hilfe

  • Hallo!


    Ich bin verheiratet, habe einen 2 jährigen Sohn und bin wieder schwanger. Da ich gerade mein Studium abgeschlossen habe, habe ich keinen job und werde vermutlich vor der Geburt und bis in zwei Jahren keinen mehr finden (wir wohnen in einem kleinen Dorf in Baden-Wüttenberg und Kinderbetreuung gibt es erst ab 2 Jahre). Mein Mann hat im Sommer eine Ausbildung angefangen, also verdient richtig wenig.
    Da wir mit dem Elterngeld überhaupt nicht klar kommen werden, hatte ich mich überlegt, mich zum Arbeitslosengeld anzumelden... Ist das vernünftig? Würde das überhaupt gehen?
    Ich bin ja immerhin arbeitsfähig und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, aber indem ich schwanger bin, gibt mir keinen einen Job... Und nach der Geburt sieht es schwierig aus, wenn es keine Kinderläden gibt....


    Danke!


    Grüße

  • wenn dein mann wirklich so wenig verdient in der ausbildung kannst du sicher ALG II beantragen und evtl. dein mann auch noch ergänzende leistungen. (je nachdem wie wenig es denn wirklich ist) .
    ich würde mir aber an deiner stelle trotzdem einen mini-job in dem bereich suchen, in dem du studiert hast, ansonsten stelle ich mir das recht schwierig vor, nach den zwei jahren , ohne berufserfahrung in den Job einzusteigen.

  • Hallo,


    genau die gleiche Situation hatte ich auch. Die Problematik liegt darin, dass du dem Arbeitsmarkt tatsächlich nicht zur Verfügung stehst wenn dein Kind geboren ist. Du hast einen Säugling der dich rund um die Uhr fordert. Du hast die schlechten Betreuungsmöglichkeiten angesprochen, da liegt es also auf der Hand, dass du dein Kind selbst versorgen musst. Wie hast du es denn bisher gemacht, mit einem Kind von zwei Jahren????


    In welchem Monat bist du? Solange man noch nichts sieht, kannst du dich auf jede Stelle bewerben (die Frage nach einer Schwangerschaft ist eh unzulässig, bzw. kannst du verneinen!) und bis sechs Wochen vor der Geburt arbeiten.. Aber auf jeden Fall hast du dann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.


    Gruß

  • Arbeitslosengeld ist nicht Arbeitslosenhilfe.... Arbeitslosengeld wirst Du wohl nicht bekommen, wenn Du ein Studium abgeschlossen hast und noch nicht eingezahlt hast in der Arbeitslosenversicherung, also istt dann für Dich die Arbeitslosenhilfe wichtig....


    Du kannst da Dein Kleiner noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet hat, in den Erziehungsurlaub gehen, gibt es beim ALG 2 Anspruch auch, so da Du ja weder Schwanger bist, gehst Du wieder in den Erziehungsurlaub... Einer muss ja für die KIddis da sein und in diesem Fall Du, da Dein Partner ja in Ausbildung steht...


    Ich hoffe damit geholfen zu haben


    Lieben Gruß, Sabine

  • Boch Advokat,
    nimmst es aber auch heute wieder sehr genau... Bist Du etwas gestresst :-)...Immer locker flockig durch die Hose atmen... Mein heutiger Tipp an Dich :-)


    Wer hat denn geschrieben Ihr würde es nicht zustehen? Ich habe lediglich damit ausdrücken wollen, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, da Sie ja ein Kind von 2 Jahren hat und nun noch eines erwartet...


    @ fatimacasaseca


    Stell einen Antrag und geh zum SB und bitte Ihm Dir diesen Erziehungsurlaub zugeben, ich bin selbst Mutter von einem
    kleinem Sohn (17 Monate)und steh dem Arbeitsmarkt bis zum dritten Lebensjahr meines Sohnes nicht zur Verfügung....


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo!


    Vielen Dank für die schnelle Antworten...


    Wir sind erst im SOmmer ins Allgäu gezogen, bis dahin haben wir in Berlin gewohnt. Da gibt es super Kinderbetreuung ab ein Jahr... Außerdem, haben meine Eltern mir unterstützt. Aber jetzt bin ich eben fertig und ich sollte schon unabhängig werden... Eltergeld wird leider nicht von dem Beitrag, welcher meine Eltern mich monatlich überwiesen haben, gerechnet, also plötzlich haben wir ganz wenig geld...


    Also, so weit ich verstanden habe, kriege ich kein Arbeitslosengeld, sondern Arbeitslosenhilfe... Wo soll ich das anmelden? Wie viel kriegt man dann?


    Danke!

  • Hallo fatimacasaseca


    wie viel Ihr bekommen würdet hängt davon ab was Dein Mann verdient und wie viel Wohnkosten Ihr zahlt....Entscheidend ist auch noch in welcher Schwangerschaftswoche Du bist, da gibt es dann noch ein Mehrbedarf...



    ALG2 heißt es jetzt wie der liebe Advokat schon geschrieben hat, heißt es jetzt, nicht das wir dem Raubtier wieder Futter zum angreifen geben...


    Hier ist noch eine kleine Spitze für Dich lieber Advokat im Satz eingebaut :-)


    Lieben Gruß, Sabine

  • Nein, Elterngeld bekommst Du trotzdem, Da kann das Amt nicht dran rütteln...


    Es ist zusätzlich und wird nicht angerechnet, wenn es die 300 Euro nicht übersteigt...


    Ich hoffe Du hast es jetzt richtig verstanden?


    Lieben Gruß, Sabine

  • ja, jetzt habe ich es verstanden...
    Ich finde es unglaublich, dass man dazu noch das Elterngeld bekommt!!!
    Ich komme ursprünglich aus Spanien und da kriegt man nur 25 euro in MOnat, wenn man ein Kind bekommt...
    Und Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man gearbeitet hat und dazu höchstens 1 Jahr lang... Ach! und keine Sozialhilfe überhaupt!
    Grüsse und vielen vielen Dank für eure Hilfe!