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Wohngeld ist eine finanzielle Zuschuss-Leistung des Staates, die ausschließlich für selbstgenutzten Wohnraum gewährt wird. Mit Hilfe des Wohngeldes soll sichergestellt werden, dass Personen mit geringem Einkommen ihre Mietkosten decken können. Gesetzliche Regelungen zum Wohngeld sind zu finden im Wohngeldgesetz (WoGG).
Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, deren Haushaltseinkommen eine von der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder abhängige Höhe nicht übersteigt. Allerdings kann ein Anspruch auf Wohngeld aufgrund diverser Umstände ausgeschlossen sein. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn ein Anspruch auf andere Sozialleistungen, wie beispielsweise BAföG oder Arbeitslosengeld II, besteht.
Wohngeld wird grundsätzlich für 12 Monate gewährt, soweit keine Gründe für ein Erlöschen des Anspruchs bestehen. Die Höhe der Wohngeld-Leistungen richtet sich nach der Höhe der regionalen Mieten, die in den sogenannten Mietstufen festgeschrieben sind.