Beiträge von Jana1987

    Horst, wo steht das geschrieben, dass die Eltern nach einer abgeschlossenen Ausbildung nicht mehr in der Pflicht sind? Ich habe mit 19 meine Ausbildung abgeschlossen und habe acht Monate lang nicht einen Cent von denen bekommen, weil ich angeblich keinen Anspruch hatte, da unter 25. Bis ich dann Arbeit gefunden hatte.


    Weißt du zufällig, wo ich einen § dazu finden kann, wenn es wirklich so stimmt? Hätte ich nach über anderthalb Jahren überhaupt noch eine Chance, irgendjemanden wegen Falschaussage dranzukriegen?


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich kenne den Begriff aus dem Englischen, vielleicht kommt der Fragesteller aus dem Englischsprachigen.


    Dachte mir nur, falls du es nochmal irgendwo liest, weißt du das nächste Mal Bescheid;)
    (Dann brauchst du eine hellseherische Fähigkeit weniger*g*)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Könnte schwierig werden, da Schulden normalerweise als Privatvergnügen zählen, für das der Staat nicht aufkommen muss. In diesem Fall könnte es aber sein, dass die Sache wegen Unverwertbarkeit des Grundstücks anders liegt, wenn er es nicht so einfach verkaufen kann.


    Kenne mich in diesem Metier aber auch nicht wirklich aus, vielleicht weiß jemand anderes hier Bescheid, ansonsten würde ich im Zweifel einen Anwalt zu Rate ziehen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo Uschi,


    1) niemand kann jemandem verbieten, mit einer anderen Person zusammenzuziehen, also auch nicht die ARGE.


    2) + 3) Normalerweise müsstest du für 50 % der Miete + NK aufkommen. Die ARGE wird vermutlich versuchen, euch sofort als BG zu sehen und dein Azubi-Gehalt komplett anrechnen, aber das darf sie eigentlich nicht.


    Allerdings, je nachdem wie teuer die Wohung ist und wieviel du verdienst, könnte es so sogar besser für euch aussehen.


    Euch würden als BG zustehen:


    2 x 316 EUR Regelleistungen
    Miete und NK, wenn sie bisher komplett übernommen wurden auch weiterhin komplett


    abgezogen würde dein Einkommen - Freibeträgen:


    100 EUR Grundfreibetrag
    von 100-800 EUR noch mal 20 %


    Aaaaaber: Wenn du unter 25 bist und bisher zu HAuse wohnst, kann ein Zusammenzug problematisch sein, sofern du nicht für deinen Lebensunterhalt alleine (d. h. ohne ARGE) aufkommen kannst (anteilige Miete + NK, Lebensmittel etc.)


    4) Ein klares NEIN! Du darfst maximal 6 Wochen am Stück bei ihm wohnen und musst danach zumindest für einige Tage wieder an deinem Wohnsitz übernachten, da du ansonsten nicht mehr als Besuch giltst. Sollte die ARGE dahinter kommen, dass du 3 Monate am Stück bei deinem Freund gewohnt hast, kann sie Leistungen (anteilig) zurückfordern und ihr habt wahrscheinlich noch eine Klage wegen Betrugs am Hals. Also srid damit vorsichtig!


    Lioebe Grüße,
    Jana

    Es gibt eine bestimmte Obergrenze, bis zu derer du ein Fahrzeug pro arbeitsfähiger Person behalten darfst - zusätzlich zu den Vermögensfreigrenzen. Allerdings weiß ich nicht, wie hoch der Wert ist. Ich fürchte aber, mit 8000-9000 EUR Zeitwert wird das Motorrad zu wertvoll sein. Du kannst natürlich argumentieren, dass dir bei einem Verkauf nur 2000-3000 EUR bleiben würden und diese unterhalb der Grenze liegen (oder eventuell sogar deine Vermögensgrenze nicht überschreiten), aber ich habe keine Ahnung, ob es dafür eine rechtliche Grundlage oder so gibt.


    Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Es scheint nicht allgemein bekannt zu sein, aber die 100 EUR Grundfreibetrag beinhalten Fahrtkosten, Kosten für angemessene Altersvorsorge (z. B. Riesterbeiträge), Werbungskosten und die Versicherungspauschale (30 EUR).


    So, und nun etwas zum Rechnen:


    Fahrtkosten: 55 EUR
    Versicherungspauschale: 30 EUR
    2/3 Kinderbetreuung: 58 EUR (falls nicht sogar die kompletten Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung oder so angeführt werden können)
    evtl. Riesterbeiträge: 5 EUR ?


    macht unterm Strich: 148 EUR


    Der Grundfreibetrag ist also in diesem Fall nicht mehr 100 EUr, sondern 148 EUR.


    399 EUR - 148 EUR = 251 EUR


    davon 20 %: 50,20 EUR


    macht insgesamt einen Freibetrag von 198,20;)


    abzüglich deiner Fahrkarte und der Kinderbetreuungskosten blieben dir also noch 56,20 EUR mehr als der ALG II-Satz. Die 148 EUR müssen dir jeden Monat übrig bleiben, vom Rest dann 20 %.


    Damit dürfte das Verlustproblem geklärt sein.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: ICh weiß auch, dass der ursprüngliche Beitrag schon älter ist, aber ich denke, diese Problematik betrifft noch viele andere.

    Hallo,


    für drei Personen liegt die angemessene Größe bei 70-75 qm, die Kosten musst du bei der zuständigen ARGE erfragen, die weichen von Ort zu Ort ab.


    Am Besten mit dem Mietangebot zur ARGE und direkt nachfragen, ob die Wohnung angemessen ist.


    Ganz wichtig: Wenn du auch Kaution, Umzugskosten etc. beantragen willst, musst du die Umzugserlaubnis VOR Unterschreiben des Mietvertrags eingeholt haben!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du einen "richtigen" 400 EUR-Job hast, also ohne Steuerkarte, musst du ihn glaube ich noch nicht einmal beim Finanzamt angeben, aber sobald du einen zweiten "Mini-Job" annimmst oder ihn auf Steuerkarte machst, interessiert es das FA sehr wohl.


    Also, versuch, den Job ohne Steuerkarte zu machen, und du bist aus dem Schneider;)


    Für das vergangene Jahr kann ich nichts hinzufügen, klaus hat dir ja schon was dazu geschrieben.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo meli,


    wenn die Miete nicht angemessen ist, wird die Kaution im Normalfall nicht übernommen, da sie von der Miethöhe abhängig ist.


    Falls ihr die Kaution von jemandem geliehen bekommen könntet, setzt auf jeden Fall einen schriftlichen Darlehensvertrag auf, da sie euch die Kaution sonst als Einkommen anrechnen und von den LEistungen abziehen können!!!


    Musste ich auch schon durch ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also, wenn die Wohnung zu teuer ist, muss die ARGE die Kaution nicht übernehmen, da die Kaution normalerweise in Abhängigkeit der Miete zu zahlen ist und demnach auch unangemessen ist.


    War bei uns auch so, da unsere Miete 21 EUR über dem Höchstsatz für zwei Personen liegt. Die Kaution haben wir uns dann von Verwandten leihen müssen (unbedingt schriftlichen Darlehensvertrag machen!!!).


    Wenn du keine Umzugsgenehmigung bekommst, DARFST du trotzdem umziehen. Es werden nur keine Kaution, keine Umzugs- und Renovierungskosten übernommen und wenn die alte Wohnung nicht zu klein war oder aus anderem Grund nicht mehr bewohnt werden kann (z. B. begründeter Umzug in andere Stadt etc.), könnte es Probleme mit der neuen Miete geben. Grundsätzlich muss die ARGE die vorher bezahlte Miete auch weiterhin leisten. Liegen aber keine Gründe für einen Auszug aus der alten Wohnung vor, kann es passieren, dass sie wirklich nur den alten Mietsatz bezahlen, statt den Höchstsatz zu zahlen. Dann kann es sein, dass ihr mehr als nur 5 EUR dazuzahlen müsstet.


    Ich würde mich also vorher nochmal genau erkundigen und mir die Aussagen schriftlich geben lassen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Na, wenn du gerne arbeitest, dann versuch doch, eine Ausbildung in einer anderen Stadt zu bekommen. Oder erstmal einen Aushilfsjob. Hat zwei Vorteile:


    1) Wenn du aufm Dorf wohnst, wie du sagst, sind die Jobaussichten in einer größeren Stadt wohl deutlich besser.


    2) Wenn du der Arbeit wegen umziehen musst, dein Gehalt'/deine Ausbildungsvergütung aber nicht zum Leben reicht, kannst du aufstockendes Hartz IV beantragen. In dem Fall können sie dich nicht einfach zu deinen Eltern zurückschicken, weil sie zu weit von deiner Arbeits-/Ausbildungsstelle weg wohnen.


    Aber warum du deine erste Ausbildung dann abgebrochen hast, würde mich auch mal interessieren.


    Grüße,
    Jana

    Hallo Kitty, woher genau hast du diese Information? Das würde dann ja auch heißen, dass bei einem negativen Bafög-Bescheid u. U. weiter Hartz IV gezahlt werden könnte.


    Kannst du mir eventuell die Quelle nenen?


    Danke und liebe Grüße,
    Jana

    Es kommt genau wie bei einer abhängigen Beschäftigung allein auf das Einkommen deines Partners an.


    Dabei werden Leistungen bei unregelmäßigem Einkommen vorläufig gewährt. Am Ende eines Bewilligungszeitraums muss dein Partner dann seine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben belegen und der Hartz IV-Anspruch wird neu berechnet. Gegebenenfalls müsst ihr dann etwas zurückzahlen oder bekommt von der ARGE Geld ausgezahlt.


    Also, so früh wie möglich den Antrag stellen. Dein Partner muss dann eine Anlage mit Einkommensschätzung ausfüllen, anhand dieser Schätzung wird die vorläufige Höhe der Leistungen berechnet.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wann und aus welchem Grund soll die Überzahlung der ARGE denn angeblich passiert sein?


    Müsste normalerweise im Bescheid stehen.


    Ohne diese Info kann man schlecht helfen ...


    Liebe Grüße,
    Jana

    Warum sollte dir der Staat den Lebensunterhalt finanzieren???


    Deine Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet, bis du 25 bist und darüber hinaus, wenn du deine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hast (z. B. bei Studenten). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, dich zu unterstützen, wenn du deine angefangene Ausbildung durch Eigenverschulden oder Null Bock nicht beendest! Warum sollte also der Staat dich nach einer abgebrochenen Ausbildung untertstützen, wenn noch nicht einmal deine Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, deine Null-Bock-Einstellung zu unterstützen???


    Ich weiß jetzt nicht, ob Eltern erst nach eine zweiten abgebrochenen Ausbildung aus der Pflicht entlassen werden, aber da du noch bei deinen Eltern wohnst, sei froh!


    Und wenn du meinen Tipp hören willst: Such dir irgendeinen Job, um dein eigenes Geld zu verdienen, oder such dir eine neue Ausbildung. Ich räum auch Regale im Supermarkt ein, obwohl ich eine hochqualifizierte Ausbildung abgeschlossen habe. Wenn du eine eigene Wohnung haben möchtest, sieh zu, dass du genug Geld dafür verdienst!

    Hallo,


    da ihr ein Kind gemeinsam versorgt und bereits zusammen wohnt, wird die ARGE von einer BG ausgehen. Ob ihr diesen Verdacht widerlegen könntet, weiß ich nicht, glaube aber, dass das aufgrund des Kindes (ja, auch wenn es nicht von dir ist) nicht möglich wäre.


    So, und nun zu der Anrechnung. Euch stehen zu:


    316
    316
    211
    KdU (wenn eure Wohnung angemessen ist, alles außer Strom und Warmwasser)


    Davon in Abzug gebracht werden
    Kindergeld
    dein anrechenbares Einkommen (soweit ich weiß, gelten für ALG I die gleichen Regeln, falls nicht, bitte korrigieren!)


    Du hast einen Grundfreibetrag von 100 EUR. Von deinem Einkommen zwischen 100 und 800 EUR bleiben nochmal 20 % anrechnungsfrei, d. h. maximal 140 EUR. Vom Einkommen zwischen 800 und 1200 EUR bleiben dir nochmal 10 %, d. h. 40 EUR.


    Alles in allem bleiben also 280 EUR anrechnungsfrei, der Rest des NETTOgehalts wird auf Hartz IV angerechnet.


    Liebe Grüße,
    Jana

    HAllo Sarah,


    das Wesentliche hat advokat dir ja schon geschrieben.


    Um dich noch weiter zu beruhigen, normalerweise MUSS dir die ARGE selbst bei unerlaubtem Umzug zumindset die Kosten der alten Wohnung weiterhin zahlen. Da die neue Wohnung deiner Aussage nach billiger ist, dürfte es bei der Übernahme der Miete keine Probleme geben, selbst wenn der SB noch so groß tönt, ihr dürftet nicht umziehen.


    Liebe Grüße und alles Gute für euch beide,
    Jana

    Hallo Horst,


    also ... dass ausgerechnet DU der Fragestellerin plötzlich glaubst, obwohl sie ernsthafte Fakten mittendrin ändert???


    *kopfschüttel*


    Also, als Tochter sollte man doch schon wissen, ob der Vater nun wegen Scheidung 200 km entfernt wohnt oder tot ist ...
    Aber ich meine in einem ähnlich effektheischerischen Thread etwas von verstorbenem Vater gelesen zu haben und glaube, unsere Fragestellerin hat sich einfach im Thread vertan*lach*


    Ich habe jetzt schon einige deiner "Gewitter" in ähnlichen Threads gelesen und musste mir jedes Mal ein Grinsen verkneifen. Ich finde es einfach nur lustig, welche Reaktionen solche überzogenen Threads provozieren können. Kein Wunder, dass immer neue Threads dieser Art erscheinen.


    Und tut mir Leid, falls sich jetzt jemand auf den Schlips getreten fühlt oder ich die Fragestellerin zu Unrecht als Erfinderin dargestellt habe, doch ich kann jemandem nicht glauben, der scheinbar noch nicht einmal weiß, ob der eigene Vater geschieden oder tot ist ...


    Liebe Grüße,
    eine grinsende Jana