Beiträge von danny1303

    Hey...


    Fühl mich auch wieder um einiges besser, da alles jetzt etwas geregelter
    sein wird und ich etwas geld zum leben habe.


    Naja, das mit den kontoauszügen ist garnicht schlimm, denn darauf hat sich in den
    letzten monaten eh nichts getan.


    Wohnungsmäßig versuche ich was passendes zu finden.
    Wobei mir ein wohlfühlen in der wohnung wichtiger ist, als etwas aus meinem
    nebenjob draufzulegen. Erstmal abwarten.


    Sollte ich bei irgendwas probleme haben, werde ich hier einfach nachfragen...

    Mahlzeit!


    Ich bin wieder zurück.


    Zuerst wurde natürlich die begründung der antragsstellung erfasst.
    Wurde natürlich mit fragen gelöchert.
    Seit wann getrennt. Teilen sie den Kühlschrank? Essen sie zusammen?
    Reden sie noch miteinander?


    Hab dann gesagt, dass das wohl kaum was mit meiner bedürftigkeit zu tun hat.
    Fakt wäre die Trennung, die räumliche trennung und das ich ausziehen muß.
    Hab dann noch gesagt mit einem lächeln, keine angst es ist keine gefahr im verzug,
    da wir nicht vorhaben uns schäden zuzuführen.


    Positiv: Ab heute bin ich wieder krankenversichert und benötige nur noch eine krankenversicherung die
    mich wieder nimmt. Puh, bin jetzt auf der sicheren seite, sollte mir was passieren.


    Folgende Unterlagen habe ich bekommen:


    Terminvereinbarung - Anlage Vermögen - Einkommensbescheinigung für meinen 400€ Job - Antrag auf Leistungen
    Anlage EK - Anlage KDU - Mietbescheinigung für noch gemeinsame Wohnung - Mietbescheinigung für neue Whng.


    Angemessene Wohnungsgröße: 45qm und 218,70€ Kaltmiete


    Mitzubringen beim nächsten Termin: Kontoauszüge der letzten 3 Monate???
    Dachte es reicht einen aktuellen mitzubringen...


    Sollte die Wohnug größer oder teurer ausfallen, so bekomme ich den maximalen satz und muss die differenz
    selber tragen. Dadurch kann aber keine Kaution übernommen werden.


    So, dass war es erstmal für den anfang.


    Werde mich jetzt mal ans ausfüllen und bearbeiten machen.
    Auch wenn der abgabetermin erst in sage und schreibe 7 Tagen ist...


    Ach ja, habe der SB direkt mitgeteilt, dass ich so gut wie keinen hausstand besitze und bei antragsabe
    gleichzeitig einen Antrag auf Erstausstattung machen.
    Eine liste mit den benötigten Sachen werde ich anfertigen.

    Horst!!!!!!


    Ich danke dir für deine antwort....
    Du redest mir von der seele!!!!!!


    Kann deine aussage unterstreichen und unterschreiben.


    Ich halte übrigens auch nichts von der EU und auch nicht von dem streben nach einer NWO...


    Land ist Land und so soll es bleiben, denn es ist gut so...

    Nicht meckern Klaus;)


    Und auf deine hilfe möchte ich auch nicht verzichten.


    Das mit den Regelleistungen weiß ich, denn ich habe ja schon von Mai 2006
    bis Oktober 2007 Leistungen bezogen.


    Ich weiß, dass es nicht so leicht ist von den Regelleistungen die Mehraufwendung für die wohnung zu begleichen.
    Habe aber noch einen 400€ Job wo ich ab und an arbeiten gehe. Da habe ich schnell 100€ mehr
    und diese sind ja auch nicht anrechnungsbar. Erst wenns über 100€ geht.


    Ist halt immer die sache eine vernünftige wohnung zu finden.
    Und in dieser ist eine küche drin. Ich selber habe nämlich keine.


    Des weiteren gebe ich ja gott sei dank die hoffnung nicht auf, habe ja einiges an bewerbungen
    laufen.


    Wie stelle ich denn eigendlich einen Antrag auf Erstausstattung?
    Gibts Vordrucke oder soll cih das dann einfach selber nieder schreiben?


    Und ja ab morgen berichte ich alles freiwillig und ganz genau...:)

    Hi Klaus!!!
    Auch wenn ihr jetzt auf mich einprügelt (scherz),
    Ich war heute noch nicht. Ich habe morgen um 8.30 Uhr erst einen Termin
    beim Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit. Im Anschluss fahre ich dann zur ARGE.


    Hab heute den ganzen Tag genutzt um schon einiges an Papierkram vorzubereiten.
    Unter anderem habe ich eine Bestätigung aufgesetzt, dass meine Freundin und ich uns
    getrennt haben und sie die wohnung kündigt. Dieses lasse ich von ihr unterschreiben.


    Einen wohnungsbesichtigungstermin habe ich auch schon gemacht. Allerdings übersteigt die Kaltmiete
    den Höchstsatz von 219€ um 50€. Aber vllt kann ich die differenz ja dann selber tragen.


    Des weiteren habe ich mich weiter über meine rechte und pflichten informiert.


    Werde mir beim Besuch der Arge allerdings direkt alles schriftlich geben lassen.
    Ich denke das ist mein Recht, oder?


    Wie ist das denn jetzt eigendlich, da meine Freundin und ich ja dann jetzt getrennt sind und ich in einem eigenen
    3. Raum schlafe, sind wir dann jetzt immer noch eine Bedarfsgmeinschaft?
    Und welche Zahlungen kann ich jetzt eigendlich erwarten, da ja sonst meine freundin alles bezahlt hat...


    Schuldigung, dass ich schon wieder soviele Fragen stelle...

    Ich glaube hier wird auch alles so gedreht, wie es am besten passt oder?
    Liest sich zumindestens so.


    Und wenn ich schwanger bin, verschreibe ich mich bestimmt nicht und gebe an ein kind zu wollen...
    Da freut man sich und weiß, dass man eins bekommt...


    Für mich hört es sich auch eher danach an, den bestmöglichen nutzen aus der sache zu ziehen...


    Just my 2 cents....

    Was soll das denn jetzt? Ich denke doch, dass man auch etwas
    freundlicher sein kann, oder?
    Will mich halt nur vorher gut genug informieren, damit ich auf der sicheren seite bin.


    Ich denke, genau dafür ist dieses forum.


    Bin weder dämlich, noch will ich jemanden verarschen und ARGE mitarbeiter bin ich auch nicht.


    Echt traurig wie man abgestempelt wird, nur weil man was genau wissen will.

    Gillt das eigentlich nur für die heizkosten?
    Als ich noch leistungsempfänger war, hatte ich eine stromnachzahlung von
    135€...


    Ich musste komplett dafür aufkommen.
    Oder hat man es einfach nur bei mir versucht, weil
    ich es eh nicht besser wusste?


    Werde ich machen, habe mir schon eine schöne rausgesucht..
    42 qm und 325€ warm plus gas für die heizung...


    Werde dann aber auch alles beantragen, was mir zusteht.Muss ich mich mal erkundigen.
    Ich habe nämlich nichts, kein fernseher, kein bett, kein schrank etc...
    Gehört alles meiner freundin...

    nu stell doch endlich mal den antrag und zwar gleich rückwirkend und sag dass du falsch beraten wurdest und nach dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch rückwirkend alg II willst


    wenn ablehnung kommt, geh zum anwalt oder frag hier nochmal


    Also meinst du ich soll am besten montag ganz normal wieder ALG2 beantragen und denen mitteilen,
    dass ich mich getrennt habe, aber momentan noch mit ihr zusammen wohne bis ich eine eigene wohnung habe? Haben ja auch noch ein drittes zimmer mit schlafmöglichkeit.
    Und gleichzeitig den antrag auf untersuchung stellen.? Mustereinspruch habe ich schon gefunden...


    Tut mir leid, wenn ich so viel fragen stelle...Kenne mich nunmal nicht so aus mit den ganzen möglichkeiten
    und möchte auch nichts falsch machen...