Beiträge von hosching

    Hallo,
    wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und es wird das gemeinsamme Einkommen angerechnet.
    Bei dem Verdienst Deines Freundes, würdest Du nichts mehr vom Amt bekommen.
    Mein Tip: Jeder seine eigene Wohnung und fertig.
    Du kannst ja trotzdem bei Deinem Freund übernachten, es ist nur wichtig, dass Du der ARGE immer beweisen kannst, dass Du in Deiner eigenen Wohnung wohnst.
    Die ARGE darf kontrollieren, aber nur Deine Wohnung.
    Die Wohnung Deines Freundes dürfen ARGE Mitarbeiter nur mit Genehmigung Deines Freundes betretten.

    Hallo,
    ich habe eine Bekannte die sich selbstständig machen wollte.
    Sie musste erst, zu einer der ARGE angeschlossenen Beratungsfirma (die wollen ja auch Geld verdienen).
    Dann musste sie ein Konzept erarbeiten um nachzuweisen, dass ihre Firme sich auch selber trägt.
    Bei der Finanzierung hat sich dann alles zerschlagen.
    Von der ARGE hätte sie zirka 2500,00 € bekommen und müsste noch einen Kredit aufnehmen.
    Allerdings hat sie ohne Sicherheiten bei mehreren Banken keine Chance gehabt.
    Der ganze Quatsch mit staatlicher Förderung ist gelogen.
    Ohne Sicherheiten bokommst Du kein Geld.

    Hallo,
    ist wirklich etwas kompliziert bei Dir.
    Wenn Du aber 100 % ig eine Arbeitsstelle nachweisen kannst und dadurch keine staatliche Hilfe mehr in Anspruch nehmen musst, darf die ARGE eigendlich nichts gegen ein Wohnungswechsel haben.
    Ich glaube sogar das die ARGE Umzugskosten übernehmen muss.
    Erkundige Dich doch bei einem Anwalt für Sozialrecht, der ist für Hartz IV empfänger kostenlos, also keine Angst.

    Hallo,
    Dir stehen 347,00 € + Miete in angemessener Höhe (von Ort zu Ort unterschiedlich) zu.
    Das ist die Höhe eines Hartz IV empfängers, zu Diesem darfst Du 160,00 € bei nicht mehr wie 14,9 Std. Arbeitszeit pro Woche hinzuverdienen.
    Also der Rat gehe zum Sozialgericht und keine Angst Dieses ist kostenlos.

    Hallo,
    da Deine Freundin Dich garantiert finanzieren muss, steht also einem Umzug nichts im wege.
    Warum auch, Du bekommst sowieso nichts mehr vom Amt.
    Aber trotzdem kleiner Tip.
    Man kann sich ja nach einigen Monaten wieder trennen, dann bist Du gezwungen Dir eine eigene Wohnung zu suchen und hast auch Anspruch auf Leistungen.
    Was meinst Du wie viele Pärchen zwei Wohnungen haben und nur in einer leben?

    Hallo,
    wie Hoch die Summe sein darf die ich behalten darf von einer Aufwandsentschädigung ist mir auch unbekannt.
    Aber diese Entschädigung ist ja kein Verdienst sondern ein Ersatz für etwas wo ich in Vorkasse gegangen bin, also auch nicht angerechnet werden darf.
    Kleiner Tip für Abwesendheit: Du must am besten 2-3 Tage vor der Abwesendheit einen Termin und Gespräch beim Amt gehabt haben und Du musst wissen, dass während der Abwesendheit kein Arbeitsangebot für Dich kommen kann.
    Dann eine Vertrauensperson die die Post öffnet und Dich telefonisch erreichen kann wenn es brenzlich wird mit einem Termin.
    Bei Aufenthalt im Ausland natürlich auch für Dich nicht ganz einfach innerhalb 24 Std. nach Hause zu kommen.
    Aber ich bin schon seit Jahren arbeitslos und es klappte bis jetzt immer.

    Hallo,
    warum lässt Du nicht alles so wie es ist (auf dem Papier).
    Ein Pärchen welches zusammenzieht, hat es immer sehr, sehr schwer nachzuweisen, dass sie nur eine WG sind.
    Also wird euer gesammtes Einkommen angerechnet.
    Wichtig ist, wenn Du zu Deinem Freund ziehst, dass Du bei Deinen Eltern weiterhin gemeldet bist und jederzeit nachweisen kannst das Du dort auch wirklich wohnst.
    Da Dein Freund arbeitet und dadurch keinerlei staatliche Stützung bekommt, dürfen Mitarbeiter der ARGE auch nicht seine Wohnung betreten ohne seine Erlaubnis.
    Noch etwas wichtiges, Du hast kein Telefon, bist also nur postalisch zu erreichen, was für Hartz IV Empfänger sowieso das beste ist.

    Hallo,
    wen Du nur reines Hartz IV bekommst darfst Du meiner Meinung und auch Erfahrung 160,00 € dazu verdienen.
    Aber bekommst Du noch irgend welche Zuschläge zu Hartz IV wird anders berechnet.
    Im übrigen müssen bei einem 400,00 € Job Fahrtkosten berücksichtigt werden und auch erstattet.
    Natürlich gibt man immer PKW an, denn kann man sich ja auch bei Bekannten und Kumpels geborgt haben.
    Ist bei mir noch nie überprüft worden.
    Bei der Entgeldvariante kann ich nichts zu sagen.
    Also einen Besuch bei der ARGE machen, am besten gleich bei der Leistungsabteilung.
    Sollte da wiedermal Blödsinn erzählt werden, sofort zum Sozialgericht und keine Angst ist kostenlos.

    Hallo,
    es ist wohl richtig, dass Du Dich nicht abmelden musst, aber in der neuen Wohnung anmelden.
    Das abmelden in der alten Wohnung macht dann das Meldeamt (meistens jedenfalls).
    Wenn Du Deine Mutter nicht mehr unterstützen kannst, hat Sie garantiert Anspruch auf staatliche Hilfe.
    Du kannst ja auch ohne weiteres nachweisen, das eine Unterstützung deinerseits nicht mehr möglich ist.
    Also Deiner Mutter kein Geld mehr überweisen, wenn Du Ihr Geld in Bar per Einschreiben schickst, geht das keinem was an (man muss eben auch schweigen können, zu jederman).
    Deine Mutter soll sofort zur ARGE und einen Antrag stellen.
    Nochwas, Du musst natürlich ausgezogen sein und eine neue Meldeadresse haben (auf dem Papier).
    Sollte es Schwierigkeiten mit der ARGE geben, sofort zum Sozialgericht und keine Angst das ist kostenlos.

    Hallo,
    ich kenne das Rückzahlungsproblem aus eigener Erfahrung.
    Es wird aber fast immer eine Ratenzahlung akzeptiert.
    Wenn euer Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt ist eine Rückzahlung von euch sowieso nur freiwillig.
    Denn wer Schulden hat und die zurückzahlen will, aber nicht kann, kann meistens nicht dafür.
    Also macht es so wie ich, zahlt einfach nach eurem ermessen monatlich eine Rate.

    Hallo,
    Meldeadresse mus nicht unbedingt Wohnadresse sein.
    Kann es möglich sein, dass die ARGE Dich unter der Meldeadresse nicht erreicht hat?
    Aber drotzdem einen Rat.
    In Deiner verzwickten Situation würde ich zum Sozialgericht gehen.
    Auch ein Anwalt für Sozialrecht kann helfen.
    Bitte keine Angst vor Kosten, es gibt Anträge, die jeder gute Anwalt parat hat für Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.
    Sozialgericht ist sowieso für Dich kostenlos.
    Ich bin diesen Weg auch schon oft gegangen.
    Sollst mal sehen wie schnell die ARGE in die Puschen kommt.

    Hallo,
    also ich würde an Deiner Stelle sofort zum Sozialgericht gehen und den Fall dort darlegen.
    Im übrigen ist dieses völlig kostenlos.
    Aus eigener Erfahrung und von anderen weis ich das dann die ARGE sehr schnell in die Puschen kommt.
    Nochmal keine Angst vor Gericht oder auch Anwalt , es ist kostenlos.

    Hallo,
    also eine eigene Wohnung würde ich mir an Deiner Stelle auch suchen.
    Aber Du musst Dir die Genehmigung der ARGE einholen. Da erfährst Du auch die Größe und die Höhe der Miete mit Nebenkosten die max. gezahlt wird.
    In Deiner Situation dürfte die ARGE keine Schwierigkeiten machen.
    Nun zum Problem mit der WG.
    Das Ihr nur eine WG seit müsst Ihr beweisen, welches teilweise sehr schwer ist.
    Ich würde an Stelle deines Freundes mit den Eltern reden, dass ich dort gemeldet bleibe und was ganz wichtig ist immer nachweisen kann das ich dort auch wohne.
    Wenn Ihr zusammen in eine Wohnung zieht wird euer gemeinsammes Einkommen angerechnet und in Eurer Situation müsst Ihr wohl betteln gehen.
    Also nur Du suchst Dir eine eigene Wohnung, die ARGE darf nämlich auch nach Terminabsprache die Wohnung kontrolieren.
    Anträge auf Erstaussttatung stellt man immer erst wenn man eine Wohnung hat, vorher keinen Ton über dieses Thema verlauten lassen.
    Solltest Du doch Ärger bekommen mit der ARGE, rate ich Dir einen Fachanwalt einzuschalten.
    Dieser ist auf Antrag kostenlos.
    Einfach zu einem Anwalt für Sozialrecht hingehen und sich erkundigen.
    In meiner Stadt haben wir zwei Anwälte die für Hartz IV Empfänger kostenlos arbeiten.
    Diese haben auch immer gleich die passenden Anträge parat.
    Viel Glück

    Hallo,
    natürlich kann man eine Bedarfsgemeinschaft auflösen.
    Es kann Dich kein Amt zwingen mit einer Person zusammen zu leben wenn es nicht mehr geht.
    Du must den Sachverhalt bei der ARGE darstellen, dass ein zusammen leben nicht mehr geht und Ihr euch trennen müsst.
    Ob Ihr euch wirklich trennt geht nach aussen keinem was an, Ihr müsst es einfach durchziehen nach aussen.
    Bei Hausverwaltungen sieht es sehr unterschiedlich aus.
    Du must Dich erkundigen wo schon viele Hartz IV Empfänger wohnen, denn dort hast Du die beste Chance
    eine geeignete Wohnung zu finden.
    Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit müssen auch einige Sachen aus der gemeinsammen Wohnung Dir gehören.
    Wichtig ist noch, dass Du erst die Genehmigung der ARGE für eine eigene Wohnung hast.
    Die Trennung müsst Ihr beide bei der ARGE bestätigen, am besten vor den Mitarbeitern auch noch streiten.
    Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kannst Du immer noch Anträge stellen.
    Aber zu Anfang erst mal den Mund dazu halten und die Genemigung für eine eigene Wohnung bekommen.
    Solltest Du Schwierigkeiten haben, keine Angst vor einem Fachanwalt, der ist für Hartz IV Empfänger kostenlos.
    Entsprechende Anträge für Kostenübernahme durch den Staat haben die Anwälte meistens parat.

    Hallo,
    dem Kauf einer Eigentumswohnung dürfte nichts im Wege stehen, meiner Meinung nach.
    Den was Du mit Deinem Geld vor ALG II machst geht ja eigendlich keinem was an.
    Barvermögen würde ich wenn es mehr als die erlaubte Summe ist (200,00 € pro Lebensjahr) zu Hause in Bar lagern oder ein Konto einrichten welches auf einen anderen Namen läuft (100 % iges Vertrauen muss da sein).