Mehrbedarf bei krankheit

  • hy leuts


    Weiss da jemand was.und zwar sind in den neuen blättern (MEB) antrag auf gewährung für kostenaufwändige ernährung.Wurde von 17 krankheiten auf 9 gestrichen.
    Diabetes u.ä fallen weg.Da der Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V dieses empfohlen hat.


    Nun meine frage es ist do keine gesetztes änderung zum mehrbedarf heraus oder ein gerichtsurteil.Meiner meinung nach ist eine empfehlug eines vereines keine gesetzesgrundlage für die arge.Wie ist das jezt mit den neuen anträgen, soll man noch die alten verwenden dort stehen die gestrichenen krankheiten noch drauf.
    und hat jemand schon erfahrung damit


    gruß wenzel

  • Ein bißchen vermischt du hier Äpfel mit Birnen.


    Die Richtlinien haben des Vereins (Kompletter Name: Deutschen Verein für Mehrbedarfe für eine kostenaufwendige Ernährung in der Sozialhilfe e.V) verändern nicht das gesetzt im seinem Wesen.


    __________________


    Gesteztesauszug:


    (5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.


    ____________________


    Da das Gesetz allgemein gehalten ist, musste ja jemand durchführungsrichtlinien dazu entwerfen.


    Dies hat eben dieser Verein gemacht.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • das heisst also im klartext die leute die Mehrbedarf für leute die ihn bekommen haben weden ihn auch weiterhin bekommen,Ich selbst diabetes typ II bekomme noch bis märz 51.17 € in den neuen anträgen ist diabetes nicht mehr enthalten.Das heisst ????


    Gruß wenzel

  • das heisst also im klartext die leute die Mehrbedarf für leute die ihn bekommen haben weden ihn auch weiterhin bekommen,Ich selbst diabetes typ II bekomme noch bis märz 51.17 € in den neuen anträgen ist diabetes nicht mehr enthalten.Das heisst ????


    Gruß wenzel


    hallo!


    herzlichen glückwunsch dass du in einem bezirk wohnst, in dem es überhaupt mal mehrbedarf für diabetes typ II gab!!


    das geld kann dir keiner mehr nehmen!


    ab dem neuen bewilligungsabschnitt sollest du (wenn sb mal aufpassen sollte!) damit rechnen, dass du KEINEN mehrbedarf mehr bekommst.


    vg!

  • das ist ja das was ich nicht verstehe es steht im SGB II §21 abs 5
    Erwerbsfähige hilfebdürftige die aus medizinichen gründen eine kostenaufwendige ernährung bedürfen
    erhalten mehrbedarf in angemessener höhe. Was ja auch passiert ist


    Ich habe nirgends einen gesetzentwurf gelesen wonach dieser mehrbedarf zu streichen ist.


    das ist es was ich nicht verstehe. die argen haben sich doch an das sgb2 zu halten oder dürfen die machen was sie wollen. nach dem motto Heute zahl ich morgen nicht


    gruß wenzel

  • Bei uns im Bekanntenkreis ist auch ein Diabetiker Typ II. Sein Antrag auf Mehrbedarf wurde mit der Begründung abgelehnt, das diese Art der Diabetes keiner speziellen Kost bedarf, sondern eine ausgewogene Mischkost ausreichend ist. Das gilt aber eigentlich nur für Diabetiker vom Typ IIb. Unser Bekannter ist aber Typ IIa. Und zwischen diesen beiden Varianten gibt es sehr wohl einen Unterschied. Er hat ein ärztliches Attest vorgelegt und trotzdem wurde abgelehnt. Er hat jetzt Widerspruch eingelegt.
    Im Internet finde ich auch keine genauen Aussagen. Aber ich sehe das wie du, Wenzel. Es steht im SGB II und solange dass da steht, sollte es auch gezahlt werden.

  • also ich habe mich mal schlau gemacht.


    Bislang wurden bzw. werden für folgende Diabetes- Erkrankungen ALG II Mehrbedarfe nach § 21 SGB II nach gedeckt:


    25,56 Euro;
    Diabetes mellitus Typ I, Vollkost


    25,56 Euro;
    Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost


    51,13 Euro;
    Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost


    51,13 Euro;
    Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost


    demnach müßte ich weiterhin mehrbedarf bekommen

  • Hallo
    habe bis Mitte 2007 Mehrbedarf wegen Diabetes 51,13€ erhalten. Nach einem Neuantrag wurde der Zuschlag mit der Begründung auf einen Beschluss des Sächsischen Landkreistages gestrichen. Widerspruch läuft immer noch. Ich gebe in regelmäßigen Abständen eine neue Bescheinigung meines Arztes ab. Ich habe auch eine Erklärung beigefügt in der darauf hingewiesen wird das bei entsprechender positiver Entscheidung des BSG um Nachzahlung gebeten wird. Es gibt dazu anhängige Verfahren beim BSG.
    MfG

  • Wenn ich das hier so lese, tauchen bei mir zwei Fragen auf zu diesem Thema (habe leider keine Antwort auf deine):


    1) Meine Tochter ist Allergikerin, ist lebensmittelmäßig total eingeschränkt deswegen und hat nu auch noch eine Lactoseunverträglichkeit. Sämtliche Milchprodukte, die es normal gibt, verträgt sie nicht. Die -LC1-Produkte sind selten und echt teuer. Ich kann sie doch nicht auch noch ohne diese Mittel ernähren, wo sie im übrigen schon sehr eingeschränkt ist, also mit normaler Mischkost wäre da kaum etwas zu löten.
    2) Gibt es diesen Zuschuss nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige? Dann kann ich mir den Antrag, für den ich gerade das Attest der Ärztin erhalten habe, sparen?!

  • hallo horst


    Darum ging es in dem Tread,weil es laut arge keinen mehrbedarf für verschiedene krankheiten mehr gibt
    Den tread habe ich eröffnet Siiehe unten
    *



    Weiss da jemand was.und zwar sind in den neuen blättern (MEB) antrag auf gewährung für kostenaufwändige ernährung.Wurde von 17 krankheiten auf 9 gestrichen.
    Diabetes u.ä fallen weg.Da der Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V dieses empfohlen hat.


    Nun meine frage es ist do keine gesetztes änderung zum mehrbedarf heraus oder ein gerichtsurteil.Meiner meinung nach ist eine empfehlug eines vereines keine gesetzesgrundlage für die arge.Wie ist das jezt mit den neuen anträgen, soll man noch die alten verwenden dort stehen die gestrichenen krankheiten noch drauf.
    und hat jemand schon erfahrung damit

  • Hallo
    Das Problem ist das jeder sein eigenes Süppchen kocht und die Hilfebedürftigen leiden darunter. Ich komme aus Meißen da ist der Landkreis zuständig. Es wurden komplett alle Krankheit bedingten Zuschläge gestrichen. Als ich mit der ärztlichen Bescheinigung kam, natürlich auf dem Formblatt, kam sofort die Frage "Wo haben sie das her". Bei unserem Amt gibt es das Blatt nicht mehr aber eben bei der BA. Soweit ich weis haben Hessen und Niedersachsen die Frage Diabetes ans BSG gegeben. Es liegt allerdings schon seit 2007 dort.
    MfG

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe mir die DGE_Studie (http://www.dge.de/pdf/ws/Lebensmittelkosten-vollwertige-Ernaehrung.pdf) zu den Kosten gesunder Ernährung genau angeschaut. Sie ist voller Fehler:
    Hier die einzelnen Punkte:
    1. Die DGE-Studie geht von 2200 Kcal/pro Tag aus. Ein Diabetiker muss sich aber 3-4 Stunden / Woche richtig schweißtreibend bewegen. (Deutsche Diabetes Gesellschaft). Dazu braucht ein Mann 3050 Kcal (DGE).
    2. In der Studie finden sich am Ende Tabellen, die vollkommen realitätsfern sind: so soll der Vollwert-Hartz4ler in der gleichen Woche frische Erdbeeren und frische Weintrauben zu den billigsten Preisen von 2003 essen. Das gab es nicht 2003 und 2012 schon gar nicht.
    Es war aber Aufgabe der Studie tatsächliche Kosten zu erfassen.
    Nimmt man die Tabellen trotzdem ernst, stößt man auf weitere Ungereimtheiten:
    3. Preise haben etwas mit Qualität zu tun. Der Vollwert-Hartz4ler soll Schweineschnitzel zum Kotelettpreis kaufen,
    Walnussöl zum Pflanzenölpreis,
    Vollkornbrötchen zum Preis von Weißmehlteilchen.usw.
    4. Es gibt keinen Inflationsausgleich. Die Lebensmittelpreise sind aber seit 2003 um etwa 12 % gestiegen. Bei billigen Lebensmitteln war es sehr viel mehr.
    5. Besonders schlimm ist es bei Fisch: Damit man keine Nervenschäden und Herz-Kreislaufkrankheiten bekommt, sollte man mindestens einmal in der Woche Fisch essen. Hering, und Makrele gibt es aber nicht das ganze Jahr über, und alle anderen Fische sind seit 2003 richtig teuer geworden.
    6. Diese Liste ist überhaupt nicht auf die Realität eines 1-Personen-Haushalts angepasst. Zu viele verschiedene Produkte, zuviele Reste, die aufbewahrt und gekühlt werden müssten.
    7. Für Diabetiker sind zu viele schnelle Kohlenhydrate enthalten.


    Wenn Ihr Näheres zu dieser Studie wissen wollt, schickt mir eine Mail.


    Also: weiterhin in der Anlage MEB bei sonstige Krankheiten Diabetes eintragen, Widerspruch und dann Klagen!


    Ich wünsche Euch alles Gute! Ich brauch´s auch.


    Ludwig aus Karlsruhe

  • Hallöchen,


    ich bin neu hier und erstaunt um diese vielfälltigkeit der Themen.


    Bei mir wurde auch der Mehrbedarf für meine Tochter gestrichen. Sie hat Zölliakie und muss auch ein Leben lang glutenfreie Kost zu sich nehmen. Die bekomme ich in Reformhäuser und jetzt auch in geringeren >Mengen in Drogeriemärkten.
    Habe aber auch ein Fehler gemacht und bin nicht in Widerspruch bei der Ablehnung. Kann ich da noch was machen. :rolleyes: