Hallo Hildegard!
Das ist politisch gewollt, ein Teamleiter hat mir im beisein des Sozialamtsleiters kanllhart gesagt: "Sie sollen ja auch das machen was wir Ihnen sagen!"
Ich habe hier im Kreis Heinsberg so ziemlich als erster und zumindest damals einzigster die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben. Nachdem die ARGE etwas schlauer war, was in etwa 1 Jahr gedauert hat, hies es das man die Vereinbarung unterschreiben müsse! Darauf habe ich geantwortet dies aus meienr sicht nicht richtig ist, denn das einzige was ich jemals "müssen" werde, ist sterben und das könne die von der ARGE zum Glück für die Leistungsempfänger noch nicht einfordern.
Nicht ganz doof habe ich die Vereinbarung dann entsprechend der Vorgabe "das ich sie zu unterzeichnen hab, " auch erfüllt, nur steht nirgends, das ich den Inhalt so zu akzeptieren habe!
Das wollte mir Mitte 2008 dann die Dame auf der Bundesagentur für Arbeits weis machen, aber im Gegensatz zu mir lassen sich die meisten durch so ein Vorgehen beindrucken und machendas was man von Ihnen verlangt! Leider bin ich nicht so einfach gestrickt, denn wenn etwas gegen meine Überzeugung ist, akzeptiere ich dies nich nur um Unbefleckt aus der Sache zu kommen.
FAkt ist nämlich das über allem der Begriff "Vereinbarung zu treffen" eben die ursächliche Absicht steht mittels eines solchen Abkommens die Zielsetzungen um die HARTZ IV Reformen zu erfüllen!
Vereinbarung heisst, das ich ebenso meine Vorstellungen einbringen darf, wollte man da auch nicht einsehen, bei der Bundesagentur hat die Dame das aber dann auch so verstanden!
So und wenn die Vorraussetzungen in der Vereinbarung nicht meinen Vorstellungen entsprechen was ich unter "vereinbart" zu erfüllen bereit bin dann unterzeichne ich zwar , weil ja sonst Sanktionen drohen aber ich entscheide ob dadurch die Zustimmung zu deren Vorschlag als Vereinbart zu werten ist oder nicht!
Warum nicht längst alle vor dem Passus "einverstanden" nicht ein Sternchen machen können und dann dort wo ich Unterzeichen muss die beiden Worte "absolut nicht" aufführe begreife ich nicht!
Die ARGE kann nicht kürzen weil ja die Unterschrift geleistet wurde und ich mache durch die Nichtzustimmung klar das es sich nicht um eine Vereinbarung handelt sondern um eine Bestimmun gund ob die dann Verwaltungsakt heisst oder nicht, interessiert mich erst recht nicht denn den bin ich nicht verpflichtet mit der ARGE einzugehen!
Legt Widerspruch ein und klagt vor dem Sozialgericht!
Gruss
