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#1
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Hallo an alle,
also ich habe in einer größeren Stadt mit einem Arbeitsamt, Alg II bezogen und natürlich, da unter 25 auch Kindergeld. Bei diesem Arbeitsamt wurde bei meinem Kindergeld eine Einkommensbereinigung gemacht obwohl ich keinerlei Versicherungen etc. habe (soviel konnte ich nachlesen, dass 30 Euro bereinigt werden, wenn man eine Versicherung hat), nun ist das aber so das ich nun in einem kleinen Örtchen wohne mit einem Sozialzentrum bei denen wird das nicht mit 30 Euro bereinigt, wo ich wiederum nicht verstehe, warum!? Also stehen mir nun diese 30 Euro zu, auch wenn ich keine Versicherung habe? Verstehe das nicht so ganz !Liebe Grüße Fatally |
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#2
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Hallo Fatally,
meinst Du vielleicht den Einkommensüberhang? Bekommst Du eventuell neben dem KG auch noch Unterhalt bezahlt, dann könnte es sein, dass beides zusammen mehr ausmacht als die Dir zustehende Regelleistung. Die Differenz wäre der Einkommensüberhang, welcher von den KdU abgezogen wird. vG Berthold |
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#3
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Tatsächlich geht es vermutlich um einen Pauschalen Freibetrag(dieser beläuft sich auf 30€)
Der Pauschale Freibtarg wird von Jedem (wirklich Jedem) Einkommen angesetzt. vorrausgesetzt, derjenige der EInkommen erzielt ist Erwerbsfähig im Sinne des SGB II (als auch bei z.B. Jugendlichen über 15 Jahre mit EInkommen aus Kindergeld) Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#4
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Also Fatally,
damit Du mit dem, was Diablo dazu geschrieben hat, auch etwas anfangen kannst, solltest Du mit Deinem alten Leistungsbescheid, auf welchem Dir diese € 30 gewährt wurden, zur neuen ARGE gehen und diese darauf hinweisen, dass sie vergessen haben, Dir € 30 Freibetrag einzuräumen. vG Berthold |
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#5
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Meine Tochter ist 16 und bekommt keinen Freibetrag.Ist das generell ab 15 Jahre oder muß das Kind dazu eine Ausbildung haben?
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#6
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der abzug der 30 euro ist von jedem einkommen vorzunehmen und ist in der alg II-verordnung geregelt
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#7
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Dann müßten ja von jedem Kindergeld 30 Euro Freibetrag abgezogen werden.Bei mir ist das bei keinem Kind so auch nicht bei meinem Sohn der in Ausbildung ist der bekommt nur seinen Freibetrag auf sein Ausbildungsgeld.
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#8
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Zitat:
Wegen dem Kindergeld deine Tochter würde ich aber nochmal vorsprechen. Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#9
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Das gilt aber dann nur ab dem Alter von 15 oder generell???
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#10
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erst ab 15.
Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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