Beiträge von mani

    Ja. § 12a SGB II sagt: "Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
    1.bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen
    ... "


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man ab 63 den Rentanantrag stellen muss.


    GG52
    Seit wann ist Rente eine Sozialleistung ?
    Sie wurde erarbeitet.


    Gruss
    mani

    Da gibts nur eins, jetzt kein langer Schriftverkehr sondern hin zum Jobcenter. Kläre mit dem Sachbearbeiter/in folgendes.
    Ich denke, wenn deine Frau die neue Arbeitsstelle im Juli 12 anfängt, wird die erste Lohnzahlung im August 12 erfolgen. Das bedeutet das Ihr im Juli 12 und eventuell sogar noch August 12 bedürftig seid wenn der erste Lohn erst am Mitte August gezahlt wird.
    Beantrage das die Bewilligung bis Ende August läuft und dann wird die erste Lohnabrechnung zur Nachberechnung eingereicht.Dann werdet Ihr wohl für den August 12 etwas wieder zurückzahlen müssen da dieser Lohn ja bedarfsmindernd berücksichtigt werden muß.
    Stellt auf jeden Fall noch einen Antrag auf Aufstockung da ich ja nicht glaube das deine Frau direkt soviel verdient das ihr davon ganz alleine leben könnt.
    Gruß
    mani

    mani , sie schreibt Ich soll die Krankenversicherung für meinen Lebenspartner zahlen. Mein Lebenspartner ist seit Januar in einer psychischen Rehamaßnahme. Ich bin voll berufstätig und habe auch noch einen Nebenjob.


    Warum soll sie das bezahlen ? Hier erkenne ich keine rechtliche Grundlage das sie dafür Einstehen muss.


    Weil Sie eine BG ist.
    Was nicht heißt das es korrekt ist


    MfG
    mani

    Ich bin verzweifelt und weiß nicht wo ich Hilfe bekommen kann.


    Folgendes Problem:
    Ich soll die Krankenversicherung für meinen Lebenspartner zahlen. Mein Lebenspartner ist seit Januar in einer psychischen Rehamaßnahme. Ich bin voll berufstätig und habe auch noch einen Nebenjob. Bis Dezember wurden die Krankenversicherungsbeiträge durch die ARGE bezahlt. Mit Beginn der Maßnahme haben die ihn abgemeldet und die Dt. Rentenversicherung hat sich bis April Zeit gelassen ihm mitzuteilen, dass er kein Überbrückungsgeld bekommt. Die sagen die ARGE muss wieder einspringen. Die sagen der Antrag muss auf mich laufen, wegen Bedarfsgemeinschaft und arbeitsunfähig meines Partners, könnten aber nur einen Zuschuss gewähren oder auch nicht!


    Liebe Grüße
    Püppi18


    Hallo,
    Jeder will nur wissen warum der oder die nicht bezahlt.
    Oder geht es nur darum viel Geld für nichts zu bekommen?
    Geht doch einfach hin.: Rathaus ,Sozialamt, Jobcenter

    Schön Guten Abend


    Ich hätte eine ganz wichtige Frage und zwar ich habe ein 400 Euro Job und habe diesen Monat nur 176 Euro verdient wie viel bekomme ich zurück bzw bekomme ich überhaupt irgendwas zurück ?


    Natürlich bekommst Du etwas zurück, weil man Dir schon vorab 240,-€ abgezogen hat wenn Du ALG II Bezieher bist und den Nebenjob gemeldet hast.
    Gruß
    mani

    Diese Rechner hier im Forum sind eigentlich sehr präzise. Aber bedenke"Ein Computer ist doof"
    Er berechnet das was man ihm eingibt.
    Wenn Du natürlich ein Einkommen was Du hast (Kindergeld,Wohngeld, etc.) nicht in die Berechnung eingibst ist das Resultat natürlich besser. Also Butter bei de Fische. Alles eingeben, ausdrucken und prüfen lassen.
    ( Verbraucherberatung,Wohngeldstelle). Zu Hause vor dem PC wirst Du nicht alles lösen können.


    MfG
    mani

    Was soll denn dieser Blödsinn.
    [B]Er ist selbstständig aber nicht willens zu zahlen
    ER muss zahlen, ob er willens ist oder nicht.
    Bei den Pfändungsversuchen musst Du vielleicht in Vorleistung gehen, hast aber das Recht diese Kosten von ihm wieder einzufordern.


    Gruß
    mani

    Solange du nicht genau weißt wann du den Job beginnst würde ich beim Amt gar nichts sagen. Ich habe mal was erwähnt was vielleicht sein wird und schon galoppierten die Pferde im Amt los.
    Der AG kann nicht heute kommen und sagen morgen anfangen. Wenn doch dann sage" ich muß erst zum Amt um das zu regeln". Telefonisch und schriftlich ist nicht so toll. Es geht vieles verloren.


    Gruß
    mani

    Hallo zusammen,
    ich bin schon länger hier im Forum und habe auch schon davon profitieren können.
    Dafür meinen Dank.
    Ich möchte vorschlagen, das registrierte Benutzer die schon länger als ein halbes Jahr nicht mehr im Forum waren automatisch gelöscht werden. Es gibt viele die sich anmelden, Rat suchen, Rat erhalten oder auch nicht und seitdem nicht mehr im Forum auftauchen. Daher sollte man diese Karteileichen doch entfernen.


    Gruß
    mani

    Weil ich Geld brauche.
    Ich bin 60 Jahre alt und werde eine ordentlich bezahlte Arbeit nicht mehr kriegen.
    Jetzt gehe ich für 6,15 € die Stunde arbeiten. Nicht weil es mir Spaß macht, oder mit der Freizeit nichts anzufangen weiß.
    Meine Frau und ich haben aber dadurch bis 160,-€ mehr und liege diesem Staat etwas geringer auf der Tasche.
    Und dadurch belästigt man mich vielleicht auch nicht mit irgend einer bescheuerten Maßnahme.


    Gruß
    mani

    Ist ja auch etwas kompliziert. 400.-€ Job, Teilzeit, Ehrenamt und selbstständig.
    Über 400.-€ Jobs und Teilzeit gibts hier in diesem Forum Rechner wo Du diese Sachen ganz einfach nachsehen kannst. Link anklicken , Daten eingeben und schon hast Du ein Ergebnis.

    Es geht sich hier um die Frage ob der Betroffene die verlangten Unterlagen selbst kopieren muß?
    Nein !
    Du gehst zum Jobcenter mit deinen Unterlagen und dann können die kopieren was Sie brauchen.
    MfG
    mani

    Oder 1600.-, wenn man mit 58 in die Altersrente gezwungen wird (wg. Arbeitslosigkeit). Nicht eben üppig nach einem Leben voll Arbeit...


    :confused:Ich glaube das es das nicht mehr gibt "In Altersrente wegen Arbeitslosigkeit"Ich versuche mich mal schlau zu machen oder jemand im Forum weiß vielleicht etwas näheres.
    Ich bin jetzt 59 Jahre und würde lieber heute wie morgen in die Rente verschwinden. Denn einen Job mit anständiger Bezahlung werde ich eh nicht mehr kriegen. Und durch ALG II steigt die Rente auch nicht. Aber die Rentenabschläge dürften nicht sein.
    Gruß
    mani

    Dadurch das man hier und in anderen Foren alles anprangert was falsch läuft ändert sich gar nichts.
    Dazu müsste man schon auf die Straße gehen. Aber dazu reicht der Mut ja nicht.
    Der Deutsche wird erst doppelt so groß und doppelt so breit wenn er eine Uniform anhat.


    Gruß
    Mani

    Sie wollte uns nur klarmachen das Arbeit nicht lohnt - jawoll!!!


    Ja natürlich: Wenn ich vom Staat und Steuerzahler 1000.-€ fürs Nichtstun bekomme, warum soll ich dann einen 400.-€ Job ausüben wo mir nur 160,-€ bleiben? Warum soll ich einen Job annehmen als Geringverdiener der aufgestockt werden muß?
    Antwort:
    Weil der Staat und Steuerzahler dann nicht mehr so stark belastet wird. So einfach ist das.
    Aber so ist es doch klasse: Hauptsache der Euro rollt.
    Bemerkung:
    Ich kann froh sein in diesem Land zu leben. In anderen Ländern würde ich jetzt am Rande der Stadt in einer Bretterbude hausen und tagsüber über die Müllkippe kriechen um etwas essbares aufzutreiben.
    Darüber sollte man vielleicht mal nachdenken und handeln. Oder Deutschland schafft sich ab.
    Gruß
    mani