Beiträge von Jana1987

    Hallo ihr,


    überlege mir im Moment, doch mein Abitur nachzumachen und dann zu studieren, da ich mit meiner Ausbildung anscheinend keine oder kaum Jobaussichten habe. Da ich zurzeit von Hartz IV lebe, stellt sich mir nun die Frage, welche Leistungen mir während der Berufsschule (1 Jahr bis zum Abi) und anschließendem Studium zustehen würden.


    Wahrscheinlich habe ich einen Baföganspruch, aber wohl keinen vollen, da meine Eltern dafür laut Rechner zuviel Geld haben. So, Kindergeld bekomme ich nicht mehr, da ich bereits eine Ausbildiúng abgeschlossen habe und über 20 Jahre alt bin.


    Würde ich weiter HArtz IV erhalten, nur eben um den Bafög-Betrag verringert? Oder fällt Hartz IV ganz weg? Was hätte ich dann noch für Chancen? Natürlich werde ich versuchen, einen Nebenjob zu bekommen, doch das scheint in meiner Gegend sehr schwierig zu sein, verlassen kann ich mich also nicht darauf.


    Und was würde passieren, wenn ich mit einem anderen Hartz IV-Empfänger zusammen lebe?


    Könnten ihm dann auch Nachteile daraus entstehen?


    Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!


    Liebe Grüße,
    Jana

    War heute noch nicht bei meinem SB, da ich vorher doch noch einiges mit meinem Ex besprechen und klären muss ...


    Habe jetzt mal gegoogelt und gefunden, dass bei einem Mietvertrag, den beide Personen unterschrieben haben, auch bei Trennung nur beide zusammen kündigen können. Oder man muss sich irgendwie mit dem Vermieter einig werden*seufz*


    Na, da unser Vermieter schließlich auf den Kündigungsausschluss für 12 Monate bestanden hat, glaube ich kaum, dass er einer vorherigen Kündigung zustimmt. Und einer alleine kann die Wohnung nicht lange finanzieren, wenn die ARGE nicht seeeehr kulant ist, also glaube ich auch nicht, dass er einer Vertragsänderung auf eine Person zustimmt ... schließlich will er seine Miete gesichert wissen.


    Also müssen wir irgendwie zu einer anderen Einigung kommen.


    Falls trotzdem jemand noch Hinweise zu den Fragen hat, vor Allem zu meinem Hartz IV-Anspruch, wäre ich ihm/ihr sehr dankbar.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo liebe Forengemeinde,


    bin bei meiner Suche leider nicht fündig geworden, also hier meine Situation:


    Habe mich gerade von meinem Verlobten getrennt. Wir sind Anfang Oktober erst in eine größere Wohnung (64 qm) gezogen, die nicht komplett übernommen wird, da sie 21 EUR zu teuer ist. Bisher haben wir beide Hartz IV erhalten, da wir eine BG waren. Er wird auch weiterhin den Anspruch haben, da er 29 Jahre ist, aber ich bin erst 21:(


    Bin jetzt erstmal für ein paar Tage zurück zu meinen Eltern gezogen, um meine Situation neu zu ordnen, allerdings kommen jetzt einige Fragen auf mich zu:


    1) Wir mussten einen Verzicht auf unser Kündigungsrecht für die ersten 12 Monate unterschreiben, die gemeinsame Wohnung könnte also ordentlich erst zum 30.9.2009 gekündigt werden. Wenn aber einer von uns auszieht, ist die Wohnung für den anderen viel zu groß und es müssten ca. 200 EUR aus den RL selbst gezahlt werden. Kann man unter diesen Umständen entweder außerordentlich mit Dreimonatsfrist kündigen, oder kann man mit der ARGE eventuell reden, dass die Miete bis Ende September weiterhin in bisheriger Höhe gezahlt wird, da man nicht kündigen kann???


    2) Da ich bisher mit meinem Partner zusammengelebt habe, habe ich auch Hartz IV bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob die ARGE mich weiterhin unterstützen muss oder ob ich trotz abgeschlossener Ausbildung und zwischenzeitlichem Hartz IV-Bezug wieder zurück zu meinen Eltern ziehen muss (bin im März ausgezogen, als ich kurzzeitig Arbeit hatte, und mein ehemaliges Kinderzimmer ist inzwischen natürlich längst anderweitig genutzt und es würde mit meinen Möbeln sehr eng werden ...). Suche jetzt selbstverständlich dringend einen Job, irgendeinen (war eigentlich gerade dabei, mich selbstständig zu machen*seufz*), aber bis ich einen gefunden habe, brauche ich ja auch Geld ...


    Vielen Dank für jeden Hinweis, den ich am Montag für das Gespräcj mit meinem SB gebrauchen kann ....


    Liebe Grüße,
    Jana

    Wenn du die Wohnung bezahlen kannst, kann dir auch niemand verbieten, den Mietvertrag zu unterschreiben. Das OK vom Amt ist nur wichtig, falls du Umzugskosten oder Kaution vom Amt haben möchtest. Ansonsten darfst du hinziehen, wo du möchtest, bekommst aber natürlich vom Amt immer nur den angemessenen Teil.


    Also, wenn es bei dir weder um Kaution noch um Umzugskosten geht und du die Miete zahlen kannst, unterschreib ruhig!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Das Problem ist bei einer zu großen Qm-Zahl aber, dass die Nebenkosten nur für die angemessene Größe gezahlt werden. Wenn sie also eine Wohnung bis 90 qm haben darf, aber 125 qm angegeben werden, müsste sie die NK für 35 qm selber tragen. Weiß ich aus Erfahrung, da unsere Wohnung 4 qm zu groß ist und wir deshalb einen kleinen Teil der NK von den RL bezahlen müssen ....


    Liebe Grüße,


    Jana

    Hallo Kunde,


    das ist völlig rechtens, der Schritt vor Gericht würde dir also nichts bringen. Die ARGE ist nicht verpflichtet, irgendwelche Umzugskosten für eine nicht angemessene Wohnung zu tragen, auch nicht als Darlehen. Sie kann dir aber natürlich nicht verbieten, dennoch umzuziehen, wenn du die Differenz selber tragen kannst (also in deinem Fall die 7 Euro).


    Tut mir Leid, aber da musst du wohl versuchen, die Kaution von jemand anderem geliehen zu bekommen. Und wenn, dann setzt auf jeden Fall einen Darlehensvertrag auf, ansonsten rechnet die ARGE die Kautionssumme als Einkommen bei dir an!


    Musste ich auch so machen.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Also in deinem konkreten Fall:


    100 EUR Grundfreibetrag
    20 % von 500 EUR = 100 EUR


    Freibetrag insgesamt: 200 EUR


    Von deinem Bruttogehalt werden dann zuerst Steuern und Sozialabgaben ganz normal abgerechnet (di du ja sowieso nicht ausgezahlt bekommst) und danach dein Freibetrag. Was hinterher noch übrig bleibt, wird auf deine Leistungen angerechnet.


    Wenn der Brutto-Netto-Rechner stimmt, müssten bei dir 505,36-200=305,36 EUR angerechnet, d. h. von HArtz IV abgezogen werden.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ja, das ist in der Tat rechtens. Bei einer Selbstständigkeit schwankt das Einkommen gewohnheitsgemäß von Monat zu Monat. Um trotzdem ein regelmäßiges Einkommen zu ermitteln, wird das gesamte Einkommen eines Bemessungszeitraums (i. d. R. 6 Monate) zusammengerechnet und auf die Monate aufgeteilt.


    In deinem Fall mag das nachteilig sein, aber überleg mal, jemand verdient in einem Monat 600 EUR und in den anderen 5 Monaten gar nichts, weil die Aufträge fehlen. Soll er dann für einen Monat kein Geld bekommen, obwohl sein Verdienst in 6 Monaten den Grundfreibetrag von insgesamt 600 EUR nicht übersteigt?


    Du wirst wohl leider in den sauren Apfel beißen müssen, während diese Regelung vielen anderen Geld einspart.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Ich würde mir von deiner Bekannten schriftlich bestätigen lassen, dass weder die Sachen noch das Geld dir gehört haben, und damit zur ARGE gehen.


    Sie dürfen dir kein Einkommen anrechnen, dass du nachweislich nicht gehabt hast. Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Streichung einlegen, und zwar vor Ablauf der Frist von 4 Wochen. In deinem Fall würde ich gleichzeitig vor dem Sozialgericht Klage einreichen und eine einstweilige Verfügung erwirken, dass dir dein Hartz IV bis zur Klärung der Sache als Darlehen weitergezahlt wird.


    Hoffe, ich konte helfen.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

    Du kannst ausziehen, solange du keine Leistungen beim Amt beantragst.


    Wenn du aber aufstockende Leistungen benötigen würdest, kann das Amt meines Wissens nach verlangen, dass deine Eltern deinen Unterhalt finanzieren oder du direkt bei deinen Eltern wohnen bleibst.


    Solange nicht andere Gründe für einen Auszug vorliegen (Gründung einer eigenen Familie, vom Jugendamt bestätigte Unzumutbarkeit, bei deinen Eltern wohnen zu bleiben), hast du wahrscheinlich keinen Anspruch auf Leistungen der ARGE oder Agentur.


    Aber einen Antrag kannst du ja trotzdem einfach mal stellen, manchmal erlebt man auch Überraschungen. Und mehr als ablehnen können sie ja nicht ...;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Bei Strom stimme ich Kitty zu, aber Gas gehört zu den Heizkosten, die von der ARGE getragen werden!


    Es kann höchstens sein, dass dein Warmwasser auch über Gas läuft und du nicht den vollen Betrag von der ARGE bekommst, weil du dein Warmwasser selber zahlen musst. Aber der Heizkostenanteil muss auf jeden Fall übernommen werden!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

    Jetzt mal zu der Sicherheit diverser Verhütungsmittel:


    Die Pille gilt mit über 99 % Sichereit als eines der sichersten Verhütungsmittel.
    Kondome bieten auch bei richtiger Anwendung nur ca. 70 % Sicherheit.


    Die Aussage, Kondome seien sicherer als die Pille, ist also völliger Quatsch!


    Natürlich schützt kein Verhütungsmittel 100%ig vor einer Schwangerschaft, da immer mal ein Fehler unterlaufen kann oder man einen Aspekt außer Acht gelassen hat. Aber wenn man bei Pilleneinnahme auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sowie Alkoholgenuss und Magen-Darm-Beschwerden achtet und sie sonst richtig einnimmt, sollte man eigentlich nicht schwanger werden können.


    Wohingegen selbst bei absolut korrekter Anwendung eines Kondoms immer die Gefahr besteht, dass das Material einen Fehler hatte oder irgendwo ein winziges Löchlein im Kondom war.


    Soviel nur mal dazu (von einer jahrelangen Pillenanwenderin, die auch mit Hartz IV das Geld dafür zusammen bekommt und noch nicht schwanger geworden ist;)


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo kimba25,


    bestimmte durch öffentliche GElder geförderte Wohnungen (normalerweise günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt) dürfen nur an Leute mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen Wohnberechtigungsschein bekommen wiederum nur Leute mit geringem Einkommen. So soll verhindert werden, dass besserverdienende Menschen in die geförderten Wohnungen einziehen können. Bei vielen Wohnungsbaugesellschaften mit Wohnberechtigungsschein gibt es allerdings lange Wartelisten, wobei Familien mit Kindern bevorzugt behandelt werden.


    Wenn du nachweisen kannst, dass du trotz Bemühungen keine günstigere Wohnung finden kannst, muss die ARGE auch weiterhin die tatsächlichen Kosten übernehmen. Außerdem muss die ARGE sämtliche Kosten, die mit der Wohnungssuche zusammenhängen, zahlen (so z. B. auch Maklergebühren, Kleinanzeigen etc). Wenn du allerdings diese Eigenbemühungen nicht oder nur unzureichend nachweisen kannst oder nachweislich günstigere Wohnungen am Markt vefügbar sind und von dir ignoriert werden, kann die ARGE zum gesetzten Termin die Miete und NK auf den angemessenen Betrag herabsetzen.

    Außerdem muss die ARGE meines Wissens nach zumindest die Kosten der alten Wohnung weiterhin tragen, wenn ihr also die Differenz selber tragen könnt, zieht um! Den Umzug an sich darf die ARGE euch nicht verbieten!!! Sie kann sich nur weigern, mehr zu zahlen als bisher.


    Liebe Grüße,
    Jana

    Hallo TheNextOne,


    warum werden in diesem Fall keine Freibeträge berücksichtigt?


    Als ich mit meinem Verlobten zusammengezogen bin, hatte ich auch eine Festanstellung. Mein Gehalt wurde aber nur abzüglich der Freibeträge angerechnet, so dass mir ca. 280 bzw knapp über 300 EUR anrechnungsfrei blieben (Grundfreibeträge, Fahrtkosten, Riester ...)


    Es kann doch nicht sein, dass man arbeiten geht, aber durch Fahrtkosten, evtl höhere Versicherungen etc hinterher deutlich weniger zum Leben hat als mit Hartz 4, wenn keine Freibeträge gewährt werden.


    Liebe Grüße,
    Jana

    So, wir waren heute bei unserem Fallmanager. Erst hat er die Zahlung komplett abgelehnt, nach Vorlage des Textes dann nochmal mit seinem Kollegen und seinem Teamleiter gesprochen, da Kann-Bestimmung.


    Jetzt gewährt er uns die volle Summe für Herd und Küchenzeile (267 EUR bei 2 Personen) als Darlehen.
    Begründung:


    Unsere jetztige Wohnung (43 qm!) sei angemessen, ein Umzug nicht erforderlich.
    Die neue Wohnung sei unangemessen (21 Euro zu teuer).
    Um meine Selbstständigkeit zu unterstützen, werde dennoch ein Darlehen gewährt.
    Rückzahlung in monatl. Raten je 30 EUR.


    Frage: Ist das so in Ordnung, oder könnte man mit einem Widerspruch doch noch die Zahlung als Beihilfe erwirken? Wenn ja, mit welcher Begründung kann/muss der Widerspruch eingelegt werden?


    Danke schon einmal für jede Hilfe!

    Hallo, Foren-Gemeinde.


    Wir (mein Partner und ich) ziehen ja demnächst wahrscheinlich endlich um, allerdings bekommen wir die Kaution nichtvom Amt (Miete etwas zu hoch). Nun bekommen wir das Geld vermutlich von seinen Eltern. Wie müssen wir das formulieren, damit die Kautionszahlung uns nicht als Einkommen angerechnet wird? Das Geld ist ja zweckgebunden und keine frei zur Verfügung stehende Zahlung ...


    Liebe Grüße,
    Jana