Beiträge von sundown

    Hallo Stefan,
    also bei Wechselmodellen gibt es leider noch nicht alzuviele Entscheidungen.
    Es könnte aber zwei Möglichkeiten geben.
    A. Der Unterhalt für den gr0ßen wird Minderend abgezogen und der Unterhalt für den Kleinen Prozentual zwischen den Eltern aufgeteilt.


    B. Keiner zahlt jeder übernimmt die kosten für den Kleinen, bedeutet Ihr sprecht euch ab wer was kauft, was der kleine braucht.

    @ Lirafe


    Die Mutter hat solange das Bestimmungsrecht wie das Kind in Ihrem Haushalt wohnt, ob das Kind möchte oder nicht.
    Bei einer nicht Leistungsfähigkeit kann geprüft werden durch KV ob der KM eine Zusatztätigkeit zuzumuten ist um den Unterhalt zu zahlen.Hierbei geht es ja nur darum um wieviel der KV entlastet wird, ob die KM aber in Bar oder in Form von Unterkunft und Nahrung zahlt bleibt Ihr Überlassen.
    Kann selbst durch eine Zusatztätigkeit nicht geleistet werden muß Sie dennoch die freie Wohnung zur verfügung stellen, wie auch bisher.


    Gruß Merlin

    Also auch hier sind die Antworten nicht ganz Korrekt.
    Also mit der Volljähridkeit deines Sohnes wird automatisch auch die Mutter mit Barunterhaltspflichtig, somit tritt DDT-Altersstufe 4 in kraft, bedeutet Einkommen Vater+ Mutter ergeben eine Einkommengruppe, hierraus entsteht der Unterhalt des Kindes, der nun Prozentual nach Einkommensverhältnissen geteilt wird.
    Die Mutter hat aber das Recht ihren Teil weiter als Naturalunterhalt zu zahlen, Deine Zahlung gegenüber den Sohn kann sich also verringern.

    Hallo
    In der Regel hat er bei diesem Nettoeinkommen nen bisschen mehr zu bezahlen. Ihm bleibt eine Grenze von Euro900.- wenn er keinerlei sonstigen Abzüge geltend machen kann, wie z.B. Eine Finanzielle Anschaffung während der Ehe (Kredit etc.) dann muss er auf jedenfall mehr bezahlen. Alles was er über diese 900 Euro verdient muss er abgeben um den Kindesunterhalt sichern zu können. Dabei ist es egal wieviel Nebenkosten er sonst noch hat. Wenn er 700Euro Miete zzgl. Nebenkosten hat dann ist das sein Problem, hat er Kredite zu laufen oder Schulden die er aufgenommen hat ebenfalls sein Ding. Das ist dem Jugendamt egal. Um den Anwalt kommst du dann wohl nicht herum.
    LG
    Dampfross


    Die Rechnung die Dampfross aufstellt ist vollkommen falsch.
    Von seinem Einkommen werden erst die Berufbedingten Aufwendungen abgezogen, in der Regel 5% vom Jahreseinkommen durch 12 monate( kann auch 5% übersteigen).Jetzt können noch Ehebedingte Schulden, Lebensversicherung und Private Rente mit 4% vom Brutto abgezogen werden, daraus ergibt sich das Bereinigte Netto und von diesem müssen Ihm 900€ verbleiben.


    Im schlechtsten Fall wäre sogar noch weniger drin.
    Im Besten Fall ca. 510€ statt 450.

    Hallo Hamlok,


    Du kannst ja auch die Regelstudienzeit durch einmaliges Wiederholen eines Semesters überschreiten, oder durch Krankheit bsp. das wäre dann kein Grund den Unterhalt einzustellen.
    Ist aber eine Semester aus Gründen, Ich sag mal: Es macht mehr Spaß im Freibad als im Hörsaal im Sommer, da könnte es Probleme geben.
    Kommt also darauf an aus welchen Grund die Zeit Überschritten wurde.

    Die Frage ist selten dämlich.Glaubst du wenn du eine neue Beziehung eingehst das du dann deinen leiblichen Kindern gegenüber keine Verpflichtungen mehr hast?Natürlich mußt du weiterhin Unterhalt zahlen und zwar solange wie bis deine KInder eine abgeschlossenen Ausbildung haben.Die KInder deiner derzeitigen Freundin bekommen doch sicher auch Unterhalt vom Vater oder nicht.


    Danke KItty,
    hab selten so ne Blöde Frage gelesen.


    Aber die Antwort zu der Frage, Nein die Kinder Deiner Lebensgefährtin spielen für den Unterhalt Deiner Kinder keine Rolle.

    Hallo.


    also zu Deinen Fragen,


    1.Du hast Unterhaltsanspruch nach DDT Stufe 4, Betrag wird errechnet aus Einkommen BEIDER Eltern, aber keiner zahlt mehr wie er allein zahlen würde.
    Der Unterhalt steht Dir zu, nicht Deiner Mutter.
    2. Wenn Dein Studium nicht vorzeitgt abgebrochen wird, oder die Zielstrebigkeit zu wünschen übrig läßt, sehe Ich hier keine.
    3. Handelt es sich um eine Erstausbildung die Zielstrebig verfolgt wurde, kann bis zum 27 Lebensjahr Unterhalt gewährt werden.
    4. Das Bacherlorstudium ist eine Berufsausbildung, somit muß das Master nicht unbedingt bezahlt werden, ist allerdings eine direkte Weiterführung.

    Hallo,
    Ich stell mal eine andere Frage in den Raum, wieso hat der Sohn nach fast 5jahren noch keine Ausbildungsstelle? Mal Überlegt etwas zu machen, was nicht unbedingt der Traum ist, aber wenigstens etwas in der Hand?
    Sorry das Ich es so sehe, aber nach fast 5 jahren, solltet Ihr dem Sohnemann mal etwas Dampf machen, sich zumindest einen festen Job zu suchen. Leiharbeitsfirmen nehmen auch ungelernte Arbeitskräfte.

    Hallo du solltest dich ersteinmal fragen ob bei diesem Einkommen überhaupt mehr zu holen ist.
    Bedeutet: ist das Einkommen schon Bereinigt?
    Wenn ja, bekommst du ca. 60€ mehr, wenn nein gibt es eh nicht mehr wegen der Berufbedingten Aufwendugen.
    Unterhaltsvorschuß wäre etwas mehr so ca. 50€ noch drauf, was dann vom Amt gezahlt wird.


    Ob du aber einen Streit vom Zaun brechen willst, mußt du selbst Entscheiden, Du kannst aber ohne das Ju zu beauftragen, dich dort Beraten lassen.


    Viel Glück und triff die richtge Entscheidung auch für Eure Kids.

    Hallo , also das der KU wegen eines Praktikums reduziert wird ist eher unwahrscheinlich, da dies ja kein dauerhaftes Einkommen dastellt, Auch könnte man hier Berufsbedingte Aufwendungen geltend machen. Dann wären aber höchstens 10€ in abzug zu bringen von den 422€.

    Da liegt das liebe Töchterlein aber leider ganz falsch, in erster Linie ist ab 6 Wochen vor der Geburt der Vater des Kindes für sie verantwortlich. Zwar müssen Eltern ihren Kindern bis 25 Unterhalt gewähren, aber hierbei habt Ihr das Bestimmungsrecht, eure Tochter hat kein anrecht auf eine eigene Wohnung.
    Im großen ganzen darf Sie jetzt gar nicht ausziehen und den Unterhalt für sich und das Kind muß der Kindesvater bezahlen.
    Geht mal mit der Tochter aufs Jugendamt da bekommt ihr Beratung was zu tun ist und auch das beste für das noch nicht geborene, eure Tochter is eh noch zu jung das Kind allein mit Freund aufzuziehen da dieser auch noch nicht sehr viel Lebenserfahrung hat.
    Bietet lieber hilfe bei der Erziehung an wenn möglich, damit eure Tochter zumindest versuchen kann eine Ausbildung zu machen, wenn der Zwerg so 1Jahr alt ist.

    50€ sind wirklich nicht ok bei 1200€. Es den er hat hohe Berufbedingte Aufwendungen, aber dem Rat von Lena kann ich mich nur anschließen. Du kannst beim zuständigen Gericht, einen Beratungsgutschein für 10€ beantragen.

    Die Antwort von lena 08 ist nicht ganz Richtig. Dein Selbstbehalt liegt bei 900€ derzeit. Bei den Schulden kommt es darauf an, um welche es sich handelt und in welchem zusammenhang diese entstanden sind. Im schlimmsten Fall kann dich ein Gericht zur Privatinsolvenz zwingen, damit du Unterhalt zahlen kannst.
    Sollte sich das Jugendamt bei dir melden zwecks Titel für Unterhalt, kann Ich dir in Deinem Fall nur Raten sofort zu einem Anwalt für Familienrecht sonst haste echt die A....karte.

    Hey, also den KU auf ein Sparbuch zu legen kannste vergessen, da dieser für den Lebensunterhalt des Kindes benötigt wird.
    Ob Deine Ex mit einem Alkoholiker zusammenlebr spielt in erster Linie keine Rolle solange das Kind nicht schaden nimmt.
    Allerdings würde Ich das Jugendamt über die Situation informieren, wenn also wie du schreibst, das Geld für etwas anders verwendet wird und das Kind somit nicht ausreichend versorgt wird, greift das Jugendamt ein.
    Sorry aber viele möglichkeiten haste leider nicht, zumal ihr nicht verheiratet waren.
    Aber geh auf alle Fälle zum Jugendamt und benachrichte diese das das Kind in einem Haushalt mit Alkoholiker lebt, aber paß auf das die Anschuldigung auch Richtig sind.Du mußt auf die Zähne beißen, durchhalten und keine Kurzschlußreaktion, bleib Sachlich.

    Also Gestzlich geht der Unterhalt auf das Konto des Kindes. Kindergeld bleibt auf Ihrem Konto, auch haben Sie das Bestimmungsrecht für Ihren Teil des Barunterhalts, d.h. Sie können bestimmen wie sie ihren teil leisten(Wohnung, Nahrung etc.)
    Hier auf der Hauptseite auf Unterhalt gehen und dann Bestimmungsrecht anklicken.
    Hoffe es hat Ihnen geholfen.

    Ich verstehe Sie nun so das er für beide Kinder jeweils 377€ bezahlt.Dann wird sich kaum etwas ändern da zwar das gesamte Kindergeld der 18j jetzt anzurechnen ist. Aber dennoch bei Ihrem Fall kaum etwas ändert.
    Leider wird Ihr Einkommen auf 770€ Reduziert sodas Sie mit 30€ Unterhalt leisten können.Bedeutet nur das Ihr Ex 30€ weniger für die große zahlen muß. Ich gehe mal von 110% Unterhaltszahlung aus, das wären nach DDT 353€ für 18j. also müsste er etwa 323€ bezahlen.

    Eigentlich fehlen hiernoch einige Fakten.
    1. Ist bei den 377€ Unterhalt schon die Ausbildungsvergütung abgezogen?
    2. Wer ist für das zweite Kind verantwortlich?


    Also Ich gehe jetzt davon aus das dein Ex auch für das zweite Kind Unterhalt zahlt und bei den 377€ für die fast 18j. die Ausbildungsvergütung schon ab ist. Du bist auch mit EU-Rente Unterhaltspflichtig dein Selbstbehalt wird auf 770€ reduziert wie bei allen anderen Rentern auch.Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt.



    Stimmt nicht ganz Anwalt wird benötigt seit neustem, da sonst Ablehnung der Änderung.


    @ Danielo bitte weiter so
    @ Advokat laß den scheiß, das hier ist ein Forum und keine Rechtsberatungsstelle aller Anwalt. Jeder darf dem anderen Helfen soweit er kann.