Beiträge von Horst GRUNERT

    @ lacki - kennste Wayne ??? Wayne interessiert das! Muss das heissen ! - Nun die "Dienst-nach-Vorschrift-Macher" sicher nicht, soll aber welche darunter geben die begriffen haben was der Sinn der Reformen war bzw. sein sollte und hier und da kommt dann ja vielleicht ein Umdenken zustande. "Steter Tropfen höhlt den Stein !"

    @ zauberhexe 1008 - und wo soll dann da ein Problem liegen ? Wenn die ARGE / JC davon ausgeht das Dein Ex - Freund die Wahrheit sagt, werden sie das nachprüfen, dann wird vermutlich mal jemand öfters Dein Wohnung beobachten, in der Nachbarschaft rumfragen, eventuell auch mal bei Dir Zutritt in die Wohnräume verlangen um zu schauen was dort so gegeben ist, wenn dann natürlich Klamotten und die Zahnbürste oder Dein neuer Freund bei Dir jedesmal im Bett angetroffen werden wird das mit dem Erklären etwas schwieriger aber grundsätzlich hat er ja schon mal einen eigenen Hausstand, essen wird er ja auch da wohl regelmäßig und nicht bei Dir, und keinem ALG II Bezieher ist die Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu verwehren, also kannst Du sowohl Besuch bekommen und der auch mal bei Dir übernachten oder Du auch Deine Leidenschaften ausleben. Wenn Dein Ex meint er müsse Dich da denunncieren kannst Du ihm durch einen Rechtsanwalt auch mal klar machen lassen, das sowas für Ihn auch sehr teuer werden kann. Ein guter RA fordert ihn dann auf die Kosten für diese Massnahme also auch Deine zu tragen und ich glaube nach der ersten oder zweiten Rechnung wird Dein Ex dann relativ schnell vorsichtig mit solchen Meldungen, denn theoretisch kann er auch von der ARGE / JC für die Kosten die denen dadurch entstehen auch herangezogen werden, sowas könnte z.B,. unter "Irreführung von Behörden" erfolgen wenn dies mit Vorsatz geschieht! Aber das wird ihm dann Dein RA wohl zu erläutern wissen, wenn Du dem RA erklärst das Du ansonsten über keine Mittel verfügst ihn zu beauftragen, wird er sicherlich die Kosten beim Ex einfordern! Dann kannst Du in der Beantwortung der Frage die von der ARGE / JC in dieser Angelegenheit kommen könnte vielleicht auch besser belegen das an besagter Verleumdung nichts ist !

    @ Kokkarius - wie kommt denn die ARGE / JC an die Verdienstbescheinigung Deiner WG Mitbewohnerin - ich denke Du meinst wirklich Wohngemeinschaft mit WG und nicht versehentlich BG Bedarfsgemeinschaft ?! Bei einer WG hat die ARGE / JC doch eigentlich nur die Miete, die Nebenkosten und die Wohnfläche sowie die Anzahl der in der WG lebenden Personen zu interessieren um anteilig Deinen Kostenbedarf zu ermitteln!?

    @ lacki - klar doch auf genau so ein bescheuertes Argument habe ich noch gewartet habe da aber eine alternative Antwort für Dich ! Wie wäre es denn damit einen anderen Ü50 Teilnehmer zu nehmen der den Kurs/Lehrgang noch nicht besucht hat, gibt doch sicherlich auch genug davon - oder geht Sinnlosigkeit vor Effizienz bei der Auswahl !? Alternativ kann man dann vermutlich besser einen 49-jährigen schon mal zu so einer Maßnahme schicken, wer weis ob die, wenn er 50 ist dann nicht schon wieder wegen fehlender Fördergelder nicht mehr durchgeführt werden kann! Kennt man doch Ende September stellt die BA fest das kein Geld mehr da ist !!! :D

    @ Speijbl - Florida Rolf war ja von Berufswegen Bankmanager und hat sich doch soviel mir bekannt ist hauptsächlich aufgrund seiner Atemnot das Ziel ausgesucht - irgendwo findet sich ja immer einer der was bescheinigt ! Nur der Bekannte hieß definitiv nicht "Rolf", ich komme im Moment aber auch wirklich nicht auf seinen Namen ! :D

    Hallo Charli,


    habe mich früher mit der Frage auch schon mal beschäftigen müssen, damals waren auch 1€ -Jobber darunter - zum damaligen Zeitpunkt galt das man nicht direkt im Anschluss erneut zu einer Massnahme verpflichtet werden konnte sondern eine Pause dazwischen liegen musste. Dies ist aber bei Dir gegeben und somit denke ich mal das dies voll und ganz klar geht! Stellt sich mir die Frage ob es sich dabei um die gleiche Massnahme wie bereits zuvor handelt - denn das wäre ja wirklich absoluter Blödsinn - doch bevor Du das verweigerst, würde ich diesbezüglich erst mal dem Fallmanager auf den Zahn fühlen und mir erläutern lassen welch Zielsetzung sich dahinter verbirgt ist diese Deiner Meinung nach nicht förderlich um eine versicherungspflichtige Vollzeitstelle zu bekommen, reiche zunächst einmal Widerspruch und in der Folge Klage beim Sozialgericht ein. Maßnahmen sind nicht dazu angedacht die Statistiken zu bedienen, sondern die Problematik der Bedürftigkeit zu lindern bzw eigentlich den Leistungsbezieher gänzlich aus diesem Bezug heraus zu bringen und zwar vollends!

    @ O.u.g.a. - ist ja klar, Du treibst die Kosten wieder in die Höhe - weist Du was den Bund eine Spezialeinheit kostet, die Dich jetzt im Ausland kontrollieren muss, ob Du da nicht doch einer Schwarzarbeit nachkommst (fehlt nur noch das Du in Brasil eine Green Card beantragst) !? Du bist einfach unglaublich, wie kannst Du nur ein derart weit entferntes und schwer zu überprüfendes Urlaubsziel angeben! Übrigends auch im Urlaub kann man Arbeiten, habe ich einst in den USA gemacht, da habe ich mit einem Bekannte ein Sonnendeck / Terrasse gebaut. Zu der Zeit war ich aber weder Arbeistlos noch in irgendeinem Leistungsbezug vom Staat. War ja auch eher ein Freundschaftsdienst, hahaha!


    Dann bleibt uns allen ja nur noch Dir ganz besonders schöne Urlaubstage zu wünschen :D :D : D - wie lange haste gesagt bleibste weg ???

    ...und noch was, es gab hier in unserem Örtchen mal jemanden der hat das Arbeitsamt über Jahre verarscht, ist regelmäßig im Sommer für 3 Monate bei einem Freund in Florida gewesen und hat dem die Elektrik auf dem Hausboot repariert. Bisweilen hat er dann mal per SMS von dort damit geprahlt wie schön es doch auf dem Hausboot ist, dort zu liegen und sich genüßlich ne "Bloody Marie" rein zu ziehen.


    Wenn eine Einladung vom Amt kam ging Mama zu seinem Neffen und der schickte dem ne Nachricht das er vorstellig werden müsse ist insgesamt ein einziges Mal passiert, dann sass der im Flieger und war am nächsten Tag hier und tags drauf pünktlich zum Termin im Amt ansonsten wenn jemand was von dem wollte hieß es er sei in der Stadt, abgesehen davon war damals nicht ein einziges Mal jemand zur Kontrolle bei dem Zuhause.


    Unter HARTZ IV sollte man annehmen das dies nicht mehr möglich ist und tatsächlich waren auch inzwischen schon zweimal Leute bei ihm zur Kontrolle, bei mir noch nie, ich fahre ja auch fast täglich mit dem Rad bei denen am Büro vorbei! Einmal war er sogar anwesend und das andere mal gaben die vom Amt sich damit zufrieden das Mama gesagt hat er sei in der Stadt wolle bei einem Bekannten irgendwas im Computer nachsehen und sie sollten so in 1-2 Stunden wieder kommen dann wäre er vermutlich Zuhause. Darauf hin meinten die vom Amt nur, das hätte sich erledigt er müsse ja sowieso wieder in nächster Zeit zu einem Termin erscheinen und dann könne man das auch noch besprechen. Der Jung war zu der Zeit in USA - und hat sich dann auch nicht veranlasst gesehen vorzeitig zurück zu kommen - Ihr müsst also nicht so tun als sei das unmöglich nur weil unter ALG II die Bestimmungen verschärft wurden.Und wenn der zudem wie hier grenznah auch noch vom NL Flughafen in Maatricht losdackeln kann, können die sogar nen Datenabgleich mit Düsseldorf und Köln am Flugplatz machen ! Das ist Theorie und Praxis ! Und ich weis noch nicht mal mehr wie der Typ heisst, kenne den nur von früher her, was für ein Pech auch, nicht wahr !? :D

    Liebe Mitarbeiter der JC - immer locker bleiben :D andere Menschen zu verarschen steht doch nicht nur euch zu !!! :D :D :D


    @ - lacki - erkläre mir mal Deine Logik, der kann von Brasilien aus alles Online erledigen wie er schreibt, was sollte ihn davon abhalten dann hier im Forum Dich nicht mehr zu beglücken ???

    Zitat

    3. Anrechnung auf (fiktiven) Bedarf der oder des Auszubildenden
    (Bereinigung nach Rz. 11.93)


    Zitat

    Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5
    vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, ist anzurechnen, soweit
    es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden über-
    steigt.


    Zitat

    Wie gesagt werde ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet.


    ....also ist es doch so liebe LS das fiktiv zunächst einmal Dein Bedarf innerhalb der BG ermittelt und mitgerechnet wird und dann Dein Azubi - Einkommen sofern es höher ist wie ein solcher Bedarf, bereinigend gegen gerechnet wird und das heisst, was drüber liegt wird bei der BG weniger gezahlt!


    altmodisch ausgedrückt ist das der Griff von Vater Staat mit der linken Hand in die rechte Gesässtasche jener die über eine gute Ausbildungsvergütung verfügen. Was ich allerdings bezweifel ist das man das Geldgeschenk an Dich als Ausbildungsvergütung betrachten kann und daher mit in die Berechnung einfliessen lassen kann. Dein Mann muss hingegen sicherlich glaubhaft machen das das Geld nur für Dich war - was eher unwahrscheinlich ist. Denn es ist seine Ur-Oma und da kann man schon davon ausgehen das so eine Schenkung in der Regel zum Wohle der Familie und des Ur-Ur-Enkels erfolgt, weil alte Leute ja nicht an die Kniffe der Deutschen Verwaltung denken wenn sie das Wohl jüngerer Generationen im Auge haben! Ich frage mich warum die Uroma das Geld nicht an Deine oder die Schwiegereltern geben konnte und jene einfach die Autos angemeldet, und versicherungstechnisch dann auf sich laufen lassen konnten!? Leihen kann man den Kindern dann selbige immer noch wenn man großzügig sein möchte und wenn die Autos Euch sowieso nicht gehören, kommt es auf die versicherungstechnischen Belange doch sicher auch nicht mehr an !?
    Das jetzt glaubhaft und zweifelsfrei so zu erklären das die Euch keine ungerechtfertigten Bezüge von Leistungen nach ALG II vorhalten können wird schwierig! Und einmal heiß gemacht sind dann ja immer kleine Terrier in den Amtsstuben :D :D :D

    @ Lilly Sophia - Wieso willst Du denn einen Anwalt einschalten ? Da ist es wieder die gedankliche Verknüpfung zur BG !!!
    Wenn Du doch mit der BG nichts zu tun hast, wie Du sagst, was willst Du da mit einem Anwalt bei eiern Stelle erreichen die nicht für Dich zuständig ist? Ich denke da sollte dann Dein Mann einen RA beauftragen denn wenn dem ja so ist das Du in keiner Weise mit der BG verknüpft bist, dann kann die "Ja,Ja-Tante" vom Amt denken und annehmen was sie will, dann zählt das was sie beweisen oder ihr gegenteilig beweisen könnt - oder sehe ich das falsch ? Zudem würde ich für die Zukunft einfach mal darüber nachdenken ob Dein Mann nicht von einem bekannten ein reines Guthaben-Konto (z.B. Postbank) zur Verfügung gestellt bekommen kann, vielleicht ist ein Mitmensch der nicht im ALG II Bezug steht ja bereit ihm ein solches zur Verfügung zu stellen, dann wird es auch schwer für die ARGE den Einblick in die Kontoauszüge zu verlangen insbesondere wenn besagte Person vielleicht nur Online die Konto-Einsicht vornimmt ! Ich denke es gibt für jeden und alles auch eine entsprechende Lösung wo man solchen Verdächtigungen von vorn herein aus dem Weg gehen kann. Wie heißt es doch in einem Sprichwort: "Was ich nicht weis, macht mich nicht heiss !!!" Bei mir z.B. hat das Amt keine Einsicht in die Kontoauszüge, weil sich der Sachverhalt genau so darstellt und selbst wenn dann würden sie da nichts finden. Bei Dir haben auch die Eltern einen Fehler gemacht, warum geben sie Dir das Geld nicht bar oder per Gutschein ??? Die Geilheit mit der man Leistungsbeziehern ans Geld will ist doch hinlänglich bekannt das sieht man doch wenn es um Leistungserhöhung geht da gönnen die den Menschen doch nicht mal 5€ ohne im Gegenzug die Regelungen zu verschärfen, irgendwie müssen die ja auch die Lohnforderungen von 6,5% wieder rein bekommen ! :D :D :D

    @ Vogelliebhaberin -

    Zitat

    Sie sagte mir auch, daß ich zwei 400€-Jobs machen müßte, wenn ich denn einen zweiten dann finden würde. - Mitlerweile habe ich eine andere Sachbearbeiterin.


    ...na ich glaube das war auch dringend notwendig, - warum lasst Ihr euch eigentlich nicht mal begründen wieso das der Fall sein sollte, Es heißt im Gesetz "zumutbare Arbeit" und nicht "zumutbare Jobs" und weiterhin ist aufgeführt was der Sinn und Zweck der Vermittlung einer Arbeit sein soll und wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden, dann sollen sich die Job-Center Ihre Jobs irgendwo hinschmieren. Es geht um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse die den LB dauerhaft und im vollen Umfang vom Leistungsbezug unabhängig machen!

    @ - Lilly Sophia - Ich habe mich grade gefragt wie das geht das Du nicht zur BG zählst - Für mich ist eine Familie auch gleich BG zumal wenn Verheiratet und mit gemeinsamen Kind . Wenn Du in einer Ausbildung bist, bist Du nach meinem dafür halten trotzdem ein Teil der BG - das Deinem Mann dann auch noch ein entsprechender Anteil vom BG Gesamteinkommen abgezogen wird und sei es nur aufgrund von Bafög oder der Ausbildungsvergütung. Als Familienmitglied erzeugst Du ja zunächst einmal ebenso einen Bedarf wie die anderen Familienmitglieder auch, wäre das nicht so, dürfte ja eigentlich auch keine Berechtigung zur Anrechnung Deiner Ausbildungsvergütung bestehen.


    Und warum gibt man 2 Autos an wenn zumindest das Dir zur Verfügung gestellte Auto Deiner Mutter doch eigentlich gar nicht euer Eigentum ist ??? Ich finde das ja lobenswert wenn Dir Deine Mutter das Auto zur Verfügung stellt, statt es in der Garage stehen zu lassen, aber wie kann man dem Amt denn dann erzählen das es in eurem Eigentum steht ? Für mich ist es nur vorübergehend in eurem Besitz nicht in eurem Eigentum, oder sehe ich das falsch ??? Vielleicht sollte Dein Mann diesen Sachverhalt mal zur Niederschrift beim Sachbearbeiter richtig stellen ?!

    @ Mr. Ahnungslos - ist ja nicht so als hätte ich zu Beginn der Arbeistlosigkeit keine Ambitionen gehabt in Arbeit zu kommen, da habe ich Schiffs-Container entleert und Lagerverwalter gemacht, ebenso Qualifizierungsmaßnahmen besucht und dort die Raumplanung im PC erstellt, bei der AWO eine Unterrichtsstunde gegeben obwohl ich da eigentlich Teilnehmer war und so weiter, einen Teil meiner Aktivitäten haben Turtle und lacki ja auch versucht ins Lächeliche zu ziehen, denke da an meine FLOPP Seite aber die anderen Dinge durch die ich erst diese Seite kostenlos vom Dipl.Kfm, Duvos geschenkt bekommen habe, das haben sie bei Ihrer Oberflächlichkeit außen vor gelassen, wobei so eine Seite in der Regel 1600,-€ im Jahr kostet. man muss ja nur mal auf das Erstellungsdatum schauen dann weis man was ihm mein Wissen und die Hilfe wert war. Und dann kommen solche Ärsche wie die damalige Sachbearbeiterin oder der Teamleiter oder jüngst hier unsere Juristin und glauben allen Ernstes sie könnten einen Mundtot machen oder auch nur annähernd das Wasser reichen! Ich habe 4 Jahre Geschäftszimmer und Stab beim Bund hinter mir da kenne ich den Unterschied zwischen Verwaltungsarbeit und Arbeit in der freien Wirtschaft, aber es ist immer das gleich die jungen hoch motivierten Hechte wissen und können alles besser und die Alten sind ja nur doof !


    Ich für meinen Teil habe da klar entschieden was ich als ALG II Bezieher mir bieten lassen muss und was nicht und vor allem entscheide ich das und nicht irgendein(e) Amtshengst oder Stute!


    Nun, ich hoffe Du erholst Dich in der Reha erst mal ordentlich und lass es langsam angehen, wenn Du in der Kiste landest haste auch nichts davon das Du willig warst! Also Gute Besserung und lass danach von Dir hören wie es läuft.

    @ - Saibot 84 - wie Du siehst, kommt von allen Seiten in etwa der gleiche Ratschlag. Und so ganz kann ich mich auch nicht von dem Gedanken den Birgit 63 ausgesprochen hat abwenden und ADHS bzw ADS bedarf auch nicht unbedingt der Behandlung durch einen Psychologen, dieser wird wohl eher aufgrund der Situation das Du erklärst Du würdest unter der Situation leiden von Notwendigkeit sein, vielleicht um zu ermitteln in wieweit Du aus anderen Gründen dies vielleicht sagr nur vortäuscht. Wie gesagt, ein Familienmitglied von mir ist betroffen hat ADHS, was Du angibst ist nach meinem Empfinden eher die introvertierte Version, welche natürlich dann auch eher eine depressive Anlage mit sich bringen kann. Weis ich nicht, bin ja auch kein ausgebildeter Psychologe, kann da lediglich auf den Erfahrungsaustausch bei "Lemüsch" zurückgreifen. Fakt ist, Retalin hilft Kindern in der Schule die Konzentration aufbringen zu können die Du nach eigener Aussage nicht aufzubringen im Stande bist. Ich denke da ist es dann wie mit allen anderen Medikamenten auch, Nebenwirkungen muss man in Kauf nehmen wenn man Krankheiten lindern will und solange es solche Mittel gibt die an Deiner Sitiuation etwas verbessern könnten, Du diese aber nicht annimmst, musst Du Dir grundsätzlich die Frage stellen warum Dir dann jemand z.B. eine Behinderung bescheinigen sollte! Oder Du Frührente bekommen solltest! Ich sehe da ehrlich gesagt keine Chance zumindest nicht auf Frührente!

    Alter Spruch unter Kaufleuten : Statistiken sind zum Fälschen da, jeder liest sie wie er möchte!


    @ GG52 - ich habe mitbekommen wie der hiesige Arbeitsamtsleiter seiner Mitarbeiterin erklärte das dieser und jener Fall da eingestuft werden sollte, damit die Vorgabe aus Nürnberg erfüllt sei !


    Papier ist geduldig mein Guter und an allem kann man etwas drehen, da wird extra die Kategorie Ü50 eingeführt, Langzeitarbeitslose, die Gruppe derer die in Vorruhestand gehen und nur noch 1 Jahr im LB stehen und und und ....


    So ein Denken ist einfach nur kleinkariert und verlogen oder dient der Verschönerung, denn Fakt ist was man den Medien erzählt und was die dann verbreiten, ob ohne Arbeit, 1 € Job, Mini oder Midi Job, das alles ist doch nur Gemurckse!


    ... und wenn da nicht getrickst wird, warum dann jetzt die Midi-Jobs ??? GG52 - kannst Du eigentlich bei soviel Selbstbetrug noch in den Spiegel schauen !?

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    Immer mehr unabhängige Experten forderten die Abschaffung der Minijobs, weil sich die massenhafte Subventionierung nicht existenzsichernder Beschäftigung als Sackgasse erwiesen habe


    ...und aus diesem Grund ist die Ablehnung eines 1€ und 400 € Jobs durchaus gerechtfertigt. Als ich in einem Gespräch mit dem obersten Chef der ARGE / JC im Kreis auf die Erfolgsquote bei den 1 € Jobs zu sprechen kam, musste dieser mir damals Recht geben zu der Zeit waren ganze 2 Leute dadurch in Arbeit gekommen, eine Stelle war die des Hausmeisters in einer Realschule.


    Deswegen lache ich wenn mir hier jemand erklärt man müsse ein solches Angebot annehmen und sich dabei auf die Mitwirkungspflicht beruft. Dies ist eine grundsätzliche Auffassung der Vertreter der JC's bisweilen auch dummer Richter - nach wie vor gilt für mich das hier zu differenzieren ist, meine Abschlüsse rechtfertigen in keine einzigen Fall solche Arbeitsangebote, die kann man Menschen ohne Abschlüsse und Berufserfahrung aufdrücken, da ist eine halbwegs begründete Vertretbarkeit gegeben, aber selbst einem ungerlernten, langjährigen Lagerhilfsarbeiter würde ich zur Verweigerung raten. Die Leute machen nur jeden Spöcks mit und lassen sich einschüchtern! Eine Schnde ist dabei das sich die Verwaltungsmitarbeiert der JC dazu hergeben, solche Praktiken dann auch noch umzusetzen - in den 30-er Jahren wurde genau so verfahren und wohin das geführt hat wissen wir alle!

    @ - lacki - das ist ja großartig - Ironie ist wenn man trotzdem lacht, nicht wahr ?


    Zitat

    Die Anhebung ist ein Beitrag zum Inflationsausgleich


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    Dafür stocken sie den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent um 4,6 Prozent auf.» Wer das nicht wolle, könne darauf auch verzichten - dann bleibe es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers


    ...welcher ja im oben von mir genannten Beispiel gar nicht von den AG's getragen wird, sondern den AN aufgebürdet wird. 30% pauschal Versicherung sind 120€ und die Penny -Leute verdienen 280€ Netto, dies zeigt doch das der AG "Penny" diesen Anteil den er eigentlich zu tragen hat beim 400€ Einkommen von dem Lohn des Mitarbeiters abführt !


    Zitat

    Die Koalition ist überzeugt davon, dass es durch die Neuregelung nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs und Midijobs kommt, denn die meisten Beschäftigungsverhältnisse entstehen heute voll sozialversicherungspflichtig


    ....was zu beweisen wäre, denn erklären kann man viel wenn der Tag lang ist ! Ich kann auch erklären das die uns bewusst belügen, sowie die BA Monat für Monat die Arbeitslosenzahlen schön rechnet !


    Da regst Du dich dann mit Deinen Kollegen auch drüber auf, obwohl es ja voll und ganz der Wahrheit entspricht!


    Zitat

    Immer mehr unabhängige Experten forderten die Abschaffung der Minijobs, weil sich die massenhafte Subventionierung nicht existenzsichernder Beschäftigung als Sackgasse erwiesen habe


    ...und da muss man noch nicht einmal Experte sein, wie man ja an mir erkennen kann, da reicht es völlig aus ein dummer Bürgermeisterkandidat gewesen zu sein und die Sachverhalte zu erkennen !