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Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für Fragen im Zusammenhang mit Leistungen nach dem BAföG. Da die Mehrzahl der Leistungsnehmer Studenten sind, finden sich die sogenannten BAföG-Ämter oft bei den jeweiligen Studentenwerken. Darüber hinaus besteht eine Vielzahl von kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung (hier nicht gelistet) bei den Kreisen (i.d.R. beim Landratsamt) und den kreisfreien Städten.
Neben dem Leistungen nach dem BAföG für Studierende im In- und Ausland (Auslands-BAföG) ist das Amt für Ausbildungsförderung auch für Fragen zum sogenannten Schüler-BAföG und zum Meister-BAföG zuständig.