: ich kann mich jetzt halt echt nicht mehr überwasser halten und überle hin und her,ob ich zur arbeitsagentur gehen soll oder nicht.


    kann mir jemand speziell zu meinem fall sagen,ob ich anspruchsberechtigte bin und wenn ja ca in welcher höhe?



    vielen herzlichen dank schonmal für eure antworten!:)

  • Du solltest einen Antrag stellen.Da du allerdings noch unter 25 bist wirst du bei der ARGE genau erklären müssen warum du nicht mehr zu Hause wohnst und sicherlich werden sie dort versuchen deine Eltern heranzuziehen zwecks Unterhalt.Wenn du eine zweite Ausbildung beginnen solltest dann wirst du keine Leistungen bekommen da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Also informiere dich da genau wie es dann finanziell aussehen wird.

  • Hallo sasam!


    Du lebst mit Deinem Freund in "Wohngemeinschaft", zumindest kann man dies für die Dauer 1 Jahres seit Deinem Einzug gegenüber der Behörde so darstellen.


    Du solltest mit Deinem Untermietvertrag zur ARGE gehen und Antrag auf ALG2 stellen. Ich gehe davon aus, dass die von Dir bezahlte Miete innerhalb der für Deine Region gültigen "Höchstgrenzen Kosten für Unterkunft und Heizung" liegen. Ist bei der ARGE zu erfragen. In diesem Fall hättest Du Anspruch auf....


    a) € 351 zum Lebensunterhalt
    b) € 275 Kosten für Unterkunft und Heizung = € 626


    Die andere Seite ist Dir, dass höchstwahrscheinlich versucht wird, Dir die nachfolgend beschriebenen Steine in den Weg zu legen:


    a) Da Du unter 25 bist, könnte verlangt werden, dass Du zurück zu Deinen Eltern ziehen sollst.
    b) Unter Umständen (je nach Einkommen) könnten Deine Eltern zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.
    c) Man unterstellt Dir, mit Deinem Freund in Partnerschaft zu leben.


    Zu Fall a: Man kann Deine Eltern nicht zwingen, Dich zuhause wieder aufzunehmen!
    Zu Fall b: Müssen die Eltern Unterhalt bezahlen, entfällt der Anspruch auf ALG2 im Ganzen oder in Teilen.
    Zu Fall c: Du berufst Dich darauf, 1 Jahr Zeit zu haben, um zu entscheiden, ob Du mit Deinem Freund dauerhaft zusammenwohnen möchtest ;)


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    ich glaube Celices Bedenken sind berechtigt, denn Samsam hat eine abgeschlossene Ausbildung und wohnt schon einige Zeit nicht mehr zu Hause.
    Damit muss sie nicht zu ihren Eltern zurück ziehen.


    samsam : Ich glaube nur der Untermietvertrag reicht dem Amt nicht aus, der Hauptmietvertrag muss mit abgegeben werden. Ich bin mir da nicht 100 %ig sicher, das wirst du dann sehen, was die auf dem Amt sagen.
    Stelle auf jeden Fall einen Antrag und gib ihn persönlich ab, dann kann der Sachbearbeiter gleich schauen ob alle Unterlagen dabei sind und dir ggf. sagen was noch fehlt.
    Wenn du tatsächlich einen Hauptmietvertrag brauchst, sollen die Eltern deines Freundes einen Mietvertrag mit ihm abschließen, mit einer Miete die das doppelte von deiner ist, so dass ihr beide das gleiche zu zahlen habt. Er muss die Miete ja nicht zahlen, das darf das Amt nicht überprüfen.
    Wie Berthold schon schreibt, wichtig ist dass du angibst mit deinem Freund in einer WG zu wohnen. Du musst von ihm keine Unterlagen einreichen (ausser Mietvertrag).


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Also wenn ich das alles richtig gelesen und verstanden habe wird es hier nur ein Problem geben und das ist das Vorhaben der ARGE euch beide in eine BG zu packen aber dazu später.


    1. Zur Unterhaltspflicht der Eltern:
    Die Eltern sind grds. zum Unterhalt der Kinder verpflichtet solange sich diese in einer Erstausbildung befinden (Studium oder berufl. Ausbildung). Nach dem Ende der Ausbildung sind die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. So sieht es das BGB steht wenn mich nicht alles täuscht so irgendwo ab § 1600, wo genau weiß ich grad nicht und hab ich auf die schnelle auch nicht gefunden. Da das SGB II keine besonderen Unterhaltsrechte regelt gilt hier auch das BGB. Daher hast du hier nichts zu befürchten.


    2. Die Rückkehr in den elterlichen Haushalt:
    Kann von dir nicht verlangt werden da du ja bei diesen Ausgezogen bist zu einer Zeit wo du deinen Lebensunterhalt selber sicherstellen konntest. Somit ist das keine Option für die ARGE und durch kein Gesetz was hier existiert von dir verlangt werden könnte. Die U25 Option die hier immer wieder gerne zitiert wird gilt nur für Kinder die noch im Haushalt der Eltern leben bzw. diejenigen die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen um in den Genuß? von ALGII zu kommen.


    3. Dein Untermietvertrag:
    Zu jedem Untermietvertrag gehört ein Hauptmietvertrag und das Einverständnis des Vermieters zur Untermiete. Mal ehrlich, da die Wohnung den Eltern deines Freundes gehört ist an diese beiden Dinge doch dranzukommen mit den entsprechenden Daten bei der Unterschrift, schließlich muss dein Freund ja auch Miete an seine Eltern zahlen und das doch sicherlich nicht erst seid gestern oder?????? Und das ist davon unabhängig das dein Freund sich noch n der Erstausbildung befindet und bei ihm die Eltern wohl zum Unterhalt verpflichtet sind.


    4. Die gemeinsame BG:
    Solltet ihr länger wie ein Jahr zusammen wohnen kommst du aus der Nummer nicht raus, ansonsten haste zumindest eine Chance bis die Außendienstler kommen und prüfen. Für mich Fragwürdig ob ich das probieren würde.


    Also nehmen wir mal an das Ihr eine BG bildet somit steht dir dann der Regelsatz in Höhe von 316 € + die halben Mietkosten (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten, ohne Strom) zu. Die Wohnung wird aller voraussicht nach zu teuer sein so das ihr nach nem halben Jahr nur noch die angemessenen Kosten berücksichtigt bekommt. Das Einkommen deinen Freundes reicht mal gerade (oder eher nicht aber mit Kindergeld könnt es klappen) um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Somit dürfte es kein Überschreitendes Einkommen geben was bei dir angerechnet wird.


    Somit könntest du je nach tatsächlichen Zahlen auf einen ca. Anspruch von 600 € kommen. Alleine dafür lohnt sich der Gang zum Amt um den Antrag zu stellen und zu schauen was dabei herauskommt.


    Melde dich was dabei herausgekommen ist, ich drück dir due Daumen.


    LG
    dererkläbär

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