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Das Arbeitslosengeld ist eine zeitlich beschränkte Leistung der Sozialversicherung, die beim Verlust des Arbeitsplatzes gewährt wird, sofern die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und im Vorfeld Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. Das Arbeitslosengeld ist im 3. Sozialgesetzbuch, dem SGB III, geregelt.
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld, kurz ALG, zu haben muss der Antragsteller arbeitslos sein und die notwendigen Anwartschaftszeiten zum Bezug von ALG erfüllt haben. Ferner muss eine Arbeitslosmeldung des Antragstellers vorliegen.
Für welche Dauer der Anspruch auf Arbeitslosengeld im konkreten Fall besteht hängt von der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse der letzten Jahre und vom Lebensalter des Antragstellers ab. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird aus dem Brutto-Einkommen des Antragstellers in der Vergangenheit in Abhängigkeit von weiteren Faktoren errechnet. Sofern der Antragsteller neben dem Bezug von Arbeitslosengeld Einkommen erzielt, ist dies unter Umständen anzurechnen.
Bezieher von Arbeitslosengeld sind grundsätzlich verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Zumutbarkeit ist im Einzelfall zu bestimmen und hängt auch von der Dauer des Arbeitslosengeld-Bezugs ab. Darüber hinaus bestehen gewisse Melde- und Mitwirkungsverpflichtungen. Bei einem Verstoß gegen obliegende Pflichten besteht die Gefahr einer Sperre des Arbeitslosengeldes.