Studienfinanzierung nach dem BAföG

Seit den 70er Jahren bietet der Staat Studierenden die Möglichkeit der Studienfinanzierung im Wege des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder z.B. auch über einen Bildungskredit. Leistungen nach dem BAföG werden teilweise als Darlehen ausgezahlt und sind im Anschluss an das Studium grundsätzlich vom BAföG -Empfänger zurückzuzahlen. Ziel der BAföG-Leistungen ist, die Unabhängigkeit des Ergreifen eines Studiums von der finanziellen Situation der Studenten und des Elternhauses.

Die letzte Änderung des BAföG fand zum 01. Oktober 2010 mit der 23. BAföG Novelle statt.

BAföG-Anspruch
Wer hat Anspruch auf BAföG?

Dem Grunde nach Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben Studierende (und Schüler), die einer nach den Regeln des BAföG förderungsfähigen Ausbildung nachgehen. Darüber hinaus sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die in der Person des Studierenden liegen. Ebenso hat vorab eine BAföG-Bedarfsermittlung zu erfolgen.

Einkommens- und Vermögensanrechnung
Einkommen und Vermögen beim BAföG

Wer dem Grunde nach Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG hat wird tatsächlich nur dann finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der bestehende Bedarf nicht durch eigenes Einkommen oder zu verwertendes Vermögen gedeckt werden kann. Außer beim sogenannten elternunabhängigen BAföG wird auch das Einkommen der Eltern und Ehegatten des BAföG-Empfängers, nicht aber deren Vermögen berücksichtigt. Bei einer Elternschaft während des Förderzeitraumes ist ein sogenannter Betreuungszuschlag möglich.

Höhe & Dauer der BAföG-Förderung
Wie lange und in welcher Höhe wird BAföG gezahlt?

Bei Studierenden erfolgt eine Förderung nach dem BAföG grundsätzlich maximal bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer. Diese bestimmt sich anhand der jeweiligen Regelstudienzeit des Studienfaches. Daneben sind gegebenenfalls erforderliche Leistungsnachweise zu erbringen. Nach Erreichen der Förderungshöchstdauer kommt unter Umständen eine Förderung im Wege der Studienabschlusshilfe in Betracht.

Die Höhe der BAföG-Förderung bestimmt sich nach dem Einkommen des BAföG-Empfängers bzw. dessen Eltern oder Ehegatten. Bei der Berechnung des BAföG finden gewisse Freibeträge, beispielsweise für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, Beachtung.