Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo jake 65!


    Gelegentlich frage ich mich in welchem Alter der ein oder andere Schreiber hier im Forum eigentlich ist?


    Unselbstständigkeit ist für mich ein Zeichen von Bequemlichkeitsdenken und der Tatsache das einem die Umwelt bisweilen am Arsch vorbei geht!


    Auch ich muss mich von ALG II einkleiden und natürlich geht dies nicht bei 1A Modegeschäft vor der Haustür, aber mal ganz ehrlich von den Ramschläden wie Takko, Seeman, Urban, und wie sie nicht alle heissen gibts doch viel mehr und Du willst mir erzählen da man da nicht auch für kleines Geld etwas findet?


    Also von alleine kommen die Klamotten natürlich nicht zu Dir! Meine letzten Schuhe und aufgrund meiner Arthrose habe ich vermutlich mehr Probleme wie Du entsprechende zu finden, habe ich für 25 € das Paar bei ebay ersteigert, Jogginghosen gabs bei Seemann von Umbro Sport für 30€ Top Qualität und die Unterhosen von Pierre Cardin 2 Paar für 4,99€ sind auch nicht zu teuer gewesen! Und wenn jetzt Dein Argument das Gewicht ist, sorry habe 137 über Jahre gut durchtrainierte Kilos mit mir rumzuschleppen bei 1,88 und wenn ich noch so hungern sollte und nur von Mineralwasser lebe unter 117 kg geht nichts!


    Sporthosengröße 10 sagt Dir sicher was und Schuhgröße 45 sind auch nicht Standard und wenn gar nichts mehr geht, dann geh mal zu den Kleiderkammern der AWO oder der Kath, Kirche da bekommt jeder was egal welche extremen Körpermaße er besitzt und das für pseudo 1€ oder auch mal was mehr aber ,


    Bis heute habe ich da nicht ein Teil geholt und auch an der TAFEL stehe ich nicht an, aus Gründen die ich als Prinzipien bezeichnen möchte, weil ich den Staat nicht aus der Verantwortung lassen möchte, auch wenn dies inzwischen aller Orten so üblich ist!


    Du fragst Dich wie das geht? Ganz einfach: Nicht rauchen, nicht saufen und nicht die Kohle verzocken werder in Spielhallen noch im Lotto oder anderen Tipmöglichkeiten. Einkaufen sollte man natürlich auch beherrschen und nicht einfach nur rein in den Einkaufswagen und dann an der Kasse die böse Überrachung bekommen!


    Deine Krankheit halte ich Dir zugute aber Bewegung schadet bekanntlich nicht, obwohl wenn ich Abends endlich wieder zurück in den 4 Wänden bin mir mein Fuss abfallen könnte und ich würd es vernutlich nicht mal merken so sehr schmerzt das!


    Irgendwie lebe ich doch wohl noch in einer andern Welt wie die meisten ALG II Bezieher!


    Auch mir gibt man gelegentlich den Ratschlag abzunehmen, vermutlich weil man keine andere Antwort parat hat, RAuchen und Alkohol sollte zweit oder besser sogar dritt- oder viertrangig sein. Dann klappst auch mit der Bekleidung und Verpflegung zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht!


    Gruss

    Hallo!


    Klasse Antwort von nurmalso, Respekt! Nicht das mir gleich wieder Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus nachgesagt wird, aber wenn ich als Deutscher in Frankreich studiere was bekomme ich denn dann als soziale Absicherung vom Französischen Staat (ein Zimmer auf Elba ?) Ich bin kein Befürworter der EU absolut nicht, weil es den Normalos letztlich gar nicht soviel ebraht hat. Schön freie grenzen aber beid er Arbeitssuche im Nachbarland fängs doch schon an, versuch doch nur mal die Fahrkosten zu bekommen um Dich dort vorzustellen! Bis zur Grenze okay, und dann gehste am besten zu Fuss weil dann brauchste andere Anträge womit sich auf den Behörden keine Sau auskennt und kommste wegen der Steuernummer und Anmeldung kannste gleich wieder zurück, weil der doofe Deutsch soll sich erst mal einen Termin holen!


    Und Du erwartest hier umgehende Hilfe? Ist nicht gegen Dich aber die angebliche EU hat in den Behörden noch viel zu viel Nationalbewusstsein, und dann soll sie es doch besser lassen. Schön; im Niederländischen SoFiAmt konnteste Dich sogar auf Deutsch unterhalten, wobei ich grundsätzlich bemüht bin die Sprache des Landes zu sprechen in dem ich mich befinde). Deswegen bin ich auch so selten bei den "Froschfressern" (l:p ist nicht ganz ernst gemeint) die sind mir im Satzbau zu kompliziert, da ist selbst Japanisch einfacher! Aber da erfährste erst mal was Nationalbewusstsein ausser der "Gastlichkeit" auch noch beinhaltet.


    Entsprechend der Schengener Abkommen ist es natürlich nicht richtig wenn man dann Versucht Menschen durch Erklärungen zu nötigen im Bedarfsfall auf Lesitungen zu verzichten!


    Ich hätte da eine ganz einfache Lösung; Du möchtest Deutsche Leistungen aus Deutschen Steuergeldern in Anspruch nehemn? Ja, herzlich wilkommen die Deutschen sterben bekanntlich aus, also Staatsbürger werden! Wer kein Bock drauf hat oder darauf gut verzichten kann, - schön Gäste sind willkommen der Rest raus! Und da habe ich eine klare Grundhaltung zu, die nichts mit Rechts oder Ausländerfeindlichkeit zu tun hat, sondern damit das der der was zu fressen haben will, sich zunächst mal mit dem begnügen sollte was man ihm helfend anbietet und nach Kaviar und Champangna kann er rufen wenn er es sich leisten kann! Einen Sonderstatus sehe ich schon gegenüber den anderen als unfair an. Kannste ja mal drüber nachdenken! Ich finde es überhaupt nicht gut das so viele hier mit 2 Pässen rumlaufen und je nach dem wies es Ihnen beliebt sucht man sich die Rosinen raus, Mal in der Heimat mal im Gastland!


    Das war mein Statement zu Deiner Anfrage.


    Gruss

    Tja typisch,
    jetzt wo die Hütte brennt, da melden sich die Leute und am besten noch über Freunde und Bekannte dann kannman denen irgendwas erzählen und hinterher kommen dann wieder Einzelheiten raus die der eine oder der andere dann vergessen hat!


    Wenns wirklich so ist wie Du sagst würde ich mich in die ARGE setzen und solange da nicht raus gehen bis die Kuh vom Eis ist! Der Sachbearbeiter ist nicht Gott und es gibt da auch Vorgesetzte und Chefs die nennen sich bisweilen Teamleiter!


    Nur wenn ich hier lese das schon mehrere Sanktionen vorliegen und das angeblich Mietrückstände in der Höhe wie geschrieben bestehen, dann stinkt die Story für mich schon so sehr zum Himmel, das ich am liebsten den Tread wegklicken würde.


    Ich weis ja auch welche Ausreden dann kommen, Fehler haben dann nur die von der ARGE gemacht!


    Ich bin selbst Leistungsbezieher, aber manche Leute haben es einfach nicht anders verdient, man muss sich auch selbst mal etwas bewegen!


    Ausserdem was soll das, der Vermittler bekommt Boni...? Wollt Ihr ihm Bestechlichkeit unterstellen, oder was ? Auf vielen ARGE'n mag es ja sogenannte Arschlöcher geben, auch bei mir hab ich solche, aber über keinem von denen würde ich eine solche Unterstellung äussern und selbst wenn's so wäre was wollt Ihr damit rechtfertigen!


    Ich fang jetzt mal an Deinen Text zu zerlegen und dann überlegste mal :


    Sie hatte schon 2 Kürzungen bekommen, gegen welche sie wiederspruch einlegte, aber der abgelehnt wurde.
    und damit war dann die Sache erledigt? Wenn man das als Ungerechtfertigt ansieht, reicht man einen Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid ein und am Besten zeitgleich die Klage vor dem Sozialgericht!


    Grund: Sie hatte Schulungen (z.B. Wie man mit PC`s arbeitet) abgelehnt und selbständig nach arbeit, praktika und Um-/Schulungen gesucht, welche jedoch nicht von der Arge bzw. dem Mitarbeiter bewilligt wurden.


    Dann waren die Sanktionen berechtigt, alle ALG II Bezieher müssen da durch, müssen die Vorgaben erfüllen die von Seiten des Staates angedacht sind, ob sie nun erfolgreich sind oder nicht - und kann Deine Bekannte den Sinnn und Zweck überhaupt beurteilen? Nein ! Letztlich macht sie's wie sie will, gut kann sie gerne machen, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit so argumentiert die ARGE und für bestimmte Grundsätze sehe selbst ich der oft genug quer denkt , das als eine gerechtfertigte Forderung!




    [Diese Kürzungen sollten zum 1.1. aufgehoben werden.
    Hatte jetzt jedoch anstatt der aufhebung eine Kürzung von 100% bekommen.
    /COLOR]


    Diese Behauptung ist doch absolut falsch! Die Sanktionen sind zum 01.01.2009 als aufgehoben zu bewerten! Das Sie jetzt kein Geld erhält liegt daran das erneut ein Grund zur Sanktion bestand und sogar den kann man vertreten! Attest ist eben nicht Krankmeldung, aber bei einer entsprechend vernünftigen Argumentation hat man bei einem Sozialgericht vielleicht noch die Chance diese Strafe erlassen oder gemildert zu bekommen!



    [COLOR='red']Ihr Vermieter droht jetzt mit Rausschmiss, denn sie schuldet ihm schon 1200 € denn nach der Trennung von ihrem Mann vor einem Jahr,
    hatte sie selbst kein Geld die Wohnung zu bezahlen und der Hartz Antrag hat auch ewig gedauert.


    ... und Nachzahlungen hat es nicht gegeben? Mietleistungen wurden von der ARGE nicht erbracht? Un d schlecht wirtschaften kann Deine Bekannte auch nicht?! Oder hat Sie die enstprechenden Anträge auch erst viel zu spät gestellt?


    [COLOR='red'][Was für Möglichkeiten bleiben ihr denn jetzt?
    /COLOR] Ganz einfach entweder ein Gespräch mit dem Chef vom Ganzen suchen oder die Nummer so Praktizieren wie ich es vorgeschlagen habe!


    Oder die "Leckt mich am Arsch"- Einstellung weiter fahren wie bisher und abwarten das sie eien aus der Bude rausschmeissen, vielleicht bekommt sie dann noch eine Notunterkunft!



    Gruss

    Hallo Stoppel !


    Stress mit dem Vermieter und eine Mieterhöhung wir auch wohl kommen!


    Ist doch Super, nimm Dir 2 Flaschen Bier und klingel beim Vermieter und frag in doch trocken weg ob er die Miete nicht erhöhen möchte! Und wenn Du weist was Ihm Vorschwebt übernimmste noch das Schreiben das er an Dich richten muss!


    Ich denke wenn die Mieterhöhung saftig genug ist wird selbst der dümmste Sachbearbeiter erkennen müssen, das ein Umzug letztlich die bessere Lösung ist1


    Wie ich immer zu sagen pflege: alles kann man von 2 Seiten her angehen! Auch eine Mieterhöhung!



    Gruss

    Hallo! "


    So ganz teile ich die Ansicht von Melffi nicht!
    Marry 0662 hat allerdings ein Problem, sie ist bei der Beantragung von ALG II für sich un die Kinder vermutlich etwas blauäugig mit Ihren Angaben umgegangen!


    "Ich lebe mit einem anderen Mann zusammen" ist nicht gleichbedeutend mit dem füreinander Einstehen so wie das in einer Ehelichen oder eheänlichen Beziehung anzunehmen ist, allerdings dürfen die ARGE'n solange davon ausgehen bis von Seiten der Antragsteller etwas anderes dargelegt wird, dies wurde augenscheinlich versäumt oder es handelt sich tatsächlich um eine eheänliche Gemeinschaft!!
    Das zusammenleben mit jemanden den man Quasi als Versorger der Familie bezeichnen kann beinhaltet aber nicht grundsätzlich ein füreinander einstehen, das die eigentliche Grundlage für eine eheänliche Gemeinschaft darstellt. Insbesondere das der neue Lebensabschnittsgefährte auch die Versorgung der Kinder dann automatisch zu tragen hat sollte keine Status der Selbstverständlichkeit erlangen, denn dann ist es ein leichtes für den leiblichen Vater sich seiner Verantwortung zu entledigen!


    Überlegt einfach mal ab man gegenüber der ARGE nicht erklärt das ein Füreinander einstehen schon aus dem Grund der Nichtentlastung des Leiblichen Vaters grundsätzlich zu verneine ist, dazu gehören dan auch das man sich keine gegenseitige Kontovollmachten oder ähnlich auf Gegenseitigkeit angelegte Erklärungen gibt! Ohne weiteres ist unter diesen Umständen dann sowieso eine Karenzzeit von 12 Monaten von den ARGE'n zu gewähren! Allerdings weis ich nicht wie lange Ihr schon so miteinander lebt, aber die 12 Monate würde ich der ARGE einfach mal vorhalten und dann schauen wie sie reagieren!


    Gruss

    Helfen wollen ist das eine,
    Helfen können etwas anderes,


    Auch ich mache hier und da schon mal etwas falsch, einer dieser Fehler ist es sicherlich im Bemühen um möglichst schnelle und umfassende Hilfe die Texte schneller zu überlesen als dies bisweilen angebracht ist.


    Denn dann überliest man auch schon mal was !


    Da schiesst man im Übereifer auch schon mal über das Ziel hinaus, beurteilt die eine oder andere Situation vielleicht ein wenig anders wie sie sich im Nachhinein dann gestaltet, aber eines beherrsche ich noch, vielleicht weil es mit Anstand zu tun hat, Ich finde den Weg der notwendig ist wenn eine Entschuldigung angebracht ist, weil der Ton vielleicht nicht als angemessen zu bezeichnen war - aber das kann man nur wenn man eine gewisse Klasse besitzt - und leider kann man das hier nicht von jedem behaupten!


    Diese Klasse haben bestimmte Forumsteilnehmer nicht und für diese und auch als kleine Anregung für zukünftige "Alles Besser Könner" - Wer den Mund aufreisst und sich dann verpisst, ist ein ganz armes Würstchen - Denn wie ein anderer Teilnehmer richtig bemerkte: hier verlassen sich viele Leute auf das was hier zum Besten gegeben wird, denn für viele ist es manchmal die letzte Chance die sie sehen!


    In diesem Sinne -
    man darf quer denken, man darf auch quer kommen, aber man sollte die Dinge richten die man verbogen hat!

    Hallo Muggel 03!


    Aufgrund der privaten Nachricht und der jetzt fast klaren Sachlage hier meine Ausführungen zu Deiner Frage:


    Also wenn Du ein Kind bekommst besteht zunächst einmal schon in der Schwangerschaft die Möglichkeit das Du eine eigenständige BG (Bedarfsgemeinschaft) bildest diese besteht dann aus Dir und zunächst dem Kind und damit hast Du und das Kind zunächst einmal Ansprüche sofern Du nicht in der Lage bist Deinen und den Unterhalt des Kindes aus eigenen Mitteln zu leisten.


    Als nächstes steht dann der Kindesvater im Blickpunkt als Leistungserbringer demnach, würde er dieser Verpflichtung nachkommen wäre er demnach der Leistungserbringer der sogenannten BG die dadurch aber um seine Person erweitert würde.
    Du schreibst das er Azubi ist und 409€ verdient, das dürfte dann wohl nicht reichen um ohne weitere Leistungen von anderer Stelle eben den Lebensunterhalt von 3 Personen zu sichern.


    bevor der Staat aber in Leistung geht prüft er noch die Großeltern beider Elternteile ob da etwas zu holen ist, denn sobald der Kindesvater die Versorgung nicht sicher stellen kann kann dies auch auf die Großeltern
    übergehen.


    Wenn die auch nicht (zu)-zahlen können kommt der Staat ins Spiel. dies hat dann aber auch Auswirkungen auf die bisherigen Leistungen des Staates welche da in der Regel das Kindergeld der Großelter für deren Kinder, also die Eltern des Neugeborenen, somit Euch beinhalten. Es wird nur dann Kindergeld für die Elternteile des Neugebornenen gezahlt wenn im Gegenzug zunächst die Großelter für die Versorgung grade stehen. Erst wenn all das nicht gegeben ist, springt der Staat ein. Es hilft also übehaupt nich wen man annimmt das der Freund aus der Unterhaltsverpflichtung ist nur weil er in der Ausbildung ist, letztlich wird der Unterhalt von der Kommune gepfändet und zu einem Zeitpunkt wenn der Freund in Arbeit steht eingefordert!


    Es macht also überhaupt nichts ob er Zuhause wohnen bleibt oder mit Dir und dem Kind eine BG bildet ausgenommen das Wohnort und Ausbildungsort weiter auseinader liegen würden, aber Du hast ja noch keinen eigenen Hausstand und somit könntest Du den am oder in der Nähe des Ausbildungsortes vom Kindesvater gründen.



    Es stehen Dir bereits vor der Geburt dementsprechend, eine Wohnung die Mietkaution, die Renovierung, eine Grundausstattung an Hausstand, Umstandsbekleidung und Baby-Ausstattungszuschuss zu!



    Damit dürften Dein Fragen jetzt umfassend beantwortet sein. Anträge stellen und sehen was die ARGE ablehnt um dann gegebenenfalls dagegen Widerspruch einlegen zu können! Undvor allem nicht anfangen mit vielen hypothetischen Möglichkeiten die ARGE austricksen zu wollen! Über die Rentenversicherungsnummer wird dem Leistungsmissbrauch einhalt geboten, darüber könne die Behörden viele Informationen abgleichen, es ist also klar wieviel der Kindesvater verdient, ebenso die Großeltern!



    Denke das damit der Aufklärung genüge getan ist!


    Gruss

    Hallo!


    Hosching, sehr gut! Was die Mitarbeiter der ARGE alles so toll interpretieren ist schon beeindruckend!
    Es heisst Erstausstattung eines eigenen Hausstandes, also ich hatte da einen über 40 jährigen Mann der sich von Frau und Kind getrennt hat und die ARGE wollte das aus dem gleichen Grund nicht übernehmen.


    Dann hat er eine Waschmaschine bekommen weil die anderen Dinge vom Hausstand ausreichten und er sich selbst noch Tisch und Stuhl zu organisieren vermochte.


    Die Ex-Frau hat den Rest des "gemeinsamen" Hausstandes bekommen da sie mit einem Baby gegangen war.
    Der Mann sollte die Wäsche dann mit den Händen waschen!


    Ich habe der ARGE angeboten gegen eine entsprechende Vergütung und die Bereitsstellung eines PC mit Internetanschluss alll das wa die Menschen benötigen für ein paar € bei ebay zu ersteigern!


    In dieser Woche hatte ich in Bergheim eine gebrauchte Waschmaschine und bis 1/2 Stunden vor Ablauf der Frist hatte noch keiner geboten, für 1 € und die Abholmöglichkeit durch AWO oder Caritas wäre es somit möglich gewesen dem Mann zu helfen!


    Da man sich aber inzwischen wohl von mir und meiner Creativität vorgeführt zu fühlen scheint gab es dann einen Gutschein beim Möbellager! Letztlich war mir aber egal wie und woher der Mann die Waschmaschine bekommt, wichtig war das es eben doch geht!


    Mehr muss ich dazu dann doch wohl nicht schreiben, oder ?




    Gruss

    Hallo Patrick!


    Im Grunde gebe ich Klaus Recht, aber ich erkenne auch das Du willst und Zuhause wohl nicht die Hilfe hast die Du im Grunde schon viel früher hättest bekommen müssen! Der Spruch: mach was aus Deinem Leben stellt für mich nur eines da, nämlich eine Alibifunktion der Eltern. Wollen das aus Ihren Kindern etwas wird, wollen wohl so ziemlich alle Eltern!


    Hast Du eigentlich eine Lese-Rechtschreibschwäche? Ist das vielleicht der Grund für die Prüfungsangst?
    Eine Antwort brauche ich nicht, aber es würde mir bestätigen das die Förderung zuhause nicht die optimalste ist.


    Das mit der Freundin ist ja ganz nett, aber eine Beziehung ist nicht nur eitel Sonneschein, sondern sehr sehr oft auch grauer Alltag und wenn Du den nicht im Griff hast, hast Du auch woanders keine Chance!


    Was Deinen Umzugswunsch nach NRW betrifft dennoch hier ein Argument wie es trotzdem gelingen könnte.


    Deine Zielsetzungen hören sich ja auch bisweilen sehr vernünftig an. Bewerbe Dich doch bei Firmen in NRW
    Kosten für die Vorstellungsgespräche muss die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag bewilligen, aber bitte immer vorher stellen und schriftlich genehmigen lassen, erst dann die Kosten produzieren!


    Wenn Dein Berufswunsch so speziell ist das Du in dem kleine Ort in Hessen keine Chance hast, diesen zu verwirklichen, wäre dies ein Grund auch um vielleicht alternative Möglichkeiten kennen zu lernen, für einen Umzug nach NRW.


    Du solltest das in jedem Fall mit dem Berater von der Berufberatung ausführlich besprechen und wenn da ein Okay gegeben würde kannst Du das mit dem Umzug ja nochmals ins Auge fassen.


    Gruss

    Hallo!


    Ich denke das was Deine Freundin Dir da erzählt hat, fällt unter die Kategorie "Schwachsinn" einzig und allein kann man Mehrbedarfe geltend machen wenn entsprechende Nachweise dies belegen.


    Insbesondere was die qm² mit dem Mehrbedarf zu tun haben soll, habe ich nur ein Argument nämlich das eines Rollstuhlfahrers der mehr Platz benötigt um sein Gefährt abzustellen, Als Asthmatiker hingegen ist die qm² Zahl genau so wenig wie die qm³ Zahl der in der Wohnung befindlichen Luft von Bedeutung, einzig vielleicht die Qualität selbiger. Der Mehrbedarf begründet sich demnach einzig und allein auf die Mittel die Du zur Linderung oder zur Versorgung Deines Leidens benötigst, Flächenmässig selbst bei Vorratshaltung handelt es sich dann um einige qcm³. Die Kosten für die Medikamente hingegen rechtfertigen den Mehrbedarf!


    Wenn Deine ARGE Probleme wegen der Größe der Wohnung macht ist dies ein Vorwand oder nur Dummheit des Sachbearbeiters, denn ich habe 58qm² Wohnraum bewilligt bekommen und selbst wenn die Kosten für diese Wohnung über den üblichen Vorgaben der ARGE liegen, jede Wohnung unterliegt einer diesbezüglichen Einzelbewertung hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten.


    Sollte es notwendig sein, z.B. wegen Schimmelpilzen oder der Nähe zu einem Chemieunternehmen(weil wohlmöglich die Luftqualität beeinträchtigt ist und Du belegen kannst das dies in einer anderen, wenn auch größeren oder teurern Wohnung nicht der Fall ist, so kann der Sachbearbeiter im eigenen Ermessen entscheiden oder wenn er sich dazu ausser Stande sieht ja mal bei seinem Teamleiter nachfragen!


    Wenn er sich sperrt konfrontier Ihn damit das es bei anderen ALG II Beziehern in anderen Kommunen möglich ist und das dies letztlich nur von seinem Wohlwollen abhinge, notfalls frag in was für ein Problem er dann damit habe?!


    Gruss

    Templar 83


    Der gute Bekannte hat doch sicherlich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen müssen?!


    Diesbezüglich ist meist festgehalten das er sich in jedem Fall bei der ARGE abzumelden hat, oder sogar die Geehmigung einzuholen hat, wenn er den Einzugsbereich seiner ARGE oder eine s vielleicht etwas größeren Aufenethaltsgebietes verlassen möchte. Die Möglichkeiten die ihm für den Fall eines Scheiterns um das Behmühen eine s Arbeitsplatzes im Ausland bei einer Rückkehr gegeben sind kann er doch ganz einfach mit der ARGE absprechen, es heisst Vereinbarung ind er EV und das heisst das man auch Dinge wie derartige versuche festhalten kann damit einem der Leistungsanspruch in der Folge nicht verloren geht.


    Was sollen wir uns über hypothetische Sachen den Kopf zerbrechen, wenn Dein Bekannter durch treffen einer Vereinbarung da klare Fakten schaffen kann?


    Natürlich muss man dan dem Fallmanger mal gegenüber treten und sein Vorhaben näher bringen, dazu sitzen diese Leute aber letzlich auch dort, nälich wenn jemand um Hilfe ersucht Ihnausführlich richtig und umfassend zu beraten und weiterzuhelfen!


    Also was bleibt mir in einem solchen Fall noch zu sagen!




    Gruss

    Ja, Klaus


    da haste wohl recht aber wenn sonne Schnitte meint dann auch noch im Recht zu sein und denen die sich hier bemühen damit eine reindrücken zu könne das man sie als "Assis" bezeichnet, nur weil man zuvor zu dämlich war sich mal entsprechend darzustellen, dann kann sie sich die Hilfe auch von denen holen die das für richtig halten!


    Denn wenn mich einer als Assi betitelt der genau so in der Scheisse sitzt wie ich und alle hier die Leistungen beziehen dürfen, dann zeigt das nur eines - nämlich das manche es nicht besser verdient haben!


    Wenn diese Früchtchen Hilfe bekommt dann in erster Linie wegen dem Kind, denn das kann bekanntlich nichts für seine Situation!


    Im Gegensatz zu diesen Spezi's kann ich wohl behaupten im der Lage zu sein mich zu entschuldigen wenn ich in die Tinte tippe und da siehste dann den Unterschied, denn scheinbar hat ein Assi noch mehr Anstand wie dies Jungspunte die sich hier in den letzten Tagen im Recht glaubten!


    Gruss

    Hallo muggel 03!


    Ich hoffe Du verstehst auch meine und die Haltugn einiger anderer hier, so wie es sich nämlich zuerst lesen musste hörte sich das nach einer Planung an die darauf abzielte, möglichts vom Staat Leistungen abzugreifen!


    Du musst zugeben das man als Betroffener mit den in der öffentlichkeit herrschenden Vorwürfen dann nicht grade erbaut ist wenn hier Anfragen den Eindruck verstärken das alle hier im Forum sich verstärkt um das Ausnutzen des Systems bemühen, Ich zumindest überlasse das dem Unternehmertum.


    Also ist das Kind bereits unterwegs! so ist das jetzt zumindest zu verstehen ( !!!MARSRATTE so ist das okay!)


    Die Frage ob die Eltern dann Unterhalt zahlen müssen oder nicht ist im Grunde so zu sehen: Das Kind ist ja in direkter Linien nicht von den großeltern sondern von Deinem Freund, somit wird dieser Unterhaltspflichtig, sollte er sich dieser Verpflichtung entziehen besteht die Möglichkeit sich diesn von den groeltern zu holen da der Kindesvater noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch noch unter 25 ist.


    Ich denke aber Ihr möchtet wenn eben möglich gemeinsam mit dem Kind leben, das ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich denn auch die Schwangerschaft zählt mit zur Geburtsregelung:


    Also könnt Ihr eien wohnung über die ARGE, die Erstausstattung und auch die Umstandskeidung und Erstausstattung für das Baby beantragen. letztlich reichen eure Mittel nicht um eigenständig eine Familie zu gründen es kann daher sein das die ARGE versuchen wird von den Großeltern Beiderseits zunindest eine Teil der Lesitungen zu fordern, was dann aber von deren finanziellen Möglichkeiten abhängt.


    Somit dürfte Deine Anfrage beantwortet sein ! Für weitere Fragen stehen hier ja genügend Helfer mit Rat und Tat zur Verfügung, aber bitte Frage vorher nochmal nachlesen, denn das Missverständnis hätte vermieden werden können!


    Gruss

    Hallo Mondsonne


    Mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft. spätestens seit der Geburt der Tochter bildest Du nach meinem Kenntnisstand eine eigenständige BG. Zuvor konnten Deine Eltern Kindergeld für Dich erhalten weil sie für Deinen Unterhalt aufgekommen sind. Mit der Geburt des Kindes (Enkelkindes) bildest Du aber eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft - die wenn sie alleine lebt Hilfe vom Staat erhalten muss!


    Nur wenn Deine Eltern diese Hilfe weiter gewähren, dem Staat dadurch Kosten für einen eigenen Haushalt (Deine BG) erspart bleiben und Deine Eltern die Verpflichtung des Vater des Kindes übernehmen können sie weiterhin Kindergeld für Dich erhalten, sonst nicht!



    Alles klar?


    Gruss




    Dier Gefahr liegt in dem Passus "aufkommen müssen" denn im Grunde könnte der Vater des Kindes diesen leisten, oder die ARGE (wie gesagt es besteht ein Anspruch auf eine eigene BG)

    Und nochmals ein dickes DANKE !!!!!!


    Ich bin kein § Reiter, denn in meinem Job war das nebensächlich, aber mein Wissen ist bestimmt nicht von schlechten Eltern, schön das Advokat mit seinen Fachkenntnissen da dann in den nötigen Situationen aufklärend eingreifen kann und um so besser wenn es dann in meiner Richtung bestätigt wird!

    Hallo Shattnira!


    Das mit dem Saupreiss kommt von mir, Klaus und ich sind auch noch auf nem anderen Kanal aktiv!


    Das geht schon klar, aber es freut mich das auch Du den ursprünglichen Text inne hast!


    Der Meister (hör mal ASP) lässt grüßen!

    Hallo


    Bei Scheidung werden das oder die gemeinsamen Kinder auf der Steurkarte geteilt, bei einem Kind 0,5 für jeden Elternteil bei 2 je ein Kind je Elternteil und bei 3 Kindern 1,5 je Elternteil. Da gibts nichts zu verschieben!


    Was ist den mit Elterngeld und Erziehungsgeld? Verstehe nicht das Ihr weniger haben solttet wie zuvor auch wenn Du jetzt Zuhause bist?!


    Vielleicht habt Ihr irgendetwas nicht beantragt, z.B. das Elterngeld?



    Gruss

    Hallo Marsratte!


    Und auch das ist falsch, denn was Dir die ARGE sagt ist noch lange nicht das was vor dem Sozialgericht
    letztlich bestand hat.


    Aber das was dort von ParisH geschildert wird erscheint eine legale Trickserei zu sein und vermutlich auch noch ein typischer Fall von Alterarmut.


    Der Sohn, der ja nicht ALG II bezieht kann im Grunde kaufen was er will, aber hier gibts ja noch eine ähnlich Anfrage da will der Sohn dann mit in die Wohnung ziehn und das freie Zimmer mitnutzen! Habe ich Dir auch was drauf geantwortet und wie Du siehst bin ich nicht so blöd für wie Du mich hier abzustempeln versuchst! In der eine Anfrage lässte klären ob etwas dagegen spricht wenn der Sohn die Bude vom Vater als Eigentum erwirbt und in der anderen Anfrage versuchste das extra Zimmer durch zuargumentieren un d beides ist machbar! Allerdings nur wenn der Sohn in einer HG mit dem Vater leben würde, dazu muss er dann aber älter wie 25 sein!


    Was die Aussage zu den 5 qm² zuviel betrifft, so gilt im Grunde das zunächtst einmal kein anderer Wohnraum in der empfohlenen Größenvorgabe zu bekommen ist, auch die Kosten für die Miete und Nebenkosten sind keine auf ewig festgeschriebenen Werte, abhängig ist dies von Alter des Gebaüdes, der Bausubstanz ect. und letztlich gibt es sogenannte "Kann"-Bestimmungen die z.B. in An wendung kommen können wenn jemand nicht aus dem sozialen Umfeld gerissen werden sollte! Mal übertrieben geschildert kannste da sogar 100qm² durchbekommen, wie gesagt übertrieben dargestellt, nicht das gleich schon wieder jemand den Text als geben auseinanderzuflücken versucht!


    Also ist das wass Dir der Sachbearbeiter mitgeteilt hat bisweilen richtig und doch falsch! Nur mit solchen Anmerkungen wie Deiner liest der nächste dann etwas darin und verallgemeinert das, so wie Du es eben auch gemacht hast!


    Wie gesagt, die Trickserei mit dem Kauf der Bude und dem dann zur Verfügung stellend es Wohnraumes ist ganz gut aber wenn der Sohn der das Zimmer bewohnt, was Ihr ja vor habt so zu verkaufen auf der ARGE dieses Zimmer erwirbt und da würde ich Euch als Sachbearbeiter die "E..." hochbinden, dann kann er auch einen Mietobolus beitragen und entsprechend der Wohnfläche würden das dann nicht nur 5qm² in meiner Berechnung sein den HG heist auch Küchen Mitnutzung und Ba und Toilette und daraus ergibt sich dann ein Nebenkostenanteil!



    Na dann mal viel Spass beim Tricksen und hoffentlich haste erkannt das hier nicht alle blöd sind, aber gerne verweise ich die anderen Leser auch noch auf Deine weitern Anfragen zu dieser Problematik!



    Gruss



    Ach ja, soviel zum hier nicht verarscht werden!