Gründungszuschuss

Die bisherige Förderung nach den Regeln der sogenannten Ich-AG wird zum Januar 2007 durch den neu eingeführten Gründungszuschuss ersetzt.

Im Zuge dessen entfallen auch die bisherigen Leistungen des Überbrückungsgeldes.

Wer erhält wieviel Gründungszuschuss?

Den Gründungszuschuss erhalten nur Bezieher des Arbeitslosengeldes I, nicht aber Empfänger des ALG II (Hartz 4). Für diese besteht möglicherweise die Option, durch das sogenannte Einstiegsgeld gefördert zu werden.
Voraussetzung zum Bezug des Gründungszuschusses ist, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht.
Der Existenzgründer erhält bei Vorlage einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate einen Zuschuss in Höhe von pauschal € 300 zum Arbeitslosengeld I. Dieser Zuschuss kann auf eine Dauer von bis zu 15 Monaten ausgedehnt werden.

Finanzielle Freiheit durch Gründung des eigenen Unternehmens

Grundsätzlich sollten Gründungszuschüsse als Ansporn für ein selbstbestimmtes und finanziell freies Leben verstanden werden. Die reine Bereicherung über den Erhalt der Zuschüsse darf niemals ein Argument sein. Ohnehin würde diese kurzzeitige „Finanzspritze“ lediglich temporär wirken und im Anschluss würde man sich im schlimmsten Fall gar in einer noch auswegloseren Lage befinden. Gerade bei der Gründung von neuen Unternehmen sollte man jede Hilfe dankbar annehmen, aber am Ende des Weges sollte immer eine finanzielle Unabhängigkeit stehen. Eine Verschuldung muss in jedem Fall verhindert werden. Das Unternehmen muss sich selbst tragen können. Sofern man niemals aufgibt, kann man viel erreichen und ist vielleicht irgendwann der Geschäftsführer seiner eigenen GmbH.