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Härtefallregelung für Auszug unter 25

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  #1  
Alt 07.08.2006, 14:28
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Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 3
Standard Härtefallregelung für Auszug unter 25

Guten Tag.

Ich möchte gern ausziehen. Meine Eltern sind beide Hartz IV Empfänger, ich somit auch. Da ich zu Haus absolut nicht klarkomme muss ich ausziehen. Damals, wo ich 17 war hat mir eine Arbeiterin vom Jugenamt ein Schreiben aufgesetzt das ich Schüler Bafög bekommen sollte, obwohl meine Eltern in der gleichen Stadt wohnen. Eben weil so ein Härtefall ist. Also das gleiche Problem wie jetzt, ungefähr, nur, dass da jetzt Hartz 4 stehen müsste. Heute haben 2 solche Typen einen Hausbesuch bei uns gemacht udn haben festgestellt, dass der Wohnraum okay ist (ist er ha auch) aber - Meine Eltern und ich werden mit der sozialen Situation nicht fertig; Reden garnicht miteinander oder schreien uns an und solche Sachen ...

Jedenfalls sagten mir die Typen, dass ich doch ein Schreiben an meine Leistungsbetreuerin aufsetzen könnte, wo das Ganze noch näher begründet ist.

Meine Frage jetzt: Was gibt es so für Gründe, die einen Härtefall zum Härtefall machen? Ich will so schnell wie möglich raus und wäre nicht abgeneigt noch etwas dazu zu erfinden ...

Sollte ich in diesem schreiben eher auf emotionaler Eben argumentieren vonwegen (...Man spürt richtig die Anspannung, wenn ich im Flur an meinem Vater vorbeilaufe, Augenkontakt haben und trotzdem keiner was sagt - Und die Anspannung wird immer schlimmer bis einer aus em Raum ist...)

Danke schonmal im vorraus

Gruss
Tim
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  #2  
Alt 07.08.2006, 22:57
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Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 9
Standard Re: Härtefallregelung für Auszug unter 25

Hallo Timme,

gerne möchte ich dir helfen und nehme zu deiner Frage Stellung:

Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bei einem Auszug aus dem elterlichem Haushalt die Zustimmung des kommunalen Trägers (ARGE) einholen. Das heißt du muss vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt bei der AGRE vorsprechen und die Notwenidgkeit deines Auszuges begründen.

Eine Zustimmung muss erteilt werden, wenn
- aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis auf die elterliche Wohnung nicht möglich ist oder
- wegen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme) die Notwenidgkeit des Umzuges gegeben ist oder
- bei Vorliegen eines sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Gründen.
Mindest eine Voraussetzung der 3 oben genannten Punkte muss gegeben sein.

Bei dir könnten schwerwiegende soziale Gründe nach § 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III vorliegen.
Diesen liegen dann vor, wenn
- eine Eltern-Kind-Beziehung nie bestanden hat oder ist seit längerem nachhaltig oder dauerhaft gestört ist
- es besteht Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (z.B. Elternteil ist schwer alkoholkrank, psychisch erkrankt,..).

Am besten ist, du nimmst auf jeden Fall Kontakt mit einem Betreuer und sprichts mal mit ihm.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Rat geben und drücke dir die Daumen.
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  #3  
Alt 08.08.2006, 15:11
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Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 3
Standard Re: Härtefallregelung für Auszug unter 25

Dankeschön für Deine Antwort. Du konntest mir sehr helfen. Wenn es wieder Probleme geben sollte würde ich mich über Deine Hilfe freuen

LG
Tim
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  #4  
Alt 27.08.2006, 01:47
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Registriert seit: 27.08.2006
Beiträge: 2
Standard Re: Härtefallregelung für Auszug unter 25

Hallo Timme,

da ich einen ähnlichen Fall habe, würde mich Interessieren ob dein Hartz IV bewilligt wurde ?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße,
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  #5  
Alt 26.09.2006, 19:16
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Registriert seit: 26.09.2006
Ort: Gera
Beiträge: 1
swordfish eine Nachricht über ICQ schicken
Ausrufezeichen Ich werde Vater !!!

hi, ich bin seit heute erst hier angemeldet ...... ich hoffe ihr könnt mir helfen. so nun zu meiner bitte:

also meine Freundin ist Schwanger und wird es im Februar zur Welt bringen, da ich noch 22 jahre bin, und bei meinen Eltern wohne. Bin ich ja in dem Gesetz U25. Habe nur ein 6 Quadratmeter großes Zimmer und da kann ich kein Baby groß ziehen. Denn es müssen ja auch Wickeltisch und Gitterbett zum schlafen rein .... dafür ist kein Platz. Und möchte halt ein Antrag auf Wohnung stellen ........ aber dafür brauch ich ja ein guten Grund um das es einer Bewilligung nichts im Wege steht.

Also würde das ein Härtefall sein ??

bitte um schnelle Antwort

grüße swordfish
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  #6  
Alt 11.08.2009, 12:43
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Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Burg Staragrd
Beiträge: 4
Standard Ich möchte gerne auziehen

Hallo leute,
ich möchte auszeihen. Weil ich nicht mehr mit meinen vater klar komme meine mutter ich schon vor 2 jahren ausgezogen ich hätte doch mal mit ziehen soll aber jetzte ist es zu spät und da beide arbeiten und meine mutter gerne mir helfen möchte sie kann aber nicht und mein vater schau viel kohle verdienen tut und mit nicht zum essen zu kaufen weil ich nur 164 kindergeld bekomme mehr nicht und daher wollte ich gerne ausziehen es würde mich freuen wenn ihr mir da weiter helfen köntet MFG R.Wieting
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  #7  
Alt 11.08.2009, 15:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Wie alt bist du denn?Gibt es vielleicht die Möglichkeit das du zu deiner Mutter ziehen könntest.
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  #8  
Alt 11.08.2009, 19:50
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Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Burg Staragrd
Beiträge: 4
Standard

hallo ich bin 19 und zu meiner mutter möchte ich nicht ziehen weil sie schon genug problem mit meinen vater hat MFG
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  #9  
Alt 12.08.2009, 11:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Da du ja noch unter 25 bist kannst du zwar trotzdem ausziehen aber du müßtest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.Wenn du in einer Ausbildung bist dann müssen deine Eltern sofern in der Lage dich bis zum Abschluß der Ausbildung noch unterstützen.Du könntest BAB beantragen wenn dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht.
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  #10  
Alt 21.08.2009, 10:49
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Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 4
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Ich habe ein Großes Problem. Ich bin 24 und wohne wieder bei meinen Eltern in der Wohnung. Mein Problem: Ich habe keinen eigenen Raum, ich muss im Wohnzimmer auf der Couch schlafen. Noch dazu kommen Große Probleme mit meinen Eltern, wir verstehen uns keineswegs mehr, und dadurch das ich mich immer mit ihnen in der Stube aufhalten muß, wird es immer schlimmer, obwohl..noch schlimmer kann es kaum werden..ich kann zusehend wie sich mein Charakter dadurch gegenüber Ihnen total verändert...und auch allgemein. Ich werde damit ncht fertig. Keine Privatsphäre zu haben..immer nur unter Beobachtung zu stehen...
IDadurch, das ich in derStube schlafen muss und sich ja auch meine Elter darun aufhalten, und abends auch mal Fernsehen schauen wollen, muss ich solange wach bleiben, bis die ins Bett gehen...

Was sagt ihr dazu...???
Also ich finde einen noch härteren Härtefall kann es nicht wirklich geben..

Wenn mir das die Arge nicht genehmigt, eine eigene Wohnung zu nehmen, dann können die mich in der Klapse einweisen, so sehr ist meine Psyche angeknackst...mein Leben besteht nur noch aus Gedanken wie ich am besten raus komme udn aus heulen.
Wenn mich mein Vater beschimpft bis aufs Böse z. B. das ich es verdient habe, einmal an den richtigen Kerl zu geraten, der mich mal richtig verprügelt....Er hat ja auch schon meiner Mutter gedroht sie umzubringen, oder auch Selbstmorddrohungen...
Als er meiner Mutter gedroht hat, habe ich die >Polizei gerufen...

Eine Arbeit bekomme ich, da wo ich wohne nicht so einfach ohne Führerschein...wenn ich eine hätte, wäre das ausziehen ja kein Problem.
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