Hilfe,BITTE,ich bitte sehr...

  • Hallo, ich und meine Famillie sind bei Alg 2. Ich habe im Jahr 21 Tage wo ich im Ausland sein darf, davon hab ich noch nur 5 übrig, aber schon Flügzeugtickets bestellt für 31.05 - 16.06, und habe schon 400 dafür gezahlt, jetzt meint meine Büratorin das wenn ich nur 1 Tag später als diese 5 Tage komme,dann habe ich viele Probleme, erstens muss ich für die fehlende Tage bezalen, also 10, weil ich für 15 weg will, und zweitens, bekomme ich 3 monate keine 281 euro,ich habe jetzt eine Frage, wer kann mir helfen und sagen ob das genau so wird wie sie mir gesagt hat, oder will sie mir nur Angst machen??
    Ich danke euch für die Aufmerksamkeit, bitte wenn jemand weiß, helfen sie mir!

  • und 16 Tage Auslandsaufenthalt/ Urlaub hast Du doch schon hinter Dir in diesem Jahr - ich denke mal das muss man sich als ALGII Bezieher erst mal leisten können. Frage mach warum jemand so häufig als ALG II Bezieherins Ausland reisst, und so geht es auch wohl der SB'in und wenn man in einerm Unternehmen arbeitet und nur 21 Tage Urlaub zur Verfügung hat zahlt Dir der Arbeitgeber doch auch nicht die Tage die Du länger beleiben möchtetst Dein Gehalt weiter, da kannste froh sein wenn Du unbezahlten Sonderurlaub bekommst und nicht ne Kündigung !


    Ganz ehrlich - ich finde es gut dieser Art von Inanspruchnahme einen Riegel vor zuschieben!


    Gruss

  • wer sowas macht und das noch an die große glocke hängt, dem ist nicht zu helfen...
    ich meine kann ja sein das der urlaub geschenkt wurde, was solls, muss man schiki ja nicht verurteilen, aber wenn man den sb in der arge damit konfrontiert ist dieser natürlich angehalten in gesetz und vorschriften zu guggen, da braucht man sich nicht zu wundern das man unter umständen sanktionen zu befürchten hat


    komplett streichen der regelleistung ist sowieso nicht drinne, jetzt kannst du nur noch abwägen ob dir der urlaub vor den sanktionen geht und du das dann auch aussitzt oder den urlaub lieber sein lässt

  • das heißt also dass ich diese 10 tage, weil ich 15 weg will, muss ich dann zurück zahlen,aber nichts mehr dann, keine 3 monate 100% sanktion? weil sie meinte dass ich 281 euro weniger (also nichts) bekomme, falls ich sogar 1 tag später kommen sollte.

  • nein heist es nicht... offiziel ist der urlaub unrechtens, aber eine 100% sanktion dürfte auch nicht kommen, es liegt in deiner hand... auf den euro kann ichs dir nicht sagen, wie war es denn bisher hat der sb dich dauernd angerufen? hast du vorschläge zur arbeitsaufnahme schon abgelehnt?...


    um ehrlich zu sein ist die kenntnis des sb über dein urlaubsverhalten nicht gerade positiv für dich...
    mit sanktionsbearbeitung kenne ich mich auch nicht bis ins detail aus...
    aber letzlich ist es an dir... lasse ich den urlaub für soundsovile euro platzen und nehme lieber die regelleistung für etwa 1000 euro für das 1/4 jahr oder ich fahre in urlaub ...


    man muss immer mal die andere seite sehen, es gibt für hilfebedürftige bestimmte regeln und diese sind halt gesetzlich vorgeschrieben, über sinn oder unsinn zu diskutieren bin ich jederzeit bereit, aber ändern können wir die regeln hier definitiv nicht, da können wir hier schimpfen wie die rohrspatzen,

  • ich bin besuche jetzt die M10, und nächstes Jahr habe ich mir schon bei der FOS angemeldet, und jetzt sind Verien,also keine arbeitsstelle oder so was. Die frau die bei der alg für mich verantworlich ist, meint dass ich shcon 2 mal ohne erlaubnis wegfahren wollte und so.das ist alles scheise,die **** kann es schon machen dass ich weg bin, aber will es nicht, sie sagt mir auch städig "ich habe so ein gefüll bei ihnen,dass sie nur von der Stadt bezahlt werden können, sie schaffen doch kein FOS" und so ein scheiß.
    wenn ich nicht fahre muss ich dann 420 euro zahlen umsonst... das stresst mich voll

  • naja wer FERIEN mit V schreibt und eine Sachbearbeiterin als Hure beschimpft, obwohl diese auch "nur" ihren Job macht, dem würde ich eine FOS auch nicht zutrauen...
    die tatsachen sind klargestellt, die entscheidung liegt bei dir

  • aber es ändert nix an der tatsache das man sowas auch verbiegen kann.Vielleicht kann man gegen ne bescheinigung von einen e.V verein ein ehrenamt daraus machen.dann könnte die arge nix daran ändern.nur wer für soviel geld in urlaub fährt ich denke taschengeld noch dazu,der braucht auch kein h4.Ich meine mich erinnern zu können das nur werktage als fhlend angerechnet dürften.weis es leider nicht genau.Bei uns im 1€ job haben 6 wochen frei weil " nur werkage zählen"
    denke das ist beim h4 nicht anders.

  • ja, auch wenn das urlaubsgesetz keine anwendung findet (hier wird vom beschägtigten ausgegangen) ist werktagsregelung schon richtig, nur ist werktag von montag bis samstag und nicht wie fälschlich angenommen montag bis freitag

  • ohhhh man... entschuldigt meine Wortwahl aber ich kotz gleich.Ich glaub ich werd wieder Hartz 4 Empfänger... ;-/ ich reiss mir den ganzen monat für wenig geld den arsch auf und kann mir trotzdem keinen urlaub leisten...solche leute wie dich sollte man in ihr land zurück schicken...Sozialschmarotzer !!!!
    Boahhhhhh ich muss mich abreagieren.... Sorry leute aber das musste sein...und die 100 % sanktion hast du verdient wenn du deinen verpflichtungen nicht nachkommst...

  • Bin auch geschockt über diese Dreistigkeit, sich hier dann von einigen wirklichen H IV-Empfängern, Antwort auf solche kessen Fragen zu erhoffen. Da wird leider mal wieder eines der Vorurteile betreffend die wirklich Hilfebedürftigen, also "echten" H IV-Empfänger, komplett geschürt; es ist eklig.

  • ist doch immer so sie können schön in den urlaub fliegen haben ein schickes auto vor der tür und ich kann froh sein das ich einmal im jahr für ein paar tage zu meinen eltern an die ostsee fahren kann mit unserem alten auto wo man angst haben muss das nicht gleich was auseinderfällt wenn unser eins mal wegfliegen will muss er gleich erstmal belegen wo er das geld her hat man man man