Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Hildegard!


    Das ist politisch gewollt, ein Teamleiter hat mir im beisein des Sozialamtsleiters kanllhart gesagt: "Sie sollen ja auch das machen was wir Ihnen sagen!"


    Ich habe hier im Kreis Heinsberg so ziemlich als erster und zumindest damals einzigster die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben. Nachdem die ARGE etwas schlauer war, was in etwa 1 Jahr gedauert hat, hies es das man die Vereinbarung unterschreiben müsse! Darauf habe ich geantwortet dies aus meienr sicht nicht richtig ist, denn das einzige was ich jemals "müssen" werde, ist sterben und das könne die von der ARGE zum Glück für die Leistungsempfänger noch nicht einfordern.


    Nicht ganz doof habe ich die Vereinbarung dann entsprechend der Vorgabe "das ich sie zu unterzeichnen hab, " auch erfüllt, nur steht nirgends, das ich den Inhalt so zu akzeptieren habe!


    Das wollte mir Mitte 2008 dann die Dame auf der Bundesagentur für Arbeits weis machen, aber im Gegensatz zu mir lassen sich die meisten durch so ein Vorgehen beindrucken und machendas was man von Ihnen verlangt! Leider bin ich nicht so einfach gestrickt, denn wenn etwas gegen meine Überzeugung ist, akzeptiere ich dies nich nur um Unbefleckt aus der Sache zu kommen.



    FAkt ist nämlich das über allem der Begriff "Vereinbarung zu treffen" eben die ursächliche Absicht steht mittels eines solchen Abkommens die Zielsetzungen um die HARTZ IV Reformen zu erfüllen!


    Vereinbarung heisst, das ich ebenso meine Vorstellungen einbringen darf, wollte man da auch nicht einsehen, bei der Bundesagentur hat die Dame das aber dann auch so verstanden!


    So und wenn die Vorraussetzungen in der Vereinbarung nicht meinen Vorstellungen entsprechen was ich unter "vereinbart" zu erfüllen bereit bin dann unterzeichne ich zwar , weil ja sonst Sanktionen drohen aber ich entscheide ob dadurch die Zustimmung zu deren Vorschlag als Vereinbart zu werten ist oder nicht!


    Warum nicht längst alle vor dem Passus "einverstanden" nicht ein Sternchen machen können und dann dort wo ich Unterzeichen muss die beiden Worte "absolut nicht" aufführe begreife ich nicht!


    Die ARGE kann nicht kürzen weil ja die Unterschrift geleistet wurde und ich mache durch die Nichtzustimmung klar das es sich nicht um eine Vereinbarung handelt sondern um eine Bestimmun gund ob die dann Verwaltungsakt heisst oder nicht, interessiert mich erst recht nicht denn den bin ich nicht verpflichtet mit der ARGE einzugehen!


    Legt Widerspruch ein und klagt vor dem Sozialgericht!



    Gruss

    Wenn es mit der Ausbildung nicht klappt, muss er wahrscheinlich ALGII beantragen, um keine "Belastung" für die Familie zu sein. Und dann kommen einige Fragen:
    Ich studiere und verdiene nebenbei 280 euro( begrenzte Arbeitszeit, da eine Ausländerin, versuche aber noch einen Job zu finden ), möchte aber kein Geld von dem Staat - mit ein bisschen Plannung komme ich mit dem Geld super klar.
    Wir haben keine großen Ansprüche und Ausgaben, mein Geld und sein Kindergeld reicht für unsere 5 Katzen und Haushaltsgeld für die Mutter
    Wenn er aber ALGII beantragt, muss er auch mich erwähnen - als Person in Bedarfsgemeinschaft, oder ?
    Mein "mini Einkommen" kann gerne angerechnet werden, aber Geld von dem Staat möchte ich nicht ;) ???

    Viel Reaktionen gibt's darauf ja wohl nicht?


    Weder vom Verfasser noch von den hier in der Regel Aktiven, einzig Klaus hatte das Bedürfnis etwas dazu zu sagen!


    Ja und bei Salle denke ist der Artikel und meine Reaktion auch nicht ganz ungehört geblieben, alle andern scheinen nichts gegen diese dummen Spielchen, die sich hier einige mit uns erlauben zu haben!


    Tolles Forum ! Hätte erwartet das, ob nun für oder gegen meine Meinung, ein paar Reaktionen mehr hier dazu zu lesen gewesen wären, aber das Selbstbewusstsein scheint schon bei vielen in Richtung kleinlaute Töne oder besser nichts sagen abgewandert zu sein!?


    Kann doch nicht angehen das die uns hier ständig mit irgendeinem Scheiss an fiktiven Falldarstellungen vollmüllen und auch noch glauben das wir so doof sind und das hinnehmen!


    Vielleicht hat ***** ja mal den Mut sich zu outen! Aber dazu ist Er oder Sie vermutlich viel zu feige!



    Dabei muss er das doch gar nicht, Ihr alle akzeptiert ja den Scheiss!

    Hallo Salle !


    Endlich ist mal jemand anderes bereit diesen Pappnasen die Meinung zu geigen, aber warum so verhalten?


    Das schlimme ist doch das dann auch noch Typen die tagsüber auf der ARGE genau so bllöde daher kommen, sich hier scheinbar nach Feierabend auch noch weiter amüsieren!



    Verstehste jetz warum Klaus letztens nachgefragt hat warum hier eigentlich alle hinter nem Pseudony Ihre Identität verheimlichen?


    Ich las das nicht mehr länger mit mir machen, wenn einer sich nicht vernünftig hier dartsellt und nur noch mit so einer Pseudokacke von fiktivem Gelaber um Hilfe anfragt, krachts! Dan gibs von mir verbal einen schuss vorn Bug! Können sich dann ja bei Phillip dem Admin beschweren und mich sperren!


    Wenn ich will binich sowieso nen Tag später wieder drin ! Anderer Nichname ander e-mail adresse und damit linkste doch heute fasst jeden Zugang!



    Aber von diesen Idioten sich weiter verarschen lassen, das haben die, die sich hier wirklich bemühen nicht verdient!



    Klare Zustimmung! Und hoffentlich genug Mut ruhig mal übers Ziel hinaus zu schiessen, denn wenn einer wirklich Hilfe braucht hat er dafür zwar kein Verständnis so angemacht zu werden aber der nächste der sich bemüht dieser Person zu helfen muss sich über den "Fage" keine Gedanken mehr machen!

    Richtig. die Krankenkassen ermöglichen einer Vielzahl von Menschen Befreiuungen gegen eine Jahreseinmalzahlung.


    Meine Vermieterin, zahlt 120€ und braucht dann wenn sie mal wieder eine Medikamententüte vom Hausarzt verordnet kriegt nichts mehr in der Apotheke drauf zahlen, was ihr vielleicht schwer fallen würde aber im Vergleich zu nicht nur "Alterskranken" irgendwie trotzdem nicht okay ist. Die Krankenkassen machen da bisweilen auch was sie wollen. Ich finde das hängt sehr oft von den Erfahrungen und dem Kenntnisstand des Sachbearbeiters auch bei der Krankenkasse ab !


    Vielleicht spricht man da einfach auch mal mit einem Vorgesetzten?!


    Gruss

    SORRY;


    da habe ich andere Kenntnisse, so wie ich das sehe hat sich da die Rechtslage sehr zum Nachteil des leiblichen Vaters gedreht, allerdings nicht in Hinsicht auf die Unterhaltsforderung gegen ihn aber insbesondere die Rechte des (Stief-)Vaters betreffend; hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruches habe ich allerdings keine Info's!


    Gruss

    Wenn der PC zur Grundausstattung der Wohnung gehört, gehört für mich auch gleich noch die Bibel dazu!


    Aus einem ganz einfachen Grund, damit ich den Glauben nicht gänzlich verliere das auf den Ämtern nicht nur Vollidioten sitzen, das solltet Ihr der guten Dame geanu so sagen!


    Das soll sie mal schriftlich geben, dann sorge ich eigens für die Steigerung des Bruttosozialproduktes in Deutschland!


    Die ARGE'n können sich nich mal für jeden Pc einen Scanner leisten obwohl die Dinger keine 100 € mehr kosten und allle rennen auf den Flur in dem dann ein 1500 Kopierer steht und die ALG II Beziehr sollen so ein Ding Zuhause stehen haben!


    Wo befindet sich Eure ARGE im Luxusviertel am Starnberger See oder was, die tickt nicht richtig die gute Frau! Macht wohl eine auf nicht mehr tragbar und Vorruhestandbedürftig.




    Ich lach mich jetzt mal weg!:p:p

    Hallo Nicki!


    Fristlose Kündigung bedeutet ja nicht das dies eine berechtigte Kündigung ist!


    Zwar sprechen viele Unternehmer nur eine fristlose Kündigung aus wenn Seitens des Arbeitnehmers etwas schwerwiegendes wie z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung begangen wurde , aber es gibt das sicherlich eine ebenso nicht geringe Zahl an diesen ausgesprochenen Kündigungen, die vor dem Arbeitsgericht dann keine Bestand haben weil sie anders bewertet werden. Deshalb schließt eine Fristlose Kündigung nicht automatisch eine berechtigte Sperrfrist von 3 Monaten ein!


    Ebenso gilt das die Aussprechung der "Fristlosigkeit" nicht in allen Fällen als gerechtfertigt zu bezeichnen ist!


    Die Bundesagentur für Arbeit geht da allerdings in schon viel weniger schwerwigenden Fällen von einem zu verantwortenden Eigenverschulden aus und sperrt zunächst die Leistungen, die dann allerdings bei Bedürftigkeit auf Basis einer möglichen Rückforderung trotzdem gezahlt werden können!


    So gesehen ist die Sperrfrist etwas was sich letztlich erst im Arbeitsgerichtsverfahren festschreibt, was nicht bedeutete das man von Seiten der BA nicht versuchen wird die Aussichtslosigkeit auch durch negative Widerspruchsbescheide zu untermauern!




    Gruss

    RICHTIG ADVOKAT!


    Das mit der eigenen Haustür ist schon ein gutes Argument, aber sicher wirst Du das auch wieder anders sehen, ist mir aber inzwischen völlig egal weil da ein kleiner aber feiner Unterschied ist, nämlich der das ich auf die Leistungen angewiesen bin! Das gibt dann Menschen wie Dir anlass zu texten das es uns im Vergleich zu Tibtern ect. doch so unglaublich gut geht!


    Weist Du was bei dieser Denkhaltung mein Problem ist ? Der Massstab!


    Da kann man natürlich argumentieren: Arm ist arm doer wie neulich als Salle und Du mir erklären wollten das ich rassistische Anlagen besitze die mich schon bald ausserhalb dessen stellen was hier im Forum als vertretbar zu werten ist.


    Was mich hier arm aussehen lässt ist bestimmt nicht die Tatasache das ich mir mit anderen die Köpfe einschlagen muss um zu überleben als vielmehr das Missverhältnis das Tibet z.B. nicht Exportweltmeister ist. Sicherlich kann man dort mit 1 € mehr bewirken als in Deutschland und das trifft auch auf andere Länder zu und selbstverständlich, mit den 351 € Regelsatz wäre ich an den Löhnen dort gemessen ein Millionär aber leider erhebt man in Deutschland als Unternehmer auch den Anspruch höhere Profite an der Arbeitsleistung eines Menschen einzustreichen. In Tibet werden keine Mieten von einigen >Hundert Euro zu bezahlen sein und für die Versorgung der Menschen wird dort auch nicht so eine Logistik wie in Europa benötigt. dort werden keine Mercedes Limosinen vom Mittelstand gekauft weil es sich da keiner leisten und hier kann man deshalb dann schön die Backe halten, weil das hier möglich ist?!


    Du mit Job ja da ist die Finanzierung der Mobilität noch gegeben bei meinem staatlichen Almosen kan ich mir das nicht erlauben und was noch viel schwieriger wiegt, versuche mal in einer Deutschen Wohnung Hühner oder Ziegen zu halten, da kommste höchstens schnell in die Klappse.


    Weist Du Advokat man kann zwar Äpfel mit Birnen im Kompott zu vergleichen versuchen, aber eine Birne im Apfelmuss ist eine Birne!


    Darüber hinaus bin ich seit meiner Schulentlassung 1975 auch nicht gänzlich untätig geblieben, wo ist die Dankbarkeit des Staates dafür? Das einzige Argument was dann immer kommt heisst, das ich ja auch deswegen Leistungen vom Staat erhalte, aber das ist völliger Quatsch!



    Die Leistungen erhalten ich und andere deswegen, damit nicht das passiert was ich am Anfang bemerkt habe, das ich mir zum Überleben das nehme was man mir vorzuenthalten versucht, mit der Problematik wenn das dann jeder macht, das man nicht mehr sehr lange die Stabilität und das Vetrauene geniesst um Exportweltmeister zu bleiben!



    Ich habe darüber hinaus auch nie gesagt das man sich mit etwas mehr Bescheidenheit nicht auch gut stände, aber wo belibt denn die Bescheidenheit bei den Mieten, den Heizkosten, den Lebenshaltungskosten?



    Die Bescheidenheit die im Kapitalismus zählt heisst: "Time is money!"

    Hallo kurze Anmerkung:


    Nicht alles verpauschalisieren U 25 Regelung wird mir hier viel zu oft so ausgelegt als sei es nur noch möglich Zuhause unter zu kommen, das ist völliger Schwachsinn!


    Diese Regel besteht erst knapp seit einem Jahr in der Form wie sie hier ausgelegt wird!


    Ich möchte mal daruf verweisen das Sot aber schon 5 Jahre Zuhause raus ist!


    Gabs da schon diese Bestimmung??????????????????????????


    Nein, denke ich und damit ist der Kuchen schon halb gegessen!


    Nächster Punkt:


    Wie holen sich die Leute die keinen Wohnsitz haben Ihre Leistungen?


    Auch ziemlich einfach, die Meldeadresse ist dann in der Regel die Anschrift der ARGE !!!????



    Würde Soti demnach eventuell dann doch Leistungen beziehen können selsbt wenn er weiter auf der Strasse leben würde?


    Aber ganz sicher doch! Denn das was er nicht benötigt sind die Kosten für die Wohnung ect. aber warum sollte er keine Grundsicherung erhalten können?


    Nennt mir mal einen Grund? Ich kenne keinen !


    Selbst dem Arbeitsmarkt kann er zur Verfügung stehen, wenn die ARGE die postalische Anschrift ist!


    Für mich steht ausser das Sofi Leistungen beanspruchen kann und mein Tip: Freund hört sich nach Lebenspartner an, Kumpel hört sich nach Helfenmder Hand oder Leidensgenosse an!


    Heisst im Klartext: Je nachdem für welche Form man sich entscheidet, entscheidet dies über eine BG = Bedarfsgemeinschaft welche dann automatisch die Bezüge des weiteren BG-Mitgliedes in meist vollem Umfang mit einbezieht oder einer HG = Haushaltsgemeinschaft wo im Grunde mehrer getrennte Bedarfsgruppen sich nur die Gemeinsamkeiten wie Wohnung und Kosten für Verpflegung,Wäsche, Nebenkosten teilen!



    Sofi: wenn Dir also jemand erklärt das Du wieder Zuhause einzuziehen hast ist das aus mehrern Gründen heraus schon falsch! Einfach schlichtweg falsch! Nur die diversen Punkte aufzuführen warum geht hier ins unendliche (bei Bedarf E-Mail)


    Das kostenfreie Wohnen geht allerdings (auch nicht) (?!) ....Verwirrend?! weil wenn eine BG entsteht beide zur Mietleistung beitragen müssten und wenn man es als HG darstellen will gibt es das Problem der Glaubwürdigkeit!


    Wieso? HG setzt voraus das kein gegenseitiges Eintreten füreinander besteht, aber wenn jemand die Miete für einen anderen voll mitträgt wie soll man das dann anders bewerten? Siehste! Deswegen "auch nicht"


    Ihr könntet das theoretisch so praktizieren, aber dann ist eines klar dann wird es spätestens nach eine Übergangszeit als eine BG von Amtswegen angesehen und damit wäre Dein Kumpel mit in die BG einzubeziehen, mit allem was an Verdienst und Vermögen da ist und da denke ich mal kennt man sich einfach noch nicht gut genugfür;) Richtig?


    Dir steht meines Erachtens sogar eine Erstausstattung zu, denn in den letzten 5 Jahen hast Du doch nur auf der Strasse gelebt wenn ich das richtig verstanden habe! Und hier und da mal bei dem einen oder anderen Bekannten gepennt aber nie länger als 3-4 Tage!!!



    Soti, es wird nicht einfach und die lassen Dich sicherlich gewaltig auflaufen!


    Es geht so wie ich es hier dargelegt habe, lass Dir keinen Scheiss erzählen und wenn dannsollendie Belegen wo es steht und seit wann das Gültigkeit hat, mit Deinen 5 Jahren "on the road" (vielleicht haste ja auch irgendwo noch einen Streetworker der das bestätigen kann) biste vor all diesen Folgebestimmungen im HARTZ IV Gesetz schon mehr als 12 Monate aus der elterlichen Wohnung raus und eigenständig ohne festen Wohnsitz gewesen. Das müsste im Grunde reichen!



    Viel Glück, behalte die Nerven im Griff und bleib vor allem ruhig und locker wenn Du aufs Amt gehst!


    Sag Dir das klappt und dann klappts auch, vielleicht nicht sofort aber konsequent am Ball bleiben und jede ablendende Begründung schriftlich festhalten (Niederschrift) und sofort mitgeben lassen.
    Sollte wieder allen Erwartungen keine positive Aussage vomAmt kommen, hier wieder melden, dann gehts per Rechtsanwalt! Das kriegen wir hin!



    Gruss (ps.: ....find ich klasse Dein Vorhaben, es kriegen nicht Viele die Kurve runter von der Strasse)

    Hallo Laetitia,


    Zitat:Ich lasse jedem seine Lebenseinstellung - und dasselbe verlange ich auch von anderen!


    Um Himmels Willen die von Dir dargelegte Lebenseinstellung möchte ich Dir in keinem Fall nehmen, Du darfst sie gerne für Dich behalten.!!!


    Und gewisse Dinge im Leben hat man oder man hat sie nicht,da stimme Ich Dir zu; sei es nun Respekt oder Lebenserfahrung und selbstverständlich die Einsicht das man wohlmöglich jemand anderem Unrecht tut nur weil er nicht den selben Denkprozessen unterliegt!


    Es ist mir immer eine große Freude zu hören was man von mir verlangt, aber eine noch Größere festzustellen was man mir gewährt! iss ein Spruch vom rosa roten Brilleträger der ist den meisten zwar völlig unbekannt, aber die Ihn gut kennen sehen die Dinge in gänzlich anderem Lichte!


    Und mit dem Unrecht ist es wie mit dem Unkraut, es wird gänzlich verkannt, obwohl bisweilen das ein oder andere Pflänzchen darunter ein schier unheimliches Wundermittel beinhaltet!

    Hallo Elfriede!


    Ich denke mal der Unterhaltsanspruch wird solange weiter bestehen wie Euer Kind darauf angewieesen ist, hinzu kommt dann der Unterhaltsanspruch der Nächstgeborenen, einzig kann es passieren das jeder seinen Anspruch gegenüber dem Vater geltend machen muss solange er die neue Frau nicht Ehelicht!


    Es geht nicht nach dem Prinzip das ist was der Vater an Geld übrig hat und nun teilen wir das mal unter den Anspruchsberechtigten auf sondern vielmerh gibt es da Tabellen aus denen hervor geht wie hoch die Leistungen mindstens zu sein haben. Ich wohne in NRW und hier geht es nach der Düsseldorfer Tabelle was die unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kinder betrifft. Die musste aufbringen oder das Amt geht in Vorleistungen und holt es sich dann vom Vater, da kann es dann sein das nicht die volle Höher zu holen ist, aber die Kommune zahlt den entsprechend festgelegt Betrag dann anstelle vom Vater der dadurch in die Säumigkeit gerät, deswegen gehen dann ja auch bei einer Scheidung mit Unterhaltsforderung so viele Unternhemen gleich mit in die Pleite!
    Soweit ist mir das bekannt!


    Gruss

    Abgesehen davon das ich die ja bald bekomme meine Gute kehrt ja plötzlich Sachlichkeit in Deine Treads!


    Ausserdem habe ich als Zielsetzung das biblische Alter von 145 Jahren zu überschreiten, kannst ja mal ergründen warum! Kleiner Tip (Moses und so.....)


    Was ist denn nun mit Deinen Argumenten? Alle weg?! Ich weis ist schwer einzugestehen das so ein dummer Nichtstudierter auch nicht ganz so blöd ist wie man denkt, nicht wahr? !


    War aber immer schon so: "Die dümmsten Bauern ernten immer die größten Kartoffeln!"


    Da dank ich doch für Deine Anerkennung!


    Übrigends find ich toll jungen Menschen erzählen das sie sich das doch alles erst mal erarbeiten sollen und selbst vor haben nur nicht länger wie eben nötig arbeiten zu wollen, echt interessant! Könntest echt so'ne Politikerin sein wie immer im Fernsehen zu sehen, die erzählen den Menschen auch was sie sollen und machen dann ihr eigenes Ding! Nennt man glaube ich "elitäres Denken"!


    Hoffe war nicht zu hart die Erkenntnis das auch andere Lebenseinstellungen argumentativ durchaus als berechtigt zu vertreten sind!


    Trotzdem einen schönen Tag noch! ...und bevor ich's vergesse, das Recht haben wollen kannste gerne behalten!

    Hallo!


    Na das hört sich ja wenigstens wieder Positiv an!


    Das mit dem "Kündigungsschreiben lässte dann erst mal und auf dem Arbeitsamt auch nichts dazu sagen, musstest einfach erst mal zum Arzt aber das geht nur mit termin aber den sollteste dann auch kurzfristi´g am besten Morgen machen, ist im Grunde scheissegal wo Du hingehst nur Krankmeldung muss sein, sonst kriegste auch nen Schuss vorn Bug indem der Arbeitgeber dann mit Recht kündigt und die Arbeitsagentur das auch ausnutzten könnte. Trotzdem da die Situation insbesondere dem Mobbing darlegen und wirklich schriftlich dokumentieren. Kannst ja sagen das Du Dir übers Internet hilfe gesucht hast und man Dir dazu geraten hat.


    Und dann die Krankmeldung zur Firma muss normal am nächsten Tag da sein !!!


    Dann kannerst mal nichts großartiges passieren, wenn die dann doch kündigen hast auf jeden Fall eine bessere Position als wenn Du kündigst! Dann kannste nämlich auch Unterstützung erhalten und sei es nur ALG II!


    Da Du von Zuhause weg bist (wegen der beruflichen besseren Perspektiven) musste mit dieser Begründung nicht zwangslaufig zurück nach Hause.


    Will jetzt nicht zuviel auf einmal darlegen, sonst raucht der Kopf nur unnötig, also step by step!


    Gruss

    Klaus


    manchen Menschen kann man nicht Helfen, Dir ebenso wenig wie mir, aber weiste was das ist mir auch egal. Nur wenn die, die das Geld besitzen meinen das dies ein Vorteil ist, ganz sicher nicht!


    Es war schon immer so, das die Natur die härter macht, die Dreck fressen können oder warum glaubst Du sind alle so geil auf's Dschungelcamp!


    Mit Schröder und Hartz ist nicht erstmalig ein Stil in die Politik getragen worden, der das Recht des Stärkeren
    bemächtigen soll andere zu unterdrücken! Und es ist auch nicht das erste Mal das bei einem Aufstand Menschen sterben oder andere Opfer bringen müssen, - es ist aber ebenso selten vorgekommen das die, die versucht haben auf diese Weise über anderen zu stehen, dauerhaft damit erfolgreich waren!


    Also wenn ich auch verlieren werde, kann es durchaus sein das ich dadurch zum Gewinner werde!


    Gruss

    Ja und darf sich Vorverurteilungen und Pauschalierungen wie von Dir anhören, aber wehe es kommt auf diese weise zurück, dann sind wir die beleidigte Leberwurst!


    Ich denke, meine Argumente sind schon der richtige Deckel zum Topf! Du denkst das es Dir zu Studienzeiten schlecht ging und welch Glückskind "hast Dir ja alles erarbeiten dürfen! Ja, ganz richtig Du hast es Dir zwar auch erarbeitet, aber Du durftest es auch weil alles im Leben bei Dir gepasst hat (gutes Karma) das ist aber nicht bei allen Menschen so und wenn ich dann diese bekloppten Sprüche wie "jeder ist seines eigen Glückes Schmied und so höre, kommt mir alles hoch"! Ich hasse zwar auch das gejammer um schlechte Kindheit und so aber bei dem einen passts und bei dem andern passts im Leben nun mal nicht. Ich leite da auch keine Verpflichtung für Dich draus ab das Du darauf hin anderen helfen musst (Naturgesetz - der Stärkste überlebt und das ist nicht rein körperlich zu sehen) nur wenn Du hier Menschen vorwirfst was Ihnen nicht zusteht weil sie es sich erst einaml erarbeiten müssen, dann sei froh das Du zwar so denken und Dich äußern darfst, aber mass Dir nicht an das nur Dein Weltbild Gültigkeit zu besitzen hat.


    Wie Du selbst schreibst hast Du Dir alles erkämpft/erarbeitet - dann m,ach Dir bitte auch bewusst das Du einem Anderen genau diese Abeit aus lauter Egoismus weggenommen hast und warum ? Weil Du überleben willst, und das wollen andere auch! Und damit es nicht zu Konflikten unter den Menschenkommt hat man nun mal die Sozialnetzwerke und da versucht jeder auch nur das zu machen was Du indem Du ihm den Arbeitsplatz (im plastischen Sinn) genommen hast (weil es ja nicht die gleiche person ist) gemacht hast, Dir eine Vorteil zu verschaffen um nicht das letzte Glied in der Kette zu sein! Und was Dich ärgert ist doch nur der Fakt das ich Dich in dieser Kette nicht vor sondern eher nur hinter oder neben das Glied des Fragestellers eingliedere!


    Und weil Du darauf keine Antwort hast kommt so ein Blödsinn wie "Meinungsfreigheit!" Dann als Konter:


    Ist die Meinungsfeiheit höher anzusehen wie die Freiheit auf ein vernünftiges Leben führen zu dürfen?


    Wenn Du Letzteres höher bewertest, warum darf man dann nicht versuchen schon mit 18 seine Eigenständigkeit zu beweisen? Ist Dir da einer 7 Jahre voraus?


    Neid, Neid, Neid, ja tu bist super ganz toll , kein Looser - noch nicht aber irgendwann triffts bestimmt auch Dich und dann weiste was dieser Volltrootel da von sich gegeben hat!


    Ich bin fast doppelt so alt wie Du, und was ich schon alles bewegt habe haben nicht viele geschafft und trotzdem bin ich seit eingien Jahren ohne sogenannten Job! Aber ich kann mit Stolz sagen, ich hab sehr viel mehr erreicht wie mancher der Kohle hat, viel mehr!


    Und Du schaffst das nicht annähernd, nicht nach dem was ich hier lesen darf!

    Alos Zivi in einer anderen Stadt würde bedeuten das Du da ja irgendwie unterkommen musst, müsstest da dann ja ein Zimmer oder eine Wohnung haben und das bedeutet das Du Dich da ja uach anmelden musst womit Du vermutlich aus der BG Deiner Mutter ausscheidest und somit die Vergütung nicht mehr bei Ihr angerechnet werden dürfte, im Gegenzu kann Deine Mutter Dich aber nicht groß Unterstützen obwohl sie ja bei einer Ausbildung dazu verpflichtet wäre, beim Zivildienst ist das aber auch wieder etwas anderes, denn dazu bist Du ja im Grunde vom Staat her zu verpflichtet. also müsste dieser rein Theoretisch doch auch dafür aufkommen, allerdings wires auch dafür wohl Obergrenzen geben, da musst Du Dich dann mal schlau machen. Deine Mutter hingegen muss sich keine neue Wohnung (weil plötzlich zu groß) suchen weil ja deine Dienstpflicht irgendwann beendet ist und Du dann wiede bei ihr einziehen wirst bis Du eine Ausbildung beendet hast oder aber das 25. Lebensjahr vollendet ist.


    Also musst Du mal abklären, ob , wieviel und was an Leistungen für Dich davorgesehen ist!


    Gruss

    Hallo Benny!


    Ich war beim Bund und der Vorteil war das man den ersten Wohnsitz in der Kaserne melden musste, wenn man nicht als Heimschläfer galt!


    Wo machst Du den den Zivi Dienst? Bleibst dann Zuhause wohnen, doer musste eventuell vor Ort eine Unterkunft haben?


    Denk mal genau über die Fragestellung nach und was damit verbunden sein könnte?!


    Gruss

    Es wird gemacht! Was Recht ist und ob man sich das gefallen lassen muss, solltest Du von denen erfragen die schon in dieser Situation waren! Ich lasse diesen Zampano mit mir nicht machen und das wissen die und deshalb kommt so ein scheiss garnicht erst auf mich zu. Rein rechtlich ist die Zielsetzung jemanden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen, also ist da im Grunde möglich, damit ist aber auch klar das man eine 400€ demnach nicht anzunehmen braucht, aber da argumentier so manche ARGE j auch anders. Man muss in diesem Punkt also argumentativ besser drauf sein wie die zuständigen Sachbearbeiter und das geht indem man sich mit beiden Begründungen auseinander setzt und den Fallamnager frei nach Robert Lembkle fragt welches "Schweinel hätten sie den gerne!"


    Gruss