Hartz IV ?

  • Dringend:confused:meine Tochter ist 18J.,lebt in Schleswig-Holstein,wohnt in einer WG mit einer Freundin,ist seit 6 Mon.in der Ausbildung.Ich lebe in NRW,bin z.ZT.arbeitslos(fange bei meiner neuen Stelle am 1.5.an)Da das Arbeitsverhältnis mittlerweile untragbar für
    meine Tochter geworden ist,wird jetzt ein Aufhebungsvertrag erwirkt,mit Hilfe der IHK.
    Meine Frage lautet,bekommt meine Tochter Hartz IV,bis sie einen neuen Ausbildungsplatz bekommt?-Sie hat Angst,dass sie Ihre Miete etc.nicht mehr bezahlen kann.

  • das ist der pferdefuss wenn man den kindern die andere seite elternschaft vorenthält, aber dann bei unterhaltsfragen auf dem schlauch steht, sonst hätten beide elternteile den unterhalt wärend der ausbildung tragen können
    wer sich in ausbildung befindet bekommt kein ALGII, wenn die ausbildungszeit vorbei oder unterbrochen ist, kommt es darauf an, aber die behörde wird sich natürlich fragen warum dann die tochter solange sie nicht in einer ausbildung steht nicht bei ihrer mutter sondern irgendwo wohnt und die kosten sicher nicht übernehmen... und die frage nach dem vater, also unterhaltsverpflichteten wirst du nochmal hören...

  • von wegen den anderen Elternteil vorenthalten??!!!Zu der Sorte Frauen gehöre ich Gott sei Dank nicht.Habe nach der Scheidung immer wieder versucht,den Vater meiner Tochter zum regelmäßigen Kontakt zu bewegen,jedoch nie Erfolg gehabt.(zum Leidwesen meiner Tochter)Wir kennen seinen Aufenthaltsort seit Jahren nicht mehr u. Unterhalt hat er auch nie gezahlt.Meine Tochter wollte Ihre Ausbildung gern in Ihrem Heimatort ausüben.Sie wohnt mit ihrer Freundin,ebenfalls Azubi,in der WG zusammen.Beide bekommen BAB.Deshalb stellte ich ja hier die Frage,ob sie bis sie ihre Ausbildung in einer anderen Firma fortsetzen kann,Hartz IV bekommt.Selbst wenn sie zu mir ziehen würde,hätte sie 3 Monate Kündigungs
    frist und diese Miete könnten wir nicht aufbringen.

  • nun, dieser fall könnte dem sachbearbeiter bei der leistungsbehörde ermessen einräumen, da hier ja auch ein rechtliches auszugshinderniss (mietvertrag, soweit deine tochter auch mieterin ist) besteht, um allem "umdenheissenbrei" gerede auszuweichen würde ich an eurer stelle frühestmöglich den persönlichen kontakt zur behörde suchen um einen tragbaren übergangskompromiss zu finden...
    (nur so als hinweis... eine behörde hat durchaus die möglichkeit jemanden zu finden über abfragen bei sozalversicherungen oder rentenversicherungen oder sonstiges... und der vater ist und bleibt bis zum ende der ausbildung unterhaltspflichtig... unter umständen auch für zurück liegende zeiten)

  • Wie gesagt,der Vater meiner Tochter hat den Kontakt zu ihr von sich aus gemieden,keinen Unterhalt gezahlt
    u.seinen Aufenthaltsort kennen wir auch schon seit Jahren nicht mehr.Wie soll meine Tochter jetzt ihren Mietanteil zahlen u.wovon soll sie leben,bis sie eine neue Ausbildungsstelle hat?

  • nun, dieser fall könnte dem sachbearbeiter bei der leistungsbehörde ermessen einräumen, da hier ja auch ein rechtliches auszugshinderniss (mietvertrag, soweit deine tochter auch mieterin ist) besteht, um allem "umdenheissenbrei" gerede auszuweichen würde ich an eurer stelle frühestmöglich den persönlichen kontakt zur behörde suchen um einen tragbaren übergangskompromiss zu finden...


    genau das tun und dich dann wieder melden und uns ein feedback geben
    ich bin der meinung das es schlimmstenfalls dazu kommt das deine tochter vorübergehend zu dir kommen muss und mit wieder eine bedarfsgemeinschaft bildet oder... je nach ermessensentscheidung der behörde für einen bestimmten zeitraum bis zur neuen ausbildung alles bleibt wie es ist mit unterstützung der behörde... dazu sind aber die entsprechenden leistungsbehörden !!!aufzusuchen!!!

  • Danke für den Hinweis.Es ist richtig,wenn Du sagst,dass eine Behörde verschiedene Möglichkeiten hat,um
    an den Vater heran zu kommen.Vergeblich hatte ich dies mit Hilfe des Gerichts versucht.Aber egal;da muss ich jetzt mit meiner Tochter durch.Ich hoffe,dass der zuständige Sachbearbeiter eine Möglichkeit findet,dass zumindest für die kommenden 3 Monate die Kosten für meine Tochter gedeckt werden können.Anschließend
    würde ich sie gern bei mir wohnen lassen,sodaß sie sich auf eine neue Ausbildungsstelle konzentrieren kann.Vielen Dank für Deine Beteiligung.

  • Dringend:confused:meine Tochter ist 18J.,lebt in Schleswig-Holstein,wohnt in einer WG mit einer Freundin,ist seit 6 Mon.in der Ausbildung.Ich lebe in NRW,bin z.ZT.arbeitslos(fange bei meiner neuen Stelle am 1.5.an)Da das Arbeitsverhältnis mittlerweile untragbar für
    meine Tochter geworden ist,wird jetzt ein Aufhebungsvertrag erwirkt,mit Hilfe der IHK.
    Meine Frage lautet,bekommt meine Tochter Hartz IV,bis sie einen neuen Ausbildungsplatz bekommt?-Sie hat Angst,dass sie Ihre Miete etc.nicht mehr bezahlen kann.


    Für SGB II Leistungen bliebe aber noch zu beachten, dass deine Tochter eine Sparrzeit nach §31 Abs. Nr 3 bekommen könnte, da Sie sich mit der unterschrift unter dem Aufhebungsvertag bedürftig gemacht hat.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Da deine Tochter ja schon einige Zeit in dieser WG wohnt sollte sie auf alle Fälle einen ALG2 Antrag stellen.Es könnte möglich sein das sie eine Sperre bekommt das sie ja im Grunde genommen selbst gekündigt hat dann kann sie nur im Sozialamt um Hilfe bitten.Besser wäre es wenn deine Tochter bereits einen neuen Ausbildungsplatz hätte.