kann Arge einen Umzug verbieten???

  • Halli Hallo,


    und zwar möchte ich von NRW nach Hessen gerne ziehen....aber habe gehört,wenn kein bestimmter Grund vorliegt kann die Arge mir denn Umzug verbieten.
    Stimmt das???
    Würde mich auf eine Antwort freuen!!


    Lg
    Laura

  • Hallo,


    es gibt eine Reihe von Gründen die einen Umzug gerechtfertitigen:
    z.b.:
    -Arbeitsplatzwechsel oder Aufnahme
    - der bisherige Wohnort zu weit von der jetzigen Arbeitsstelle entfernt ist
    -wenn du an einen Ort ziehen möchtest an dem du eine Rabeit gefunden hast


    -wenn ein rechtskräftiges Räumungsurteil vorliegt
    -wenn die bisherige Wohnung zu klein ist u.a. auch dadurch wenn du ein Kind bekommst
    -wenn die Wohnung bauliche Mängel hat
    -wenn die Wohnung keine Badewanne hat, obwohl ein Kleinkind im Haushalt lebt
    -wenn die Sanitären Verhältnise schlecht sind


    Im übrigen kannst du allerdings auch OHNE Genehmigung umziehen. Dann sollstest du allerdings beachten das auch deine neue Wohnung in der Angemessenheitsgrenze liegt.
    Anfallende Kosten bezüglich eines Umzugs musst du dann alerdings selbst tragen.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Oragel!


    Verbieten kann Dir die ARGE den Umzug natürlich nicht, allerdings kann man Dir den Leistungsanspruch verwehren, wenn Deinerseits nicht plausibel erklärt werden kann warum der Umzug für Dich von Wichtigkeit ist, z.B. wegen berufllich besserer Perspektiven, die Du dann aber auch darstellen müsstest.


    Gibt sich die ARGE mit Deinen Ausführungen nicht zufrieden, und hier stellt sich die Frage warum sollte sie wenn daraus eine Leistungskürzung abzuleiten ist, wird man Dir den Umzug zunächst einmal verwehren.


    Du trägst dann das volle Risiko, wenn Du im neuen Wohnort ohne Arbeit bleibst. Es geht im Grunde darum einen HARTZ IV Tourismus zu verhindern. Wie in meiner Heimat-ARGE zu erkennen ist, ich hatte darüber ja schon berichtet, wird von den CDU Getreuen der Stil gegenüber den ALG II Beziehern in ein unverschämtes und assoziales Verhalten gesteuert um für die kommende Bundestagswahl Vorteile gegenüber der SPD und den Linken zu ergattern. Egal wie negativ dies ausgeführt wird die CDU wird Nutznießer aus dem ganzen Hickhack und die Zeit danach bekommen wir erst richtig eins in die Fresse, nur merkt das gegenwärtig keine Sau! Auch der blöde Beck hat nicht soviel Hirn im Kopf das zu erkennen und in aller Öffentlichkeit den Schwarzen anzulasten.


    Wenn wie bei uns die Menschen auf diese Weise in andere Kommunen vertrieben werden, kann sich eine CDU hinstellen und Erfolge verkaufen weil die Arbeitslosenzahl in Ihrem Zuständigkeitsbereich so niedrig ist.


    So gesehen sind die Vorgaben bei ALG II / SGB schon ganz gut denn sonst hätten wir bald in den SPD regierten Ländern nur noch die Kosten der Arbeitslosigkeit zu tragen und die CDU geführten würden die Bedingungen diktieren die der Rest zu erdulden hat!


    Hoffentlich kappieren in diesem Forum bald mal ein paar Leute was tatsächlich abgeht, denn in knapp einem Jahr ist es bestimmt zu spät auf die Barrikaden zu gehen!


    Begründe Deine Umzugswünsche richtig und niemand auf der ARGE wird Dir diesen verweigern können!


    Schreib doch notfalls einfach Du möchtetst den Beck schädigen und die CDU nach vorne bringen!!!


    Wird bestimmt lustig wenn dort erkannt wird wie die ALG II Bezieher die Dinge durchschauen!


    Gruß

  • Hallo


    Auch wir möchten im März 2013 (haben Glück gehabt das uns ein vermieter genommen hat)umziehen mein Mann Arbeitet aber verdient nicht genug um eine 6 Köpfige Familie momentan durch zu bringen bekommen leider immer noch von der Arge Unterstützung.
    Wir möchten aber keine Umzugskosten oder Mietkaution bei der Arge beantragen (möchten nicht wirklich bei der Arge länger bleiben) wir leihen uns das Geld bei Freunden.
    Jetzt ist meine mittlere Tochter in einer Wohngruppe untergbracht und es ist beschlossen das sie nach Ihrem erfolgreichen Schulabschluss wieder nachhause kommt im Juli 2013.
    Wir haben uns dazu entschlossen umzuziehen weil meine Tochter hier in deisem Umkreis wirklich einen schlechten Umgang hatte und wir dieser Gang hier gerne entkommen möchten,auch aus Schutz für unsere Tochter,ausserdem müssen 3 Kinder mit dem Bus fahren zur Schule weil wir entschieden haben die bessere Schule für unsere Kinder auszuwählen was dem Grundgestz entsprechend sogar schwar auf weiss steht,die Busfahrkarten kosten im Monat 52 Euro zusammen.
    Die Arge hat es uns abgelehnt einen Teil dieser Fahrtkosten zu übernehmen "weil die Kinder können gefälligst auf die örtliche Schule gehen".
    Im neuen Ort würden die Kinder mit den Fahrädern zur Schule fahren und somit würden wir bereits 52 im Monat einsparen.
    Ausserdem haben wir hier in der Wohnung 1 Zimmer zu wenig wir haben ein Zimmer abgetrennt wo die beiden Jungs jetzt ein eigenes Zimmer haben aber das ist nicht grösser jeweils als 3 qm wie klein das ist kann man sich Vorstellen.
    Meine Frage wäre somit auch wenn der Arge unsere Gründe nicht ausreichen kann die Arge im neuen Bezirk übernahme der Mietkosten ablehnen??
    es geht sich nicht um diese Arge hier sondern um die im neuen Bezirk kann diese sagen NEIN wir übernehmen keinerlei Mietkosten?
    Weil die neue Wohnung ist auf die Personen Anzahl= 6 Personen =120 Qm genau aber darum auch 300 Euro teurer.

  • Niemand kann euch einen Umzug verwehren, denn ihr habt das Recht auf Freizügigkeit, ihr könnt im gesamten Bundesgebiet euren Wohnsitz frei wählen. Eine Genehmigung wäre nur wichtig, wenn ihr z. B. Umzugskosten oder ein Darlehen für die Kaution haben möchtet. Ihr solltet in vorliegendem Fall halt nur das dann neu zuständige Jobcenter fragen, ob eure neue Miete angemessen ist.

  • Ahh super dankeschön wie findet man heraus ob eine Miete Angemessen ist??


    Hallo,
    man kann sich z.B. auf dieser Webseite informieren (bei Harald Thome Klick hier).


    evtl. auch hier auf der Webseite den Beitrag (http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/) lesen.
    Im Forum wurde zur Angemessenheit auch schon immer wieder mal was gesagt.


    Frohes Fest wünscht
    dms


    Nachtrag: auch wenn Ihr bei H.Thome die angaben finden solltet, wäre der Hinweis von Turtle nicht außer acht zu lassen

    .... Ihr solltet in vorliegendem Fall halt nur das dann neu zuständige Jobcenter fragen, ob eure neue Miete angemessen ist.


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag