@ GrandFather Kranken Menschen kannst du nur helfen wenn sie es auch wollen und kuddel ist nicht mehr zu retten.In seinem Verfolgungswahn sieht er überall ARGE Menschen.Schlimm schlimm.
Beiträge von Kitty121
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Bei kuddels Ratschlägen muß man sowieso Vorsicht walten lassen und wer sich darauf verläßt ist verlassen.Man sieht ja aber auch das die Leute hier schon wissen was von derartigen Rundumschlägen kuddels zu halten ist.Sicher gibt es Fälle wo man nur noch mit einer Klage weiterkommt aber die SG hätten viel zu tun würde jeder sofort dorthin rennen.Kuddel sieht teilweise den Wald vor lauter Bäumen nicht.Ich denke mal das er selbst noch nie eine Klage eingereicht hat und hier nur Geplapper von sich gibt was er irgendwo aufgeschnappt hat.Tatsache ist nun mal wenn ich selbst kündige brauche ich einen Grund der nachvollziehbar sein muß.Wenn es sich um Mobbing handelt muß man auch das beweisen können.Ansonsten könnte jeder seine Arbeit die ihm nicht mehr passt kündigen und als Grund Mobbing anbringen.Wenn es dieses Mobbing wirklich gegeben hat und es nicht nur Unstimmigkeiten innerhalb der Firma waren müßte es z.B.durch Arztbesuche nachweisbar sein.Trotzdem dürfte die komplette Leistung nicht zurückgefordert werden sondern nur die des Mannes da die Familie ja Leistungsberechtigt wäre.
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Ich glaube nicht das ihr um die Sperrzeit herumkommt denn ihr müßtet nachweisen das die Kündigung wegen Mobbing gerechtfertigt war.Da hat dein Mann ein bisschen geschlafen.
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Ja gut versuchen kann man alles.Vor allem würde ich empfehlen zu Gesprächen mit dem JC jemanden mitzunehmen der weiß was beantragt werden kann.
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Bafög müßtest du beantragen da du ja während des Schulbesuches dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest. Das Bafög wird bis auf einen Freibetrag auf die Leistungen angerechnet.Da dies ja der zweite Bildungsweg ist würdest du doch elternunabhängiges Bafög beantragen und bräuchtest das Einkommen deiner Eltern nicht.
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Ich denke nicht das ihr das Jugendamt weiterhelfen wird das sie bereits 21 ist.Um mit dem JC auf eine Linie zu kommen wäre es das beste wenn sie zu einem Gespräch wo auch die entsprechenden Anträge gestellt werden könnten jemanden mitnehmen würde.Gibt es denn bei dir nicht eine Arbeitsloseninitiative die Mitarbeiter haben die in Fällen wie deinen helfen.Zumindestens die Regelleistung müßtest du doch bekommen.
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Ich habe noch gar nicht gewußt das man sich zum Einkaufen abmelden muß.
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Ich glaube nicht das du Probleme bei deinem AG bekommst nur weil du eine Bescheinigung brauchst.Das hat ja mit deiner Arbeit nichts zu tun.Der AG muß diese ja nur ausfüllen.Unterschreibe einfach den Arbeitsvertrag und dann gibst du die Einkommenbescheinigung ab und bittest darum diese auszufüllen.Viele bekommen heutzutage noch zusätzlich Leistungen.
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Kindergeld würde dir doch zustehen warum willst du es denn dann nicht beziehen.
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Du solltest deinen Kumpel mal fragen wofür er diesen Stromabschlag bekommt und dir gegebenenfalls den Bescheid zeigen lassen,denn einen solchen müßte er für die Übernahme von Kosten bekommen haben.
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Umzugsgründe sind es jetzt nicht direkt aber wenn dein Kind dann da ist könntest du doch eine größere Wohnung nehmen.
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Bei dem Einkommen könntest du doch mit deiner Mutter eine HG bilden.
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Wenn du keinen neuen Bescheid bekommen hast dann gibt es auch kein Geld.Wenn du nun alles abgegeben hast dann geh morgen dort vorbei und lass dir zumindestens etwas in bar auszahlen.Wenn sich bei dir nichts geändert hat ist die Abgabe des Kontoauszuges eigentlich nur eine Formalität.
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Für die Leistung ist immer der Monat von Bedeutung.Wenn du jetzt einen Monat mehr hast als sonst wirst du weniger Leistung in diesem Monat bekommen.
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Das glaubst du doch selbst nicht.Privat versichern kannst du dich nicht einfach so sondern brauchst dazu ein bestimmtes Einkommen.Die private Krankenkasse möchte ich sehen die dich aufgenommen hat.Wovon träumst du eigentlich nachts.
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Ich glaube dir auf keinen Fall das du ständig eine neue Erstausstattung bekommst denn diese gibt es nur wenn du bestimmte Vorraussetzungen erfüllst.Außerdem hattest du doch angegeben das du gar keine Wohnung hast bzw. hattest sondern ständig bei irgendwelchen Leuten wohnst.Halte hier keine Märchenstunde ab sondern bleibe bei der Wahrheit.
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Wenn du im ALG2 Bezug bist gibt es den Kinderzuschlag nicht noch.Ansonsten geht es nach dem Einkommen.
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Ich weiß nicht das klingt alles sehr mysteriös.
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Du wirst wohl einen Anwalt brauchen um irgendeine Geldleistung durchzusetzen gerade wenn du dich mit einer Versicherung auseinandersetzen mußt.
