Beiträge von Sascha

    Wenn ihr zu einer Zeit umgezogen seit in der ihr keine Leistungen bezogen habt (auch nicht rückwirkend) ist das eigentlich ein sehr guter Ansatzpunkt (wenn die Wohnung innerhalb der max. Quadratmeter und der Mietobergrenze liegt).
    Da aber schon ein Ablehnungsbescheid vorliegt würde ich dir aber in diesem Fall auch ein RA empfehlen. Die Erstberatung für ALG2-Empfänger ist auch kostenlos!

    Hallo!


    Generell akzeptiert das Amt nur Umzüge wenn ein zwingender Grund vorliegt. Das wäre z.B. dass die Wohnung zu groß oder zu klein wäre oder zu teuer.
    Wenn "die sagen" auf Ärzte gemünzt ist benötigt sie ein ärztliches Attest das aussagt das sie eine tiefer gelegene Wohnung oder eine Wohnung mit Fahrstuhl benötigt.

    Hallo!


    Generell erst mal nein.
    Wenn man bei Eintritt in die Bedürftigkeit ein Haus bis zu 130 qm besitzt darf man das behalten.
    Evtl. ausstehende Tilgung wird aber nicht übernommen.


    Je nach Größe der Familie ist es aber nicht mehr möglich eine große Wohnung zu finden und muss ein Haus mieten (ab 5 oder 6 Personen, je anch Stadt und Wohnungmarkt).
    Dann wäre es möglich dieses Haus zu mieten. Ein Kauf wäre ein reines Privatgeschäft und würde, weder als Mietkauf oder als Ratenkauf, nicht vom Amt anerkannt werden!
    Liegt also die monatliche Rate des Hauses bei angenommen 750 Euro (nur für den Kauf) müsste man diesen Betrag von den Leistungen die man monatlich bezieht abrechnen.

    Hallo!


    Ich pers. habe noch keine Erfahrungen mit dem Gebiet gemacht (Gott sei Dank).
    Was ich aber von anderen gehört habe ist das ihr "Selbstbewußtsein" oder ihre Chancen auf eine reguläre Stelle eher gesunken sind.
    Neben den offiziellen Seiten kann ich die noch empfehlen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/1-Euro-Job#Kritik_und_negative_Auswirkungen
    http://www.hartzkampagne.de/


    Meine Meinung: Sklaven bekommen zu Essen, Kleidung und ein Dach über den Kopf. Arbeitslose bekommen 1 Euro...

    Hallo!


    Ja, KiGeld und Unterhalt zählen als EInkommen und werden berechnet.
    Ihr beide werdet fortan als BG (Bedarfgemeinschaft) geführt und ihr Einkommen wird abzüglich des Eigenbehaltes angerechnet. Der Eigenbehalt beträgt bei den ersten 100Euro 100%, bei 101-800 Euro 20% und darüber 10%.
    Da sie bei ihrem Vater lebt ist es wahrscheinlich das er auch in die BG eingerechnet wird. Dann wird keiner von euch damit glücklich.

    Hallo!


    Wer ein Kind hat (egal ob mit 16 oder 60 Jahren) hat einen Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung!
    Wenn ihr dann zusammen in eure erste gemeinsame Wohnung zieht habt ihr zusätzlich Anspruch auf Erstausstattung!
    Lege gegen eine Ablehnung Widerspruch ein und lasse dich z.B. bei ProFamilia beraten!
    Beachte das er dann für euch voll aufkommt und ihr alle auf Hartz4-Niveau lebt (er darf von 900 Euro ca. 250 behalten die er mehr hat).

    Hallo!


    Für zwei Personen ist die Wohnung zu groß, für drei darf man 75qm haben. Die Miete erscheint mir nicht zu hoch (kenne die Grenzen in Berlin aber nicht).
    Babys zählen wie alle anderen Personen auch!
    Kaution zahlt das Amt als Darlehen, es wird danach monatlich von dem laufenden Geld abgezogen (aber bevor man den Mietvertrag unterschreibt nachfragen sonst ist das ein Ablehnungsgrund!).
    Bei den Umzugskosten wird ein Transporter (z.B. Sprinter-Miete) übernommen; das Amt geht davon aus das in deinem Bekanntenkreis genug Personen sind die helfen bzw.fahren können!

    Hallo!


    Die Grenze wird in etwa stimmen, sie variiert je nach Stadt.
    Wenn es stimmt bleiben folgende Möglichkeiten:
    1. Vermieter ansprechen ob er die Miete um € 19.- kürzt (offiziell, inoffiziell kann man die €19.- zusätzlich überweisen).
    2. Beim Amt anfragen ob die Wohnung bis zu Obergrenze übernommen wird und man die €19.- aus eigener Tasche zahlt. Kann das Amt machen, muss es aber nicht. Darum ist Punkt 1 einfacher!

    Hallo!


    Als erstes bitte folgendes Bedenken: Verarmt einer in der Personen in der Wohnung, tun dies evtl. alle.
    Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und werdet gemeinschaftlich berechnet.
    Wenn ihr euch die Wohnung nicht mehr leisten könnt und eine günstigere sucht dann wird das Amt in die Hände klatschen und "ja" sagen.
    Ob deine Mutter mit euch zusammenziehen kann weiß ich nicht. Wenn sie (auch nur leicht) pflegebedürftig ist dann auf jeden Fall. Am besten beim Amt anonym am Telefon anfragen!

    Hallo!


    Bei einer Formulierung bin ich gerne behilflich aber es wäre wichtig zu wissen mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt worden ist!

    Hallo!


    Leider nein. Auszubildene haben, so falsch es auch ist, viel weniger Ansprüche als ALG2-Empfänger. Du kannst weder Schulgeld noch Fahrkarte geltend machen.
    Schulmaterialien sind nur für bestimmte (wenige) Schulen genehmigt, ein PC gehört allerdings nicht dazu.
    Versuche bei der Arge dein Problem zu schildern und einen Kredit zu bekommen den du monatlich zurückbezahlst.

    Hallo!


    PACS= französische Pendant zur eingetragenen Partnerschaft, richtig?!


    Wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht und es grundlos kündigt oder seine Kündigung absichtlich provoziert hat kaum Ansprüche auf ALG 2 bis eine Sperre abgelaufen ist (meist 3 Monate).
    Ich meine deine Miete wird noch übernommen und du kriegst Gutscheine für Lebensmittel.
    Du musst, wenn du auswanderst, von der Kündigung bis zur Abreise von deinen Ersparnissen leben.

    Hallo!


    Momentan stellt es sich für dich wohl so dar:
    Bedarf: Du 325, Kind 207, Miete: ? = Gesamtbedarf
    Einkommen: KiGeld 154, Unterhalt 177, ErzGeld zählt nicht, Differenz ist die Überweisung des Amtes.


    Bei ihm würde frage ich mich warum er Unterhalt zahlen muss (er versorgt 2 von 4 Kindern)!
    Auch bei Selbstständigkeit besteht prinzipiell ein Anspruch auf Hartz4, es ist nur komplizierter zu berechnen.
    Wichtig ist: Ihr müsste herausfinden ob der von ihm gezahlte Unterhalt bei einem Hartz4-Antrag angerechnet werden würde!
    Beispielrechnung wenn ihr zusammenzieht:
    Bedarf: Du 311, er 311, dein Kind 207, seine Kinder2x 207 (wenn die unter 15 sind) + Kosten des Hauses (AUSSER: Tilgungsraten!!! Es werden nur Steuern, Zinsen etc. angerechnet!)
    Einkommen: 3x Kindergeld, Unterhalt von deinem Ex, sein Einkommen.


    Sonderausgaben: Tilgung für das Haus + evtl. Unterhalt an seine beiden Kinder bei seiner Ex.


    Ich würde vermuten das es ein zu hohes Risiko ist wenn er nicht alle mit seinem Geld versorgen kann oder du noch arbeitest.
    Beim Amt könnt ihr nachfragen, besser ist aber eine Hartz4-Beratungsstelle aufzusuchen.


    Miete wird er definitif nicht verlangen können da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet!

    Hallo!


    Prinzipiell ja, das Kind zählt mit seinem Vermögen und seinem evtl. Einkommen mit zur Bedarfsgemeinschaft.
    Anrechnungsfrei sind meines Wissens nach € 200.- pro Lebnsjahr die man sparen darf ohne dass das Amt diese antasten darf.

    Hallo!


    Es ist tatsächlich so das du begründen musst wovon du gelebt hast. In der Regel werden die Kontoauszüge der letzten 6 Monate kontrolliert.
    Wenn du in den letzten Monaten gearbeitet hast, besteht evtl. Anspruch auf Alg1, wenn nicht dann auf jeden Fall auf Alg2.
    Solltest du schwarz gearbeitet haben bleibt dir nur die Hoffnung das sie dir abkaufen das du von den Ersparnissen unter seinem Kopfkissen gelebt hast. Wenn du angibst das dich jemand finanziell unterstützt hat werden sie bei dem wieder an die Tür klopfen!

    Hallo!
    Jugendliche und Erwachsene unter 25 haben im Regelfall kein Anspruch auf eine Wohnung:
    http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/hartz/060328.jhtml?rubrikenstyle=politik


    In deinem Fall kommt hinzu das du minderjährig bist. Um eine eigene Wohnung zu haben und ohne Vormund zu leben müsstest du vor Gericht deine Volljährigkeit beantragen.
    Es wäre gut zu wissen warum deine Mutter dich nicht aufnehmen kann; wenn es zwischen euch keinen Kontakt gibt und ihr auf "Kriegsfuß" miteinander steht gilt das als Härtefall (du musst es aber belegen können). Ansonsten wäre sie wohl verpflichtet da du noch keine eigene Wohnung hattest.
    Deinen Vater würde man vermutlich sagen das er sich eine größere Wohnung suchen kann damit du einziehst.
    Ein Härtefall würde dann wieder eintreten wenn die Mitbewohner deines Vaters kein "Guter Umgang" wären (Alkohol, Drogen etc.)
    Falls deine Tante dich nicht nur aufgenommen sondern auch deine Vormundschaft inne hat kann sie dich nicht rausschmeißen und muss dich bei sich wohnen lassen und finanziell versorgen (bis max. 25 Jahre).