Beiträge von Birgit63

    Nenn mir mal eine Person, die keine Rückenprobleme hat, wenn sie 8 - 10 Stunden am Schreibtisch sitzt. Dann muss man sich eben in der Freizeit mehr bewegen. Ich sitze auch im Büro, hatte schon einen Bandscheibenvorfall und trotzdem habe ich nicht meinen Job aufgegeben, weil ich eben keine 8 - 10 Stunden im Büro sitzen kann. Ich gehe in meiner Freizeit ins Fitnessstudio, trainiere dort unter Anleitung meinen Rücken und die Muskeln. Denn daran liegt es oft, wenn man Rückenprobleme hat.


    Also wenn du deshalb in deinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst, hoffe ich sehr, dass du keinerlei Unterstützung bekommst. Das ist Humbug. Ich gehe vielmehr davon aus, dass du auf deinen erlernten Beruf keinen Bock hast und nur eine Ausrede suchst, um auf Staatskosten eine 2. Ausbildung finanziert zu bekommen.

    Wenn du es mit dem Rücken hast, ist der Beruf des Krankenpflegers ja wohl total daneben. Meine Tochter musste, weil sie Probleme mit dem Rücken hat, nach ihrer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin, noch eine kaufmännische Ausbildung machen. Die hat sie allerdings ohne Hartz IV gemacht. Sie musste leider weiterhin zu Hause wohnen bleiben, damit sie diese Ausbildung machen konnte. Nun sucht sie sich ein WG-Zimmer, weil sie noch in der Ausbildung ist und mit 25 Jahren nun gern ausziehen möchte und sich eine eigene Wohnung nicht leisten kann.

    Da du von einer weiteren Ausbildung sprichst, gehe ich davon aus, dass du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast. Deine Eltern sind dir daher und auch weil du schon 25 bist, nicht mehr unterhaltspflichtig.
    Hartz IV bekommst du aber nicht, da du eine Ausbildung machst. Vielleicht kannst du es mit BAB versuchen. Oder Azubi-Gehalt und Wohngeld. Außerdem kannst du dir ja ein WG-Zimmer suchen. Das kannst du dann bestimmt auch von deinem Azubi-Gehalt bezahlen. Es muss ja nicht gleich eine Wohnung sein.

    In der heutigen Zeit den Job einfach hinschmeißen, weil er zu anstrengend war, geht natürlich nicht. Darauf gibt es erstmal eine Sánktion bzw. gar nix vom Amt (für 3 Monate). Außerdem ist erst zu prüfen, ob deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, da du ja wohl noch keine Ausbildung hast und U 25 bist.

    In der heutigen Zeit den Job einfach hinschmeißen, weil er zu anstrengend war, geht natürlich nicht. Darauf gibt es erstmal eine Sánktion bzw. gar nix vom Amt. Außerdem ist erst zu prüfen, ob deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, da du ja wohl noch keine Ausbildung has tund U 25 bist.

    Man darf bei solchen Mängeln die Miete mindern. Aber Vorsicht, das Geld, was Ihr nicht an den Vermieter überweist, müsst ihr sparen und dürft es nicht ausgeben, da es ja vom Jobcenter für die Miete gedacht ist. Das kann nämlich vom Jobcenter zurückgefordert werden.

    Du bekommst keine Erstausstattung. Deine Eltern sind dir unterhaltsverpflichtet, da deine Eltern beide verdienen und du noch keine 25 Jahre alt bist. Du kannst aber, wenn es eine betriebliche Ausbildung ist, BAB beantragen. Allerdings gibt es bei BAB keine Erstausstattung. Du bekommst aber monatlich etwas zur Miete dazu.

    Klaro wird er das Geld zurückzahlen müssen. Wäre ja noch schöner, das würde ja dann Schule machen. So kommt man auch zu Geld. Außerdem droht ihm eine Sanktion. Hat dein Schwager gedacht, dass er dort in einem Hotel untergebracht wird? Bei uns wird die Straßenbahn verlängert. An der neuen Endstation stehen sogenannte Wohncontainer, dort wohnen die Bauarbeiter, die von außerhalb kommen. Sie haben auch nur ein Dixieklo. So ist das eben. Wer arbeiten will, muss auch manche Unannehmlichkeit in Kauf nehmen. Gar nicht erst den Job anzutreten geht ja nun gar nicht.

    Ich finde es schon richtig, dass es nicht ganz so einfach ist, Geld vom Amt zu bekommen. Man muss schon was dafür tun. Wir gehen für unser Geld arbeiten, dass ist auch oft mühsam. Also finde ich das rumgejammere, wie lästig doch die Anträge sind, schon sehr dreist.

    Ja, das ist richtig. Das nennt sich das Zuflussprinzip. Das Geld was dir im Bezug zufließt wird als Einkommen gerechnet und entsprechend vom Hartz IV abgezogen bzw. auf die nächsten Monate verteilt abgezogen. Anders herum wäre es genauso. Wenn du hättest nachzahlen müssen, hätte das Jobcenter die Betriebskostennachzahlung auch übernommen, obwohl diese Nachzahlung aus der Zeit vor dem Hartz IV Bezug stammt.

    Ich habe nicht gesagt, dass die Hartz IV Empfänger hecken wie die Kanickel. Ich habe nur gesagt, dass diese sich wenig darüber Gedanken machen, ob sie die Kinder auch ernähren können. Das ist nun mal Fakt. Ich fahre so ca. alle 4 Jahre eine Woche an die See. Oh ist das viel. Ich bin anscheinend Millionärin. Ich habe auch nie behauptet, dass ich nicht arbeitslos werden kann. Im Gegenteil, ich habe geschrieben, dass auch mein Mann schon mehrfach arbeitslos war. Allerdings hat er sich immer sehr bemüht, wieder Arbeit zu finden. Das zeigt nur, dass wer wirklich arbeiten will, auch Arbeit findet.

    Ja ich habe ein Kind, keinen Sportwagen, keine Eigentumswohnung, in Urlaub fahre ich, wenn überhaupt, an die Ostsee. Ich gehe seit meiner Schulzeit arbeiten, habe, weil ich es mir nicht leisten konnte, ein halbes Jahr nach der Geburt meiner Tochter wieder angefangen zu arbeiten. Mein Mann geht auch arbeiten. Ein zweites Kind konnten wir uns finanziell nicht leisten. Auf die Idee, dann Geld vom Staat in Anspruch zu nehmen, sind wir gar nicht gekommen. Für uns war immer klar, dass wir so gut es geht, dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollen. Mein Mann war auch schon mehrmals arbeitslos. Gott sei dank hat er immer noch im Arbeitslosengeldbezug Arbeit gefunden. Er hat aber auch nie auf seinen gelernten Beruf bestanden. Er hat auch Arbeit angenommen, die seinem Niveau nicht entsprochen hat, nur damit wir nicht in die Arbeitslosenhilfe (so hieß Hartz IV früher mal) fielen. Wir leben zu dritt in einer ganz normalen 3-Zimmer-Mietwohnung mit 77 qm. Ach ja, ein Auto haben wir. Allerdings nur ein kleines. Das braucht mein Mann um zur Arbeit zu kommen. Ich fahre im Sommer mit dem Rad (eine Strecke 10 km), damit ich die Fahrkarte spare.

    Ich kann das nicht verstehen. Jeder der arbeitet, überlegt, ob er sich ein Kind leisten kann. Bei den Hartz IV Beziehern ist das anders. Da wird überhaupt nicht überlegt und hinterher gejammert, wenn das Geld nicht langt.

    Gerade weil er einen Aufhebungsvertrag gemacht hat, bekommt er Sanktionen. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet in beiderseitigem Einvernehmen. Einem Aufhebungsvertrag braucht man bzw. sollte man nicht zustimmen. Meistens wird ein Aufhebungsvertrag in Verbindung mit der Drohung, dass man sonst die fristlose Kündigung bekommt, gemacht. Für eine fristlose Kündigung muss es aber triftige Gründe geben. Sollten eben diese vorliegen, dann bekommt man auch Sanktionen.